425/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Skandal rund um Syrer-Großdemo in Wien

 

Am 08.12.2024 kam es in Wien zu einer Großdemonstration von Exilsyrern und Sympathisanten in der Wiener Innenstadt, anlässlich des Machtwechsels in Syrien. Rasch war erkennbar, dass die angemeldeten Demonstrationen nicht nur völlig aus dem Ruder liefen, was die Teilnehmerzahl betraf, sondern auch was die Sicherheit und das Versammlungsrecht anging. Erstaunlicherweise dementierte die Landespolizeidirektion Wien jedoch mehrmals jegliche Gefahr im Zuge der Demonstration und den danach folgenden Spontankundgebungen, obwohl Videomaterial und Augenzeugenberichte eine deutlich andere Sprache sprechen.

 

Während vom Innenministerium abwärts gegen angemeldete Demonstrationen von Patrioten und Regierungskritikern am 30.12.2024 mit voller Härte und Willkür vorgegangen wurde, suchte man ähnliche Maßnahmen bei der Syrer-Großdemo vergeblich, obwohl hier tatsächlich Gefahr für Leib und Leben Unbeteiligter bestand, der Verkehr und der Handel massiv beeinträchtigt wurden und sogar das Parlament belagert wurde. Doch der Reihe nach.

 

Zunächst mutet es befremdlich und fragwürdig an, dass syrische Migranten in Österreich Demonstrationen anmelden und organisieren dürfen. Denn laut § 8 Veranstaltungsgesetz dürfen Ausländer weder als Veranstalter noch als Ordner oder Leiter einer Versammlung zur Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten auftreten. Es gilt daher zu klären, ob hier tatsächlich alles rechtmäßig von österreichischen Staatsbürgern organisiert wurde.

 

Ebenso ist es unverständlich, warum an einem katholischen Feiertag (Maria Empfängnis) und einem Advents-Wochenende syrische Großdemonstrationen seitens der LPD Wien und des ÖVP-geführten Innenministeriums in der Wiener Innenstadt genehmigt wurden, wo doch just mit den Argumenten des „Rechts auf Erwerbsfreiheit der Wiener Unternehmer“ und der „Behinderung des Verkehrsflusses“ versucht wurde, patriotische Demonstrationen wenige Wochen davor zu unterbinden. Gerade die Behinderung des Verkehrsflusses war augenscheinlich. Überdies fuhren Demonstranten völlig ungehindert mit Mopeds zwischen den Teilnehmern umher, ohne Helm, mit Fahnen in der Hand und teils mit mehreren Personen auf den Fahrzeugen:

 

 

Weiters ist es unverständlich, warum die Polizei vor Ort die Versammlungen nicht auflöste, nachdem erkennbar war, dass immer mehr Exilsyrer und Sympathisanten in die Innenstadt strömten und den Umfang der angemeldeten Demonstrationen sprengten. Fahrlässigerweise, oder aus reiner Willkür heraus, wurden die Demonstranten auch weder nach ihren Personalien befragt, noch auf das Mitführen verbotener Gegenstände (Pyrotechnik, etc.) oder Waffen hin kontrolliert. Nicht einmal die Einhaltung des Vermummungsverbotes wollte die Exekutive offenbar kontrollieren:

 

Ebenso war es Demonstrationsteilnehmern möglich, Drohnen innerhalb von Flugverbotszonen steigen zu lassen:

 

 

   

 

Im Zuge der Demonstrationen wurde auch das Parlament belagert, wie auf Fotos und Videos ersichtlich ist. Auf der Parlamentsrampe konnten Demonstranten ungehindert und offensichtlich im Beisein der Polizei Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände zünden und auf Teile des Gebäudes klettern. Augenzeugen berichteten sogar über Schüsse aus einer Schreckschusspistole!

 

 

 

Hätte es sich um eine regierungskritische Demonstration gehandelt, deren Teilnehmer noch dazu so agiert hätten, wäre vom Bundeskanzler abwärts vermutlich erneut von einem „Parlamentssturm“ und einem versuchten „Staatsstreich“ die Rede gewesen. Aber offenbar gelten für syrische Demonstranten andere Gesetze und Regeln, als für Einheimische.

 

Nach der selbstständigen Auflösung der Demonstrationen strömten tausende Syrer folglich völlig unkontrolliert durch die Innenstadt und deren Fußgängerzonen. Die Polizei sorgte weder für eine Verfolgung und Einkesselung (wie bei den Patriotendemonstrationen eine Woche zuvor), noch für eine Begleitung dieser Märsche.

