426/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Paul Hammerl, MA

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Schädigt die Energiestrategie der Bundesregierung Österreichs Volkswirtschaft doppelt?

 

 

Die Klimaziele der österreichischen Bundesregierung sehen die Klimaneutralität im Bereich der Elektrizitätswirtschaft bereits ab 2040 in Österreich vor. Dies bedeutet, dass die Energieerzeugungsanlagen CO2-neutral Strom erzeugen sollen. In Ihrem Klimaplan 2040 ist dabei zu lesen:

 

Die Deckung des inländischen Stromverbrauchs erfolgt ab 2030 national bilanziell zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energieträgern. Dabei wird der Anteil erneuerbarer Energie – sowohl für die Stromerzeugung als auch für Wärme – bis 2040 verdoppelt, während fossile Energieträger an Bedeutung verlieren oder ganz verschwinden.

 

Gleichzeitig zeigen Studien, dass sich die Stromnachfrage im selben Zeitraum auf etwa 150 Terawattstunden verdoppeln wird. Dies bedeutet aber auch, dass sich die heute installierte Kraftwerksleistung in Österreich knapp verdreifachen muss, um die massive Steigerung des Strombedarfs, gerade in den Bereichen Industrie, Raumwärme und Verkehr sowie der Produktion von Wasserstoff, decken zu können.

 

Zahlreiche Medien berichten derzeit unter dem Schlagwort „Dunkelflaute“ über die hohen Day-Ahead-Preise am europäischen Energiemarkt. Auf Grund der aktuellen Wettersituation bleibt nicht nur die Stromerzeugung aus Photovoltaik-Kraftwerken, sondern auch jene aus Windkraftanlagen fast gänzlich aus. Dies führt zu neuen Rekordpreisen an der Börse. Mit € 936,28 / MWh übertrifft der neue Rekordpreis auch alle Spitzenwerte der Energiepreiskrise 2022. Auch die durchschnittlichen Spotpreise zeigen, dass an den Börsen derzeit die teuersten Preise seit zwei Jahren gehandelt werden. 

 

Viele Unternehmen beschaffen ihren Strombedarf zu Spotpreisen. Für diese Unternehmen ist die extreme Volatilität und die teilweise exorbitante Höhe der Strompreise eine existenzielle finanzielle Belastung. Dies schadet der Attraktivität Österreichs als Wirtschaftsstandort, zumal bei Energiepreisen in dieser Volatilität und Höhe eine wirtschaftliche Produktion ausgeschlossen ist.

 

Eine weitere Belastung entsteht durch den notwendigen Ausbau zusätzlicher Energieerzeugungsanlagen, die bei sogenannten „Dunkelflauten“ die Erzeugungslücken schließen. Das Beispiel Deutschland zeigt, dass der Investitionsbedarf enorm hoch ist, und hinsichtlich der Finanzierung kaum Konsens herrscht. Auch die Energieministerin Schwedens, Ebba Busch, äußert sich äußerst kritisch in einem kürzlich erschienen Interview und sagt: „Es ist schwer für eine industrielle Wirtschaft, sich für ihren Wohlstand auf das Wohlwollen der Wettergötter zu verlassen.“

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.    Die erneuerbare Ausbaustrategie Österreichs sieht einen massiven Ausbau von PV-Erzeugungsanlagen bis 2030 vor. Welche zusätzlichen Erzeugungsanlagen sollen in Zukunft bei Fahrplanabweichungen die fehlende Energie kompensieren und als Regelreserve das Netz stabilisieren?

a.    Listen Sie hierbei die konkreten einzelnen Kraftwerksprojekte samt Standort, Art der Energieerzeugung und installierter Leistung in Megawatt auf!

b.    Führen Sie einzeln an, ob es sich bei den genannten Kraftwerken um Kraftwerke für primäre, sekundäre oder tertiäre Regelenergie handelt!

 

2.    Wie viele Kraftwerke stehen schon jetzt für die Erzeugung von Regelenergie mit Standort in Österreich zur Verfügung? Listen Sie hierbei die konkreten einzelnen Kraftwerke samt Standort, Jahr der Inbetriebnahme, Art der Energieerzeugung und installierter Leistung in Megawatt auf.

a.    Führen Sie einzeln an, ob es sich bei den genannten Kraftwerken um Kraftwerke für primäre, sekundäre oder tertiäre Regelenergie handelt!

b.    Ist Ihnen bekannt, welche der genannten Kraftwerke zukünftig nicht mehr für die Erzeugung von Regelenergie zur Verfügung stehen?

