4217/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: 40.000,00 € für „PEREGRINA - Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentrum für Immigrantinnen“?
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an das Bundeskanzleramt NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bundeskanzleramt über die nunmehr im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung angesiedelte Sektion „Frauenangelegenheiten und Gleichstellung“ seit Jahren den Verein „PEREGRINA Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentrum für Immigrantinnen“ (ZVR-Zahl 375060891).
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen.
Dieses wird auf der Website des Vereins „PEREGRINA“ wie folgt beschrieben:
„Peregrina ist einer an sich heterogenen Zielgruppe verpflichtet, die durch dieselben gesellschaftlichen und politischen Parameter wie Gesetzgebung, Rassismus und Sexismus eingeengt wird. In allen Arbeitsbereichen spielt daher Empowerment eine tragende Rolle. Uns ist es wichtig, die Klientinnen als selbstständige und eigenverantwortliche Personen mit individueller Lebens-geschichte wertzuschätzen, ihre Erfahrungen in die Begegnung miteinfließen zu lassen und emanzipatorisch miteinander umzugehen.“[2]
Anstatt den Erwerb der deutschen Sprache zu fördern, bietet der Verein laut Website Beratung in der Erstsprache an. Aus vorhandenen Pressemeldungen wird ersichtlich, dass auch beispielsweise der Integrationsvertrag abgelehnt[3] wird und die für Österreich so dringende Reduktion der Familienzusammenführungen ebenfalls stark kritisiert wird[4].
Der Verein „PEREGRINA“ wurde unter der schwarz-grünen Bundesregierung in der zurück-liegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 ‐ 23.10.2024 vom BKA mit 341.433 € gefördert. Auch in der Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS fördert das BKA den Verein weiterhin mit 40.000,00 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 ‐ 25.06.2025.
Welchen Mehrwert der Verein stiftet, der eine staatliche Alimentierung rechtfertigen würde, bleibt unklar, gerade weil der Verein sich u.a. mit obiger Aussage klar gegen die Wünsche einer demokratischen Mehrheit stellt, von denen wiederum die Mittel für den Verein zur Verfügung gestellt werden.
Das Konzept des Vereins scheint jedenfalls erfolgreich zu sein. Auf der Website von „PEREGRINA“ finden sich insgesamt 23 Personen als Teil des Teams.[5]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „PEREGRINA“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann erfolgte die Kontrolle?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „PEREGRINA“ erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „PEREGRINA“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann erfolgte die Kontrolle?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „PEREGRINA“ erbracht?
3. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „PEREGRINA“ seit dem 24.10.2024 teil?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2741
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2289
[2] https://www.peregrina.at/ueber-peregrina/leitbild/ (abgerufen am 19.09.2025)
[3] https://www.derstandard.at/story/733400/peregrina--obfrau-das-ist-ein-vertrag-ohne-rechte (abgerufen am 19.09.2025)
[4] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20010607_OTS0062/quotensenkung-migrantinnenorganisationen-unterstuetzen-protestnote-an-regierung (abgerufen am 19.09.2025)
[5] https://www.peregrina.at/ueber-peregrina/vorstand-team/ (abgerufen am 19.09.2025)