 

 

 

 

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres

Anfrage

 

 

 

1.    Welche Organisationen bzw. welche Vereine meldeten Demonstrationen am 08.12.2024 in Wien an?

a.    Wurde dabei besonders auf Einhaltung von § 8 VersG geachtet?

2.    Gab es im Vorfeld eine Gefahreneinschätzung durch das Innenministerium und/oder das DSN?

3.    Handelte es sich bei den Organisatoren, Veranstaltern, Leitern und Ordnern um österreichische Staatsbürger?

4.    Haben die Organisatoren/Veranstalter ein Sicherheitskonzept für die Demonstrationen vorgelegt?

a.    Wenn nein, warum wurde die Demonstration dennoch zugelassen?

5.    Nahmen an den Demonstrationen Vereine, Organisationen und/oder Personen teil, die unter Beobachtung der DSN stehen?

a.    Wenn ja, welche?

6.    Liegen Erkenntnisse zur Teilnahme/Unterstützung linksextremer Gruppen der genannten Demonstration vor?

a)    Wenn ja, welche?

7.    Liegen Erkenntnisse zur Teilnahme/Unterstützung islamistischer/salafistischer Gruppen an der genannten Demonstration vor?

a.    Wenn ja, welche?

8.    Mit welcher Begründung wurden die syrischen Demonstrationen an einem Adventwochenende in Wien genehmigt?

9.    Warum wurden die Demonstrationen nicht polizeilich aufgelöst, nachdem ersichtlich wurde, dass weit mehr Teilnehmer als angegeben in die Innenstadt strömten und damit ein Verkehrschaos verursacht wurde?

10. Warum wurde die Demonstration nicht aufgelöst, nachdem es zu zahllosen Straf-/Verwaltungsstraftaten im Rahmen der Demonstration kam und eine Gefahr für die öffentliche Ordnung gegeben war?

11. Warum wurde das Parlament nicht polizeilich gesichert, nämlich so, dass ein Betreten der Rampe unmöglich wäre?

a.    Warum schritten Exekutivbeamte nicht ein, als auf der Parlamentsrampe Feuerwerkskörper und andere pyrotechnische Gegenstände gezündet wurden?

b.    Kam es auch zu Schüssen bei den angemeldeten Demonstrationen oder am Rande, wie Augenzeugen berichteten?

12. Warum kam es nach den Demonstrationen zu keiner Einkesselung der Demonstranten, nachdem diese ungehindert in die Einkaufsstraßen der Innenstadt strömten?

13. Kam es zu Identitätsfeststellungen im Zuge der Demonstrationen?

a.    Wenn ja, zu wie vielen?

b.    Wenn nein, warum nicht?    

c.    Wurden im Zuge der Identitätsfeststellungen polizeilich oder justiziell gesuchte Personen erkannt?

14. Kam es zu Kontrollen nach verbotenen Gegenständen und Waffen durch die Polizei bei den Demonstranten?

a.    Wenn ja, was wurde dabei entdeckt/sichergestellt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

15. Warum wurde das Vermummungsverbot auf den Demonstrationen offenbar nicht polizeilich verfolgt?

16. Warum wurde das massenhafte Missachten der Helmpflicht nach KFG bzw. StVO im Rahmen der Demonstration geduldet? 

17. Warum wurde der Flug von Drohnen während der Demonstrationen in Flugverbotszonen offenbar nicht polizeilich verfolgt?

18. Warum wurden Verstöße gegen die Verkehrssicherheit (Stichwort Mopeds) offenbar nicht polizeilich verfolgt?

19. Welche Maßnahmen wurden seitens Ihres Ressorts bzw. nachgelagerter Dienststellen gesetzt, um eine Beeinträchtigung des Verkehrsflusses durch die Demonstration zu verhindern?

20. Zu wie vielen Anzeigen nach welchen Delikten kam es im Zuge der Demonstrationen?

a.    Kam es zu Verhaftungen und wenn ja, weswegen und zu wie vielen?

21. Welche Polizeieinheiten bzw. wie viele Exekutivbeamte waren bei den Demonstrationen vor Ort?

a.    Wurden Polizeibeamte im Rahmen des Einsatzes am 08.12. 2024 verletzt?

22. Warum wurden für die Demonstrationen von Seiten der Polizei keine Wasserwerfer aufgefahren, wie dies im Falle der Demonstration am 30.11.2024 am Heldenplatz der Fall war?

23. Warum kam es zu einer völligen Fehleinschätzung der Lage durch Ihr Ressort bzw. nachgelagerter Dienststellen bezüglich der Demonstration am 08.12. 2024?

 

 

 

 

 

 

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