4222/J XXVIII. GP
Eingelangt am 12.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend Einrichtung der „Florentiner-Kommission“ – Kostenrahmen, Aufgabenprofil und Notwendigkeit einer eigenständigen Expertenkommission
Vor Kurzem wurde vom Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport die sogenannte „Florentiner-Kommission“ eingerichtet.[1] Laut öffentlicher Darstellung soll diese Kommission insbesondere Fragen der Provenienz und Eigentumszuordnung einzelner wertvoller Juwelen, insbesondere der sogenannten „Florentiner-Diamanten“, behandeln. Gerade in Hinblick auf die angespannte wirtschaftliche Lage, steigende Belastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie einen zunehmend ineffizient erscheinenden Ausbau administrativer Strukturen wirft die Schaffung einer neuen Kommission jedoch gravierende Fragen auf.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum für Aufgaben, die in den Kompetenzbereich bestehender staatlicher Behörden und juristischer Fachabteilungen fallen, eine eigene Kommission geschaffen werden muss. Der Bund verfügt bereits über umfassend ausgebildete juristische Dienste – etwa im Bundeskanzleramt, im Außenministerium, im Justizministerium sowie in anderen nachgeordneten Dienststellen – die prinzipiell in der Lage sein müssten, Provenienzforschung und rechtliche Bewertung historischer Kulturgüter zu leisten. Diese Strukturen sind vorhanden, finanziert und auf Dauer etabliert.
Es entsteht daher der Eindruck, dass die Errichtung einer neuen Kommission – statt auf vorhandene Expertise im Bundesdienst zurückzugreifen – zusätzlichen Verwaltungsaufwand und damit weitere Kosten für die Steuerzahler verursacht. Angesichts unklarer Budgetierung, mangelhafter Transparenz hinsichtlich Personal-auswahl, Vergütungsmodellen und konkreter Aufgabenbeschreibung drängt sich die Frage auf, ob hier nicht mehr Symbolpolitik betrieben wird als sachlich notwendige Verwaltungsarbeit.
Besonders kritisch ist, dass die Kommission – ihrer Beschreibung nach – nicht einmal abschließend klären soll, wem die fraglichen Diamanten und Kulturobjekte letztlich zustehen, sondern lediglich den historischen Hintergrund und die objektbezogenen Fakten zusammentragen soll. Eine solche Tätigkeit könnte von bereits bestehenden juristischen und wissenschaftlichen Abteilungen des Staates mit vergleichbarem Ergebnis, jedoch ungleich günstiger und effizienter erfolgen.
Im Sinne der Wahrung öffentlicher Mittel, der Transparenz staatlichen Handelns sowie zur Vermeidung unnötiger Parallelstrukturen erscheint es daher dringend erforderlich, die Hintergründe der Kommissionseinrichtung eingehend zu hinterfragen. Die Bundesregierung ist dem Parlament und damit der Bevölkerung Rechenschaft schuldig, wie und warum finanzielle Ressourcen eingesetzt werden – insbesondere dann, wenn mit bereits vorhandenen Institutionen vergleichbare Aufgaben abgedeckt werden könnten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Mit welchem konkreten Kostenrahmen (Personal-, Sach- und Verwaltungs-kosten) wurde die Einberufung der „Florentiner-Kommission“ veranschlagt?
2. Mit welchem geschätzten Gesamtaufwand ist die Republik Österreich durch die Einberufung und die Arbeit der „Florentiner-Kommission“ belastet?
3. Warum sah Ihr Ressort es für erforderlich, eine eigenständige Experten-kommission einzurichten, anstatt die bestehenden Strukturen des öffentlichen Dienstes beziehungsweise bereits vorhandener staatlicher Stellen (z. B. Juristische Dienste des Bundeskanzleramts, des Außenministeriums, des Justizministeriums) zu nutzen?
4. Liegt eine Prüfung vor, die darlegt, dass vorhandene staatliche Stellen nicht geeignet wären, die rechtlichen und historischen Fragen zur Provenienz und Besitzansprüchen der betroffenen Schmuckstücke sachgerecht und kosten-effizient durchzuführen?
a. Wenn nein, aus welchen sachlichen Gründen wird der Weg über eine Kommission als notwendig erachtet?
5. Welche rechtlichen und politischen Kriterien bestimmen die Zusammensetzung der „Florentiner-Kommission“ (z. B. Interessenskonflikte, Unabhängigkeit, Fachkompetenz)?
6. Ist vorgesehen, die Tätigkeit und Ergebnisse der „Florentiner-Kommission“ regelmäßig öffentlich zu dokumentieren – etwa mit vollständiger Offenlegung der Kosten, der Zwischen- und Endberichte sowie deren rechtlicher Bewertung?
7. Wie soll verhindert werden, dass mit der „Florentiner-Kommission“ unnötige zusätzliche Strukturen entstehen (z. B. neuer Verwaltungsapparat, Anschluss-aufträge an externe Gutachter), wodurch der Steuerzahler zusätzlich belastet wird?
8. Ist der Ansatz der „Florentiner-Kommission“ nach dem Grundsatz der sparsamen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung getroffen worden?
9. Wie bewertet Ihr Ministerium die Chancen und Risiken, die aus der öffentlichen Erwartungshaltung resultieren, wenn eine Kommission mit hohen Kosten und langer Laufzeit beauftragt wird – insbesondere im Hinblick auf mögliche negative Signale für Kultur- und Steuerpolitik?
10. Wäre das Ministerium bereit, statt einer eigenständigen Kommission einen kurzfristig einsetzbaren internen Dienst (z. B. bestehende juristische bzw. Provenienz-rechtliche Dienste) mit der Aufarbeitung der Fälle zu beauftragen – unter Einbindung der jeweils zuständigen Ressorts – und damit erhebliche Kosten zu sparen?
a. Falls ja, welche Schritte sind notwendig, um ein solches Verfahren einzuleiten?
b. Falls nein, warum werden diese sachverständigen Stellen als unzureichend beurteilt?
[1] https://www.derstandard.at/story/3000000299401/habsburg-juwelen-babler-setzt-kommission-zur-rechtlichen-pruefung-ein
https://www.bmwkms.gv.at/themen/aktuell/florentiner-kommission-.html (aufgerufen am 11.12.2025)