Eingelangt am 16.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Christian
Hafenecker, MA
an den Bundesminister
für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
betreffend Neuregelung
Pickerl-Intervalle
Beim
33. Ministerrat vom 3. Dezember 2025 wurde der gemeinsame Bericht des
Bundeskanzlers, der Bundesministerin für europäische und
internationale Angelegenheiten, des Bundesministers für Innovation,
Mobilität und Infrastruktur und des Bundesministers für Wirtschaft,
Energie und Tourismus betreffend „Bürokratie abbauen, Wirtschaft
ankurbeln“ vorgelegt.
Darin
bekennt sich die Bundesregierung dazu, „durch notwendige
Maßnahmen der Entbürokratisierung die Behördenkontakte der
Bürger so einfach und unproblematisch wie möglich auszugestalten“1 – wie es im Bericht heißt. Der von der
Bundesregierung vorgelegte Bericht enthält u.a. folgende konkrete
Maßnahme:
„60. Verlängerung der
Pickerl-Intervalle (BMIMI)
Österreich weist im EU-Vergleich
neben Schweden, Polen, Deutschland, Litauen und Bulgarien die höchste
Prüfhäufigkeit wiederkehrender Begutachtungen
(„Pickerlüberprüfung“) auf. Die Prüfintervalle
sollen daher von derzeit 3:2:1-Jahren auf 4:2:2:2:1-Jahren ausgeweitet werden.
Die bevorstehende Verlängerung der Prüfintervalle wird eine
erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bringen
und liefert somit eine spürbare Entbürokratisierung für alle
Autofahrerinnen und Autofahrer.“1
Laut
Ihren eigenen Aussagen, gemäß BMIMI Infothek vom 4. Dezember 2025 im
Artikel „Entbürokratisierungspaket bringt neue Prüfintervalle
fürs Pickerl“,
strecke diese Maßnahme die Intervalle sinnvoll „spart hunderte
Millionen Euro“ und trage der modernen Fahrzeugtechnik Rechnung
– „ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit“.
Die
gemäß §57c KFG eingerichtete Begutachtungsplaketten-Datenbank
liegt im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Innovation,
Mobilität und Infrastruktur.
In
diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister
für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende
Anfrage
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie M1 wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„leichten Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen
Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung, den Antriebsarten
(Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Plug-In-Hybride, gesamt) sowie dem
politischen Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Überprüfung zugelassen war)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie M1 wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„schweren Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen
Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung, den Antriebsarten
(Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Plug-In-Hybride, gesamt) sowie dem
politischen Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der
Überprüfung zugelassen war)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie M1 wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung
(d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025
überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„Gefahr in Verzug Mangel“ auf – untergliedert in die
jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw.
gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung, den
Antriebsarten (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Plug-In-Hybride, gesamt)
sowie dem politischen Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt
der Überprüfung zugelassen war)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie L wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„leichten Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen
Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie L wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„schweren Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen
Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie L wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„Gefahr in Verzug Mangel“ auf – untergliedert in die
jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw.
gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie O1 und O2 wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„leichten Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen
Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie O1 und O2 wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„schweren Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen
Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte
um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
- Wie
viele Fahrzeuge der Kategorie O1 und O2 wurden bei der sogenannten
Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der
Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und
2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen
„Gefahr in Verzug Mangel“ auf – untergliedert in die
jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw.
gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach dem Jahr der Begutachtung)
- Wurden
im Rahmen der Erstellung des obigen Berichts auch weitere Maßnahmen
wie z.B. die Digitalisierung der geklebten Begutachtungsplakette
diskutiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, welche bzw. warum wurden die jeweiligen
Maßnahmen nicht in den Endbericht der Bundesregierung aufgenommen?
- Wurde
im Rahmen der Erstellung des obigen Berichts für die Revisionen der
§57a-Begutachtungsstellen auch die Anwendung des Prinzips
„Beraten statt Strafen“ – wie es für das
Betriebsanlagenrecht vorgesehen ist – diskutiert?
- Wenn nein, warum nicht?
- Wenn ja, warum wurde diese Maßnahme nicht in
den Endbericht der Bundesregierung aufgenommen?