428/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Reinhold Maier
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Rückkehrprämie für Syrer

 

 

Das Innenministerium will heimreisewilligen Syrern unter die Arme greifen. Seit kurzem werden über die Bundesbetreuungsagentur (BBU) bis zu 1000 Euro für einen "neuen Start" angeboten, wie zunächst die Presse berichtete. Zudem wird ausreisewilligen Personen Unterstützung bei der Organisation der Heimreise sowie – wenn nötig – bei der Beschaffung notwendiger Dokumente angeboten, betonte ein BBU-Sprecher auf APA-Anfrage.[1]


Laut Medienberichten (siehe oben) plant Innenminister Karner, heimreisewilligen Syrern eine „Rückkehrprämie“ in Höhe von 1.000 € zu zahlen.

 

Die Rückkehr von mutmaßlich zigtausenden syrischen Staatsangehörigen, die auf Grund des politischen Umsturzes in ihrem Heimatland kein Anrecht mehr auf einen Asylstatus in Österreich haben, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings erscheint eine derartige Geldleistung mehr als fragwürdig. Gerade in Zeiten einer budgetären Notlage ist ein 40 Millionen Euro schweres Geldgeschenk ohne gesicherten Mehrwert grundsätzlich abzulehnen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Aus welchen budgetierten Mitteln soll die Rückkehrprämie bezahlt werden, gegebenenfalls zu Lasten der dringend benötigten Ressourcen für die innere Sicherheit? (Es sei darauf verwiesen, dass die Zahlung einer Prämie für die besonderen Leistungen der Exekutive im Zuge der Corona-Pandemie für Polizeibedienstete aus budgetären Gründen abgelehnt wurde.)

 

2.    Wie wird sichergestellt, dass in den Bezugskreis dieser Prämie nicht auch straffällig gewordene Personen oder Personen, die ihre finanziellen Mittel nachweislich für Schlepper verwendet haben, fallen?

a.    Ist im Rahmen der Auszahlung die Erstellung einer Personalakte vorgesehen, sodass die Daten der jeweiligen Person künftig in Österreich verfügbar sind?

b.    Welche Maßnahmen zur Sicherstellung der personenbezogenen Daten sind angedacht?

 

3.    Auf welche Art und Weise wird in der Folge sichergestellt, dass bei Inanspruchnahme dieser Rückkehrprämie auch tatsächlich eine Rückkehr nach Syrien erfolgt?

4.    Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass im Anschluss an eine Ausreise nicht wieder eine Rückkehr nach Österreich erfolgt?

a.    Wenn jene Person in Österreich wieder einen Asylantrag stellt, wird die Prämie zurückverlangt?

b.    Wie oft kann eine einzelne Person die Prämie in Anspruch nehmen?

 

5.    Ist allenfalls angedacht, eine derartige Prämie in Zukunft auch an andere nach Österreich „geflüchtete“ Personen im Falle ihrer Heimreisewilligkeit auszuzahlen?

a.    Wenn ja, welche Länder kommen hier in Frage?

 

6.    Welcher Betrag wird nach gegenwärtigem Kenntnisstand für die Auszahlung der Prämie an syrische Staatsbürger verwendet werden?

a.    Existiert eine Obergrenze für den auszuzahlenden Gesamtbetrag?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000249157/freiwillig-zurueck-nach-syrien-innenministerium-vergibt-1000-euro-fuer-neuen-start