4221/J XXVIII. GP

Eingelangt am 12.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend NGO-Business: 23.500,00 € für „Integrationshaus“?

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Vizekanzler zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Ministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport seit Jahren die NGO „Integrationshaus“ (ZVR-Zahl 547408906).

 

Das „Integrationshaus“ wurde vom Ressort unter der schwarz-grünen Bundes-regierung in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode 23.10.2019 23.10.2024 mit 16.000,00 € finanziell unterstützt. Auch in der Ampelregierung von ÖVP, SPÖ und NEOS erhielt der Verein vom Ressort 7.500,00 € alleine im Zeitraum 24.10.2024 25.06.2025.

 

Auf der Website wird der Zweck des Vereins „Integrationshaus“ unter anderem wie folgt definiert:

 

„[…] die Integration von Menschen in die Gesellschaft ohne Ansehen ihres Geschlechts oder ihrer jeweiligen politischen, nationalen, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit unter Wahrung ihrer kulturellen Identität.“[2]

 

Kritisch zu hinterfragen ist jedoch, wie unpolitisch dieser Verein agiert, da diverse Vorstandsmitglieder politische Ämter ausgeübt haben und noch ausüben. Dr. Sepp Stranig ist Mitbegründer der NGO „Integrationshaus“ und im Vorstand für Sponsoring, Öffentlichkeitsarbeit und Finanzen zuständig. Gleichzeitig ist er auch Funktionär der SPÖ Wien-Döbling, wo er unter anderem als Bezirksrat diente aber auch als Vorsitzender der Döblinger Bildung, dem Bildungsreferat der SPÖ.[3] DSA Georg Dimitz ist ebenfalls Mitbegründer und stellvertretender Vorstandsvorsitzender von „Integrationshaus“ und für Personalwesen, Arbeitsrecht und Internationales zuständig. Außerdem ist er Vorsitzender der Vereinigung sozialdemokratischer Angehöriger in Gesundheits- und Sozialberufen.[4] Mag. Terezija Stoisits ist im Vorstand des Vereins für Vernetzung und Lobbying zuständig und diente für die GRÜNEN als Abgeordnete zum Nationalrat (XVIII.-XXIII. GP).[5][6]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Integrationshaus“ wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) mit 16.000,00 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „Integrationshaus“ erbracht?

2.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der NGO „Integrationshaus“ wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) mit bislang 7.500,00 € gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch „Integrationshaus“ erbracht?

3.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der NGO „Integrationshaus“ seit dem 24.10.2024 teil?

4.    Nahmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen der NGO „Integrationshaus“ in offizieller Funktion teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nahmen teil?

b.    Wenn ja, an welchen Veranstaltungen?

c.    Wenn ja, welche Kosten entstanden für Ihr Ressort durch die Teilnahme?

5.    Welche Maßnahmen setzt Ihr Ressort, um sicherzustellen, dass geförderte Projekte von „Integrationshaus" nicht inhaltlich oder finanziell in Widerspruch zu den migrations- und integrationspolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung geraten?

6.    Welche Projekte im Bereich Asyl- und Integrationsarbeit werden derzeit durch Ihr Ressort finanziert, die thematisch Überschneidungen mit den Projekten von „Integrationshaus" aufweisen?

7.    Welche Drittmittel (EU, Länder, Gemeinden, private Stiftungen, Spenden) wurden im Förderzeitraum zusätzlich zu den Bundesmitteln durch „Integrationshaus" eingeworben?

a.    Wurden diese Drittmittel in der Förderabrechnung berücksichtigt?

b.    Gab es Überschneidungen oder Doppelfinanzierungen mit Bundesmitteln?

8.    Welche jährlichen Personalaufwendungen (Gehälter, Honorare, Nebenkosten) wurden im Rahmen der Förderungen durch „Integrationshaus" aus Bundesmitteln finanziert?

a.    Wie viele Vollzeitäquivalente wurden dadurch ermöglicht?

b.    Welche Funktionen/Positionen wurden konkret aus Fördermitteln bezahlt?

c.    Wurden Fördermittel für Verwaltungskosten verwendet?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Höhe?

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2737
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2291 (aufgerufen am 22.10.2025)

[2]    https://www.integrationshaus.at/de/uber-uns (aufgerufen am 22.10.2025)

[3]    https://doebling.spoe.wien/bildung (aufgerufen am 22.10.2025)

[4]    https://bsa.at/fachgruppen-und-fachverbaende/vereinigung-sozialdemokratischer-angehoeriger-in-gesundheits-und-sozialberufen/ (aufgerufen am 22.10.2025)

[5]    https://www.parlament.gv.at/person/1902 (aufgerufen am 22.10.2025)

[6]    https://www.integrationshaus.at/de/uber-uns/mitarbeiterinnen (aufgerufen am 22.10.2025)