4265/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an den Bundeskanzler
betreffend „eurotours 2025“: Lustreisen für Journalisten und gekaufte Journalistenausbildung an der Österreichischen Medienakademie
Das vom Bundeskanzleramt initiierte Projekt „eurotours“ ermöglicht jungen Journalistinnen und Journalisten mehrtägige Recherchereisen in europäische Staaten und auf den Westbalkan. Was ursprünglich als europapolitisches Bildungs- und Förderprojekt dargestellt wurde, wirft zunehmend Fragen hinsichtlich Transparenz, Objektivität, politischer Einflussnahme und Ressourceneinsatz auf. Allein 2025 wurden so 32 „Journalisten“ auf linke Lustreisen quer durch Europa geschickt.[1]
Besonders deutlich wird die fragwürdige thematische Ausrichtung des Programms an den jüngsten Recherchereisen: So wurden 2025 zwei Journalisten nach Ungarn entsandt, um über das Verbot der Pride-Parade, queere subkulturelle Netzwerke, Widerstandsstrategien und die Auswirkungen politischer Kampagnen auf junge LGBTQ-Personen zu berichten. Gleichzeitig reiste eine weitere Teilnehmerin nach Belgien, um die psychologischen Auswirkungen eines vermeintlichen „Rechtsrucks“ in Europa auf junge Menschen zu untersuchen.[2] Beide Beispiele betreffen hochpolitische, linksideologisch klar besetzte Themenfelder, bei denen kein nachvollziehbarer Bezug zu österreichischen Interessen, zur medienpolitischen Nachwuchsförderung oder zu einer ausgewogenen europäischen Perspektive erkennbar ist. Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass hier nicht journalistische Vielfalt gefördert wird, sondern mit Steuergeldern gezielt Recherchen unterstützt werden, die bestimmte politische Narrative verstärken und daher kaum mit dem Anspruch unabhängiger, ergebnisoffener journalistischer Ausbildung vereinbar sind. So ist auch die Auswahl der Teilnehmer mehr als intransparent und einseitig.
Auch die Rolle der Österreichischen Medienakademie (ÖMA), eines Ausbildungs-instituts für Journalistinnen und Journalisten, das als Kooperationspartner fungiert und seit Jahren im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts steht, wirft Fragen zu Unabhängigkeit, politischer Neutralität sowie zur Vergabe und Abwicklung von öffentlichen Mitteln auf. Unklar ist insbesondere, welche Zuwendungen (Förderungen, Aufträge, Werkverträge, Leistungsvereinbarungen, Projektfinanzierungen und sonstige geldwerte Leistungen) die ÖMA aus dem Bundesbudget erhält und welche konkreten Leistungen diesen Mitteln gegenüberstehen.
Es besteht hier der dringende Verdacht, dass angehende Journalisten ausgewählter Medien durch dieses Programm über Jahre gezielt „angefüttert“ und mit relevanten Personen aus dem Bundeskanzleramt vernetzt wurden und immer noch werden, um folglich eine wohlwollende oder zumindest ideologisch einseitige Berichterstattung zu garantieren. Diese Strategie passt ins Bild der spätestens seit der Machtübernahme der „türkisen ÖVP“ massiven ausgeweiteten und unvereinbaren Vermischung journalistischer Aufgaben mit Kommunikationsarbeit im Interesse des Staates.
Abschließend muss festgehalten werden, dass ein konkreter Nutzen für Österreich oder die österreichische Bevölkerung nicht erkennbar ist. Die geförderten Auslandsrecherchen weisen inhaltlich häufig keinerlei Bezug zur österreichischen Medienlandschaft oder zu innenpolitisch relevanten Fragestellungen auf, wodurch sich die Frage stellt, warum derartige Vorhaben überhaupt mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden. Hinzu kommt ein zunehmend sorgloser Umgang mit Steuergeld, der sich sowohl in der thematischen Beliebigkeit der geförderten Projekte als auch in der fehlenden Kontrolle über deren tatsächlichen Mehrwert widerspiegelt. Besonders problematisch erscheint darüber hinaus die Teilnahme von ORF-Journalisten an diesem Programm. Da der ORF ohnehin bereits durch Zwangsgebühren, finanziert wird und somit durch „eurotours“ eine zusätzliche Förderung aus Steuermitteln erhält. Dies führt zu einer Mehrfachfinanzierung staatlicher Medien und untergräbt damit den Grundsatz der gebotenen Objektivität im Medienbereich in erheblichem Ausmaß.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Welche Gesamtmittel stehen im Jahr 2025 für das Projekt „eurotours“ zur Verfügung? (Bitte um detaillierte Aufschlüsselung)
a. Welche Kosten entstanden durchschnittlich pro Teilnehmerin bzw. Teilnehmer im Jahr 2025?
2. Aus welchen Budgetposten des Bundeskanzleramts wird das Projekt „eurotours“ finanziert?
3. Wie hoch waren die Gesamtausgaben für „eurotours“ in den Jahren 2010 bis 2024? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und, soweit möglich, nach Ausgabenkategorien, etwa Reisen, Unterkünfte, Honorare, Projekt-koordination, Öffentlichkeitsarbeit)
4. Welche externen Kooperationspartner oder Fördergeber (insbesondere Europäische Kommission, Europäisches Parlament oder andere Institutionen) beteiligen sich an der Finanzierung oder Kofinanzierung des Projekts, und in welcher Höhe? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Institution)
5. Wie viele Journalistinnen und Journalisten absolvierten seit Bestehen das Programm „eurotours“ insgesamt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
6. Nach welchen formellen und materiellen Kriterien werden Journalisten für die Teilnahme an „eurotours“ ausgewählt? (Bitte um Angabe der Kriterien und Gewichtung)
7. Nach welchen Kriterien wird sichergestellt, dass im Rahmen von „eurotours“ eine ausgewogene Vielfalt unterschiedlicher Medienhäuser (regional, überregional, privat, öffentlich-rechtlich, Print, Online, Rundfunk) sowie unterschiedlicher politischer Positionen bzw. publizistischer Linien vertreten ist?
