4254/J XXVIII. GP
Eingelangt am 15.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Lausch
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Arbeitseinsatz von Strafgefangenen in Gerichten, Polizeidienstellen und in militärischen Einrichtungen
Auf der Homepage des Justizministeriums ist Folgendes zu lesen:
„Arbeitswesen
Jede bzw. jeder arbeitsfähige Strafgefangene ist verpflichtet, Arbeit zu leisten. Dafür stehen in den Justizanstalten verschiedene Werkstätten und Betriebe in rund 50 ‚Sparten‘ zur Verfügung. Die Justizanstalten übernehmen auch Arbeit für Betriebe der freien Wirtschaft, wobei Preise und Arbeitsmöglichkeiten über die Anstalten selbst erfragt werden können.
Im Rahmen des Freigangs besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Insass*innen für Arbeiten außerhalb der Justizanstalt heranzuziehen. Bei dieser Art der Beschäftigung können Strafgefangene als so genannte Frei-gänger*innen am Morgen die Justizanstalt verlassen. Sie arbeiten tagsüber in Ihrer Firma und kehren nach Arbeitsende wieder in die Justizanstalt zurück. Dies beinhaltet die Möglichkeit im Berufsleben zu bleiben oder bereits während der Haft den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu schaffen. Der Vorteil für Sie als Unternehmer*in besteht darin, dass hochmotivierte Arbeitskräfte sofort zur Verfügung stehen und bei einem derartigen Beschäftigungsverhältnis der Arbeitgeberbeitrag für die Sozialversicherung bei den Lohnkosten entfällt.“[1]
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Freigänger gab es 2023 und 2024 in allen österreichischen Justizanstalten? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalten, Delikten und Staatsbürgerschaft)
2. Wie viele Freigänger sind 2023 und 2024 in österreichischen Gerichten zum Einsatz gekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Gericht, Delikt und Staatsbürgerschaft)
a. Wie viele Freigänger sind 2023 und 2024 nach ihrer Tätigkeit in Gerichten nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt?
b. Nach wie vielen Freigängern wurde 2023 und 2024, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in Gerichten nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, gefahndet?
c. Sind alle Freigänger, die im Jahr 2023 und 2024 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in Gerichten nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert?
i. Wenn nein, wie viele nicht?
ii. Wenn nein, welche Justizanstalten sind betroffen?
3. Wie viele Freigänger sind 2023 und 2024 in polizeilichen Dienststellen zum Einsatz gekommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Delikt und Staatsbürgerschaft)
a. Wie viele Freigänger sind 2023 und 2024 nach ihrer Tätigkeit in polizeilichen Dienststellen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt?
b. Nach wie vielen Freigängern, die 2023 und 2024 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in polizeilichen Dienststellen nicht mehr in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet?
c. Sind alle Freigänger, die 2023 und 2024 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in polizeilichen Dienststellen nicht in die Justizanstalt zurückgekehrt sind, wieder inhaftiert?
i. Wenn nein, wie viele nicht?
ii. Wenn nein, welche Justizanstalten sind betroffen?
4. Wie viele Freigänger sind 2023 und 2024 in militärischen Einrichtungen eingesetzt worden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Delikt und Staatsbürgerschaft)
a. Wie viele Freigänger sind 2023 und 2024 nach ihrer Tätigkeit in militärischen Einrichtungen nicht mehr in die Justizanstalt zurück-gekehrt?
b. Nach wie vielen Freigängern, die 2023 und 2024 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in militärischen Einrichtungen nicht mehr in die Justiz-anstalt zurückgekehrt sind, wird zurzeit gefahndet?
c. Sind alle Freigänger, die 2023 und 2024 im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in militärischen Einrichtungen nicht in die Justizanstalt zurück-gekehrt sind, wieder inhaftiert?
i. Wenn nein, wie viele?
ii. Wenn nein, welche Justizanstalten sind betroffen?
5. Kamen Freigänger im Jahr 2023 und 2024 auch noch in anderen Einrichtungen des Bundes zum Einsatz?
a. Wenn ja, in welchen Einrichtungen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Justizanstalt, Anzahl der Freigänger, Delikt und Staatsbürgerschaft)
[1] https://www.justiz.gv.at/strafvollzug/arbeitswesen.2c94848642ec5e0d014427e62eb95019.de.html (aufgerufen am 10.12.2025)