4266/J XXVIII. GP

Eingelangt am 16.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Neuregelung Pickerl-Intervalle

 

 

Beim 33. Ministerrat vom 3. Dezember 2025 wurde der gemeinsame Bericht des Bundeskanzlers, der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur und des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreffend „Bürokratie abbauen, Wirtschaft ankurbeln“ vorgelegt.[1]

 

Darin bekennt sich die Bundesregierung dazu, „durch notwendige Maßnahmen der Entbürokratisierung die Behördenkontakte der Bürger so einfach und unproblematisch wie möglich auszugestalten“1 – wie es im Bericht heißt. Der von der Bundesregierung vorgelegte Bericht enthält u.a. folgende konkrete Maßnahme:

 

„60. Verlängerung der Pickerl-Intervalle (BMIMI)

Österreich weist im EU-Vergleich neben Schweden, Polen, Deutschland, Litauen und Bulgarien die höchste Prüfhäufigkeit wiederkehrender Begutachtungen („Pickerlüberprüfung“) auf. Die Prüfintervalle sollen daher von derzeit 3:2:1-Jahren auf 4:2:2:2:1-Jahren ausgeweitet werden. Die bevorstehende Verlängerung der Prüfintervalle wird eine erhebliche Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger bringen und liefert somit eine spürbare Entbürokratisierung für alle Autofahrerinnen und Autofahrer.“1

 

Laut Ihren eigenen Aussagen, gemäß BMIMI Infothek vom 4. Dezember 2025 im Artikel „Entbürokratisierungspaket bringt neue Prüfintervalle fürs Pickerl“[2], strecke diese Maßnahme die Intervalle sinnvoll „spart hunderte Millionen Euro“ und trage der modernen Fahrzeugtechnik Rechnung – „ohne Abstriche bei der Verkehrssicherheit“.

 

Die gemäß §57c KFG eingerichtete Begutachtungsplaketten-Datenbank liegt im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie M1 wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „leichten Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung, den Antriebsarten (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Plug-In-Hybride, gesamt) sowie dem politischen Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung zugelassen war)
  2. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie M1 wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „schweren Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung, den Antriebsarten (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Plug-In-Hybride, gesamt) sowie dem politischen Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung zugelassen war)
  3. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie M1 wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „Gefahr in Verzug Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung, den Antriebsarten (Benzin, Diesel, Hybrid, Elektro, Plug-In-Hybride, gesamt) sowie dem politischen Bezirk, in dem das jeweilige Fahrzeug zum Zeitpunkt der Überprüfung zugelassen war)
  4. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie L wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „leichten Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
  5. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie L wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „schweren Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
  6. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie L wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „Gefahr in Verzug Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
  7. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie O1 und O2 wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „leichten Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
  8. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie O1 und O2 wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „schweren Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr der Begutachtung)
  9. Wie viele Fahrzeuge der Kategorie O1 und O2 wurden bei der sogenannten Pickerl-Überprüfung (gem. §57a KFG) im Rahmen der Erstbegutachtung (d.h. exkl. Nachprüfungen) in den Jahren 2024 und 2025 überprüft und wie viele davon wiesen zumindest einen „Gefahr in Verzug Mangel“ auf – untergliedert in die jeweiligen Prüfintervalle (d.h. 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10 Jahre bzw. gesamt)? (Bitte um Aufschlüsselung nach dem Jahr der Begutachtung)
  10. Wurden im Rahmen der Erstellung des obigen Berichts auch weitere Maßnahmen wie z.B. die Digitalisierung der geklebten Begutachtungsplakette diskutiert?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, welche bzw. warum wurden die jeweiligen Maßnahmen nicht in den Endbericht der Bundesregierung aufgenommen?
  11. Wurde im Rahmen der Erstellung des obigen Berichts für die Revisionen der §57a-Begutachtungsstellen auch die Anwendung des Prinzips „Beraten statt Strafen“ – wie es für das Betriebsanlagenrecht vorgesehen ist – diskutiert?
    1. Wenn nein, warum nicht?
    2. Wenn ja, warum wurde diese Maßnahme nicht in den Endbericht der Bundesregierung aufgenommen?


[1]    https://www.bundeskanzleramt.gv.at/dam/jcr:53e99a30-2353-4285-a680-eb7345d57542/33_13_mrv.pdf (aufgerufen am 15.12.2025)

[2]    https://infothek.bmimi.gv.at/entbuerokratisierungspaket-neue-pruefintervalle-pickerl/ (aufgerufen am 15.12.2025)