4210/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2025
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Anfrage
der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Wie viele Bäuer:innen profitieren noch von der Rückerstattungsregelung des § 24d BSVG?
BEGRÜNDUNG
Zur Hauptfeststellung 2014 wurden die Einheitswerte vieler Betriebe substantiell angehoben, weil zuvor die Hauptfeststellung mehrmals ausgesetzt worden war. Aufgrund der teils starken Erhöhung wurde ab der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit im Jahr 2018 ein Ausgleichsmechanismus festgelegt, wonach gesamt 15 Mio. EUR (siehe § 363 Abs. 4 BSVG) zur Verfügung stehen, um den landwirtschaftlichen Betrieben, deren Erhöhung über 10% ausmachte und die nicht unter bestimmte Ausschlusskriterien fielen (§ 24d BSVG), einen Teil der höheren Sozialversicherungsbeträge rückzuerstatten.
Aufgrund der im Jahr 2023 erfolgten Neufeststellung ist vermutlich die Anzahl der für den Ausgleichsmechanismus berechtigten landwirtschaftlichen Betriebe deutlich gesunken. Gleichzeitig gibt es gerade im Bereich der psychosozialen Versorgung Handlungsbedarf, wie eine kürzlich publizierte Studie[1] im Auftrag des BMLUK zeigt.
Es ist daher sinnvoll, zu überprüfen, ob und inwiefern diese 15 Mio. EUR jährlich weiterhin Anwendung finden, wie viele Bäuer:innen daraus Rückerstattungen erhalten und in welcher Höhe, um zu bewerten ob diese Budgetmittel potentiell anders und zum Wohle all jener Bäuerinnen und Bauern verwendet werden könnten, die einen echten Bedarf haben.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE
1) In welchem Budget scheinen die 15 Mio. EUR auf, die gemäß § 24d in Verbindung mit § 363 Abs. 4 BSVG jährlich für die Rückerstattung an die Betriebe zur Verfügung stehen? Wir ersuchen um Angabe der Untergliederung und des Detailbudgets in der Untergliederung.
2) Welche Behörde ist zuständig dafür, zu eruieren welche landwirtschaftlichen Betriebe grundsätzlich und falls ja in welcher Höhe Anspruch auf eine Rückerstattung gemäß § 24d BSVG haben?
3) Welche Behörde ist für die Auszahlung des jeweilig zustehenden Betrags an die anspruchsberechtigten Betriebe zuständig?
4) Wann im Kalenderjahr wird der zustehende Betrag jeweils ausgezahlt?
5) Wie viele landwirtschaftliche Betriebe haben in den Jahren 2018 bis 2025 jeweils von der Rückerstattung gemäß § 24d BSVG profitiert? Wir ersuchen um Angabe der Anzahl der Betriebe aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr, nach Bundesland, und nach Anspruchsberechtigung gemäß § 24d Abs. 2 Z 1 lit a, b, oder c, Z 2 lit a oder b oder nach Z3.
6) Wie hoch war in den Jahren 2018 bis 2025 jeweils der 1-fache Betrag gemäß § 24d Abs. 2?
[1] https://www.lrsocialresearch.at/wp-content/uploads/2024/07/Endbericht_Psychosoziale-Belastungen-Landwirt_innen_LR_Oktober2025.pdf