4256/J XXVIII. GP

Eingelangt am 15.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport

betreffend Verwendung öffentlicher Fördermittel für die Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“ im Wiener Künstlerhaus

 

 

Es ist zentrale Aufgabe der Politik, verantwortungsvoll mit Steuergeld umzugehen und sicherzustellen, dass Fördermittel für Kunst- und Kulturprojekte auf transparente, ausgewogene und der Allgemeinheit dienliche Weise eingesetzt werden. In den letzten Tagen sorgte jedoch die Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“ im Wiener Künstlerhaus für erhebliches öffentliches Aufsehen.[1] Zahlreiche Medien berichteten über eine heftige Debatte rund um den Umgang mit christlicher Symbolik in den gezeigten Werken. Dabei wurde insbesondere kritisiert, dass die Ausstellung provokante Darstellungen christlicher Motive beinhaltet, welche Gläubige als verletzend oder gotteslästerlich empfinden könnten.

 

Die Ausstellung hat nicht nur viel mediale Aufmerksamkeit erregt, sondern auch eine breite gesellschaftliche Kontroverse ausgelöst.[2] Es wird darauf hingewiesen, dass derartige Provokationen im religiösen Kontext in Österreich oftmals einseitig zulasten des Christentums ausgetragen werden, während man gegenüber anderen Religionen deutlich zurückhaltender agiert. Beim Thema Islam würde man sich so etwas nie trauen, wohingegen sich manche Kunstschaffenden beim Christentum ungezwungen austoben können. Eine Petition gegen die Ausstellung wurde bereits gestartet[3] und Vertreter kirchlicher Institutionen äußerten öffentlich Kritik und Unverständnis.[4]

 

Gerade vor diesem Hintergrund stellt sich umso dringlicher die Frage, ob und in welchem Ausmaß Steuergeld in diese Ausstellung geflossen ist – denn die österreichischen Bürgerinnen und Bürger haben ein legitimes Interesse daran zu erfahren, ob ihre Abgaben für Kunstprojekte verwendet werden, die große Teile der Bevölkerung provozieren, religiöse Gefühle verletzen und gesellschaftliche Konflikte befeuern könnten. Die öffentliche Förderung von Kunst darf – bei aller künstlerischen Freiheit, die selbstverständlich nicht infrage gestellt wird – nicht zu einseitigen Angriffen auf religiöse Überzeugungen führen. Es muss sorgfältig geprüft werden, ob Förderentscheidungen ausgewogen, nachvollziehbar und im Sinne des Steuerzahlers getroffen wurden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden für die Ausstellung „Du sollst dir ein Bild machen“ öffentliche Mittel des Bundes bewilligt bzw. ausbezahlt?

2.    Welche konkrete Fördersumme wurde genehmigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesmitteln, Mitteln der Stadt Wien und etwaigen Drittmitteln)

3.    In welcher Form (Subvention, Zuschuss, Förderung, Fördervereinbarung, Projektförderung etc.) erfolgte die Mittelvergabe?

4.    Welche konkreten Kriterien lagen der Genehmigung zugrunde (z. B. künstlerische Qualität, kulturelle Vielfalt, Dialog zwischen Kunst und Religion, soziale Einbindung etc.)?

5.    Wurde bei der Bewilligung das geplante Thema der Ausstellung – nämlich eine kritische und teils provokative Auseinandersetzung mit christlicher Ikonografie und christlichem Glauben – berücksichtigt und entsprechend evaluiert?

a.    Wenn ja, wie wurde dabei der mögliche kulturelle und religiöse Konflikt bewertet?

b.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Gab es im Vorfeld der Mittelvergabe interne Risikoabschätzungen im Hinblick auf mögliche öffentliche Empörung, Petitionen oder gesellschaftliche Konflikte (z. B. durch religiös motivierte Gruppen)?

a.    Wenn ja, liegen diese Einschätzungen protokolliert vor, und wie fiel ihre Bewertung aus?

b.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Plant das Ministerium eine Nachprüfung der Förderwürdigkeit solcher Kultur-projekte, insbesondere wenn sie religiöse Symbole potenziell verletzend bearbeiten?

a.    Falls ja, welche Kriterien sollen künftig gelten?

b.    Falls nein, wenn nicht?

8.    Welche Gesamtkosten (personell, administrativ, Infrastruktur, Sicherheit, Öffentlichkeitsarbeit etc.) sind dem Bund bzw. der öffentlichen Hand durch diese Ausstellung entstanden oder werden voraussichtlich noch entstehen?

9.    Wie stellt das Ministerium sicher, dass Förderungen öffentlicher Mittel für Kunstausstellungen nicht zu einer einseitigen oder ideologisch gefärbten Darstellung führen, die Teile der Bevölkerung bewusst provozieren oder verletzen – insbesondere im sensiblen Bereich religiöser Symbolik?



[1]    https://religion.orf.at/stories/3232748/ (aufgerufen am 05.12.2025)

[2]    https://www.krone.at/3973789 (aufgerufen am 05.12.2025)

[3]    https://www.derstandard.at/story/3000000298274/gotteslaesterung-petition-gegen-kunstausstellung-zu-christlicher-religion (aufgerufen am 05.12.2025)

[4]    https://exxpress.at/politik/ausstellung-mit-maria-als-transfrau-shitstorm-im-netz/ (aufgerufen am 05.12.2025)