8. Wer entscheidet final über die Vergabe der Plätze im Rahmen von „eurotours“? (Bitte um Angabe von Gremien, Personen bzw. Funktionen)
9. Inwieweit haben Chefredaktionen der jeweiligen Medienhäuser Einfluss auf die Nominierung oder Auswahl der teilnehmenden Journalisten?
10. Welche Rolle spielt die ÖMA im Bewerbungs- und Auswahlprozess (z. B. Vorselektion, Empfehlung, Jurytätigkeit)?
11. Welche Maßnahmen bestehen, um parteipolitische Einflussnahme bei der Auswahl der Teilnehmer auszuschließen?
12. Existieren formelle Verfahren zur Feststellung und Behandlung von Befangenheit bei Personen, die an der Auswahl mitwirken?
a. Wenn ja, wie sehen diese im Detail aus (z. B. Dokumentationspflicht, Ausschluss von Entscheidungen, Meldesystem)?
b. Wenn nein, warum nicht, und wie wird dann verhindert, dass Befangenheit oder Interessenkonflikte die Auswahl beeinflussen?
13. Wonach richten sich grundsätzlich die inhaltlichen Vorgaben und Recherche-aufträge für die Journalistinnen und Journalisten bei ihren Auslands-aufenthalten?
a. Entscheidet das Bundeskanzleramt (mit), zu welchen Themengebieten vor Ort recherchiert werden muss?
14. Wie stellen Ihr Ressort sicher, dass durch „eurotours“ keine gezielte „Anfütterung“ angehender Journalisten bestimmter Medienhäuser erfolgt, die zu einer langfristig wohlwollenden oder einseitigen Berichterstattung über die Bundesregierung oder EU-Institutionen führt?
15. Welche Kosten entstanden bisher für die Betreuung, Wartung und inhaltliche Bespielung des „eurotours“-Reiseblogs sowie des dazugehörigen X-Accounts? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr)
16. Welchen monatlichen Traffic weist der „eurotours“-Reiseblog auf (Seitenaufrufe, Unique Visitors etc.)?
17. Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Beiträge auf dem Blog und auf X veröffentlicht werden und welche nicht?
18. In welcher Form wird das Projekt „eurotours“ jährlich evaluiert (z. B. interne Berichte, Kennzahlen, Feedback der Teilnehmer, etc.) und durch wen erfolgt diese Evaluierung?
19. Existiert eine externe, unabhängige Evaluierung des Projekts – insbesondere im Hinblick auf politische Neutralität, redaktionelle Unabhängigkeit und effiziente Mittelverwendung?
20. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe wurden im Rahmen von „eurotours“ seit Bestehen des Projekts. bereits ausbezahlte Förderungsmittel rückgefordert?
21. Auf welcher Grundlage wurde die Österreichische Medienakademie (ÖMA) als Kooperationspartner des Projekts „eurotours“ ausgewählt?
22. Welche vertraglichen Bindungen bzw. Vereinbarungen (z. B. Kooperations-verträge, Leistungsvereinbarungen, Rahmenverträge) bestehen zwischen dem Bundeskanzleramt und der ÖMA im Zusammenhang mit „eurotours“? (Bitte um Angabe von Art, Laufzeit und Leistungsgegenstand)
23. Wurden die Kooperationen und Leistungen der ÖMA im Rahmen von „eurotours“ öffentlich ausgeschrieben?
a. Wenn ja, wann, wo und mit welchem Ergebnis (Anzahl und Identität der Bieter, Zuschlagsentscheidung)?
b. Wenn nein, warum wurde auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet und auf welcher vergaberechtlichen Grundlage erfolgte dies?
c. Welche Förderungen, Subventionen, Aufträge, Werkverträge, Projekt-finanzierungen, Leistungsvereinbarungen oder sonstige geldwerte Zuwendungen erhielt die ÖMA in den Jahren 2010 bis 2025 aus Ihrem Ressort? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Art der Zuwendung und Höhe in Euro)
d. Welche konkreten Leistungen (z. B. Ausbildungen, Seminare, Workshops, Projektkoordination, Evaluierungen, Kommunikationsleistungen) wurden seitens der ÖMA jeweils erbracht (bitte nach Projekt und Jahr darstellen)?
24. Wurden die von der ÖMA erbrachten Leistungen – insbesondere im Zusammenhang mit „eurotours“ – extern und unabhängig evaluiert?
25.
Existieren zum
Zeitpunkt der Anfrage laufende oder bereits verhandelte zukünftige
Leistungs- oder Fördervereinbarungen zwischen dem Bundeskanzleramt und der
ÖMA?
a. Wenn ja, mit welchem finanziellen Volumen und welchem Leistungsinhalt?
26. Inwieweit bestehen organisatorische, personelle oder politische Verflechtungen zwischen der ÖMA und Ihrem Ressort (z. B. frühere oder aktuelle Funktionen von Mitarbeitern des Bundeskanzleramts in Gremien der ÖMA, gemeinsame Projekte, personelle Überschneidungen)?