424/J XXVIII. GP
Eingelangt am 21.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Peter Wurm
an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Folgeanfrage zu 43/AB-Unterwäsche -Ein Drittel der Produkte mit Bisphenolen belastet
Am 16. Dezember 2024 beantwortete Konsumentenschutzminister Johannes Rauch (Die Grünen) die Anfrage Nr. 50/J des Abgeordneten Peter Wurm betreffend Unterwäsche: Ein Drittel der Produkte mit Bisphenolen belastet unter 43/AB folgendermaßen:
Frage 1:
Welche Textilien, die durch den Verein für Konsumenteninformation (VKI) bei seinen jüngsten Tests untersucht wurden, stammen aus österreichischer Produktion, welche aus sonstigen EU-Staaten und welche aus Drittstatten?
Die erwähnten Tests erfolgten nicht durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, daher liegen dem Ressort keine Informationen zu den Produktionsländern vor.
Fragen 2 bis 4:
Wie beurteilen Sie als zuständiger Konsumentenschutzminister das Phänomen der
vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufgedeckten Bisphenole-Rückstände konsumentenschutzpolitisch?
Wie beurteilen Sie als zuständiger Gesundheits- und Konsumentenschutzminister
das Phänomen der vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) aufgedeckten
Bisphenole-Rückstände, insbesondere im Hinblick auf Allergien, andere gesundheitliche Akut- und Folgeschäden und die Problematik der Irreführung?
Gibt es in Österreich aktuell gesetzliche Vorgaben zu Höchstgehalten von Bisphenole sowie Bisphenole-Rückständen in Textilien?
In Österreich bzw. der Europäischen Union besteht derzeit kein Grenzwert für Bisphenole in Textilien. Der Wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Kommission für Verbrauchersicherheit (Scientific Committee on Consumer Safety - SCCS) kam im Jahr 2021 zum Schluss, dass bei derzeitigem Wissensstand von keiner systematischen Gesundheitsauswirkung durch Textilien mit etwaigen Bishenol-Rückständen ausgegangen werden kann. Auch die europäische Chemikalienagentur ECHA arbeitet intensiv an der Bewertung und möglichen Beschränkung von Bisphenolen. Selbstverständlich werden auf Basis der Einschätzung dieser Institutionen entsprechende Maßnahmen ergriffen.
Fragen 5 und 6:
Laufen bereits einschlägige Rechtsverfahren des BMSGPK gemeinsam mit dem VKI
gegen Produzenten und den Handel und wenn ja, welche im Hinblick auf die aufgedeckten Bisphenole-Rückstände?
Werden Sie bzw. wird das BMSGPK den VKI beauftragen, hier einschlägige Rechtsverfahren gegen die Produzenten und den Handel einzuleiten?
a. Wenn ja, bis wann?
b. Wenn nein, warum nicht?
Die Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004 im Rahmen der mittelbaren
Bundesverwaltung obliegt den Bundesländern sowie dem BMSGPK. Es laufen bezüglich Bisphenole keine Verfahren bei diesen Behörden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE
1. Warum gibt es aktuell in der Europäischen Union keinen Höchstwert für Bisphenole in Textilien und gibt es Bestrebungen, einen solchen Höchstwert einzuführen?
2. Welche Aktivitäten hat das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) seit dem 1. Jänner 2020 unter insgesamt drei grünen Gesundheits- und Konsumentenschutzministern unternommen, um einen solchen Bisphenole-Höchstwert in Textilien einzuführen?
3. Warum wurde in Österreich bisher kein solcher Bisphenole-Höchstwert in Textilien eingeführt?
4. In welchen anderen Produkten, die im Handel erhältlich sind, bestehen solche Bisphenole-Höchstwerte nach dem Kenntnisstand des BMSGPK und seit welchem Zeitpunkt?
5. Bei welchen Produkten wurden seit dem 1. Jänner 2020 in Vollziehung des Produktsicherheitsgesetzes 2004 einschlägige Verfahren durch das BMSGPK bzw. in mittelbarer Bundesverwaltung durch die Bundesländer vollzogen und welchen Stand bzw. welche Konsequenzen für Produzenten, Handel und Konsumenten haben diese Verfahren?