                                                 I.        Wenn nein, warum nicht?

c.    Wenn ja, welches Kraftwerk reduziert ab welchem Zeitpunkt die installierte Leistung in Megawatt zur Gänze oder nur teilweise?

d.    Wenn nur teilweise, wie hoch ist die zur Verfügung stehende installierte Leistung in Megawatt dann zukünftig bei dem konkreten Kraftwerk?

e.    Erfolgt die Reduktion der installierten Leistung auf Grund einer klimapolitischen Rechtsgrundlage?

                                                 I.        Wenn ja, auf Grund welcher?

 

3.    Zahlreiche Kraftwerke für die Erzeugung von Regelenergie sind schon viele Jahre in Betrieb. Wie hoch sind die notwendigen Investitionskosten in bestehende Kraftwerke für Regelenergie bis 2040, um diese zu modernisieren?

a.    Führen Sie einzeln an, ob es sich bei den genannten Kraftwerken um Kraftwerke für primäre, sekundäre oder tertiäre Regelenergie handelt!

b.    Wenn nicht bekannt, auf Basis welcher Entscheidungsgrundlagen haben Sie den „Klimaplan 2040“ bzw. den „Nationalen Energie- und Klimaplan 2024“ NEKP mit Ihrem Ministerium entwickelt und im Ministerrat beschlossen?

 

4.    Ist eine konkrete Kraftwerkstrategie angedacht?

a.    Wenn nein, warum nicht und auf Basis welcher Entscheidungsgrundlagen haben Sie den „Klimaplan 2040“ bzw. den „Nationalen Energie- und Klimaplan 2024“ NEKP mit Ihrem Ministerium entwickelt und im Ministerrat beschlossen?

b.    Wenn ja, schildern Sie die genauen Grundlagen auf Basis dessen Sie die Strategie erstellen und wann diese vorliegen wird.

 

5.    Welche Förderungen werden für die Modernisierung beziehungsweise den Neubau von Kraftwerken für Regelenergie zur Verfügung gestellt?

a.    Listen Sie hierbei die gesetzliche Grundlage der Förderung, die zuständige Förderstelle und den durchschnittlichen prozentualen Fördersatz pro Jahr aus, welcher an Fördernehmer ausbezahlt wurde. Führen Sie hierbei die Werte seit dem Jahr 2014 an.

 

6.    Die Kosten für Regelenergie werden als Ausgleichsenergie den Marktteilnehmern in Rechnung gestellt. Wie hoch sind die einzeln jährlich entstandenen Kosten sowie die jährliche Energiemenge in Megawattstunden und die jährliche Anzahl der Abrufe der Regelenergie seit 2014?

a.    Führen Sie einzeln die jährlichen Kosten, jährliche Energiemenge in Megawattstunden und die jährliche Anzahl der Abrufe für primäre, sekundäre oder tertiäre Regelenergie an!

b.    Wenn nicht bekannt, auf Basis welcher Entscheidungsgrundlagen haben Sie den „Klimaplan 2040“ bzw. den „Nationalen Energie- und Klimaplan 2024“ NEKP mit Ihrem Ministerium entwickelt und im Ministerrat beschlossen?

 

7.    Die Kosten für den Abruf der Regelenergie werden auch über die Netzkostenverrechnung dem Endverbraucher angelastet. Wie hoch sind diese Kosten jährlich seit 2014? Wie werden sich diese gemäß Ihrer Energiestrategie voraussichtlich bis 2040 jährlich entwickeln?

a.    Wenn nicht bekannt, auf Basis welcher Entscheidungsgrundlagen haben Sie den „Klimaplan 2040“ bzw. den „Nationalen Energie- und Klimaplan 2024“ NEKP mit Ihrem Ministerium entwickelt und im Ministerrat beschlossen?

 

8.    Welche Maßnahmen und Fördersysteme werden angestrebt, um die Systemdienlichkeit von Energieerzeugungsanlagen zu unterstützen?

 

9.    Welche Maßnahmen werden gesetzt, um die Fördereffizienz und Fördereffektivität von Energieerzeugungsanlagen zu erhöhen?

 

10. Welche Maßnahmen werden gesetzt, um den Wirtschaftsstandort Österreich, aufgrund des Ausbaus der volatilen Energieerzeugungsanlagen und den damit steigenden Regelenergieabrufen zu schützen?

a.    Welche Maßnahmen haben Sie hierzu bisher gesetzt?

b.    Welche Maßnahmen sind zukünftig geplant?