4268/J XXVIII. GP
Eingelangt am 16.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Überwachung von IS-Rückkehrer auf Steuerzahlerkosten: Innen-ministerium schweigt
In der Beantwortung 2330/AB vom 04. September 2025 der Folgeanfrage zu Anfrage 664/J betreffend IS-Rückkehrer (2793/J)[1] wurde mitgeteilt, dass das Innenministerium keine Statistiken zu den laufenden Kosten der Überwachung dieser Individuen führt. Dies stellt eine massive Verhöhnung der österreichischen Steuerzahler dar, welche diese Terrorbande nicht nur dulden, sondern auch noch alimentieren müssen.
Nachdem der Innenminister nicht in der Lage oder nicht willens ist zu beantworten, welche laufenden Kosten dem Steuerzahler durch die Überwachung der sich in Freiheit befindlichen IS-Rückkehrer entstehen, richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welcher Personalaufwand in Stunden wurde im Jahr 2024 für die Überwachung von sich in Freiheit befindlichen IS-Rückkehrern aufgewendet
2. In welchen Behörden ist dieser Aufwand entstanden?
3. Wie hat sich dieser Aufwand seit 2021 entwickelt?
4. Mit welchem stündlichen Kostensatz kalkuliert das Innenministerium diese Personalkosten?
5. Mit welchen Kosten rechnet das Innenministerium für 2025 und die Folgejahre bis 2030 für die Überwachung von sich in Freiheit befindlichen Terroristen?
6. Welche Gesamtpersonalkapazitäten (Vollzeitäquivalente) sind im Innen-ministerium für die Überwachung extremistischer Gefährder vorgesehen?
7. Welche zusätzlichen Ressourcen wären laut Einschätzung des Innen-ministeriums notwendig, um eine lückenlose Überwachung sicherzustellen?
8. Welche Kosten entstehen dem Innenministerium durch Aus- und Fortbildung im Bereich Terrorismusüberwachung?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2793
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2330 (aufgerufen am 24.11.2025)