4285/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Tina Angela Berger

an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

betreffend Frauenquote in den Aufsichtsräten staatlicher und staatsnaher Betriebe

 

 

Seit mehreren Jahren versucht die österreichische Politik Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen, indem man versucht sogenannte Frauenquoten zu erfüllen. Das gilt auch für die Zusammensetzung von Aufsichtsräten staatlicher und staatsnaher Betriebe:

 

Erstmals wurde bereits im Jahr 2011 mittels Ministerratsbeschluss vereinbart, in den Aufsichtsgremien dieser staatsnahen Unternehmen den Bundes-Frauenanteil bis Ende des Jahres 2013 auf 25 Prozent und bis Ende des Jahres 2018 auf 35 Prozent zu erhöhen. Mit Ministerratsbeschluss vom 3. Juni 2020 wurde der Zielwert auf 40 Prozent angehoben. Eine weitere Erhöhung des Bundes-Frauenanteils in den Aufsichtsgremien der staatlichen und staatsnahen Unternehmen auf 50 Prozent wurde vom Ministerrat am 16. April 2025 beschlossen. Der Zielwert bezieht sich dabei auf jene Aufsichtsratsmitglieder, die durch den Bund entsendet werden.“[1]

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Frauen, Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche staatlichen Unternehmen sind konkret von dieser Regelung betroffen?

2.    Welche staatsnahen Unternehmen sind konkret von dieser Regelung betroffen?

3.    Wie viele Aufsichtsräte werden von der Republik Österreich in welche staatlichen Unternehmen entsandt?

4.    Wie viele Aufsichtsräte werden von der Republik Österreich in welche staatsnahen Unternehmen entsandt?

5.    Wie viele dieser Aufsichtsratsposten in staatlichen Unternehmen sind mit Frauen besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unternehmen)

6.    Wie viele dieser Aufsichtsratsposten in staatsnahen Unternehmen sind mit Frauen besetzt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Unternehmen)

7.    Nach welchen weiteren Kriterien – abgesehen vom Geschlecht – werden die Frauen ausgewählt, die als Aufsichtsräte bestellt werden?

8.    Welche Konsequenzen sind vorgesehen, wenn Unternehmen die Zielwerte (z.B. 40% bzw. 50%) nicht erreichen?

9.    Werden die beschlossenen Quotenregelungen auch auf Tochter- oder Beteiligungsgesellschaften angewandt, die zu einem staatsnahen Unternehmen gehören?

a.    Wenn ja, bitte um Aufschlüsselung.

10. Welche Zusatzkriterien zur Diversität werden berücksichtigt – etwa Alter, Herkunft, Region, Fachkompetenz (z.B. Frauen mit bestimmten Branchen- oder Führungserfahrungen)?

11. Wie wird sichergestellt, dass durch die Quote nicht andere wichtige Kriterien wie Qualifikation, Erfahrung oder Branchennähe beeinträchtigt werden – und wie wird eine qualitative Auswahl sichergestellt?



[1]     https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/gesetze_und_recht/frauenfoerderung-und-gleichbehandlung/Frauenfoerderung_in-Unternehmen (aufgerufen am 25.11.2025)