429/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
betreffend Bezug von sozialen Leistungen durch Fremde mit negativer Asylentscheidung

 

 

Laut Asylstatistik des BMI vom Oktober 2024[1] wurden österreichweit von Jänner 2015 bis Oktober 2024 429.476 Asylanträge gestellt, davon 21.275 von Jänner bis Oktober diesen Jahres. Per 31.10.2024 wurden insgesamt 26.973 Asylanträge negativ entschieden. In der Grundversorgung befinden sich mit Stand Oktober 2024 70.421 Fremde.

 

Kein unbekanntes Phänomen stellt in diesem Zusammenhang die gängige Praxis in Österreich dar, Personen mit rechtskräftig entschiedenem negativen Asylbescheid weiterhin soziale Leistungen zu gewähren. Dies bescheinigte kürzlich auch der Verfassungsdienst des Deutschen Bundestages, welcher dieses Vorgehen als Usus in Deutschland sowie Österreich offenbarte.[2]

 

Die FPÖ lehnt es entschieden ab, illegalen Migranten weiterhin soziale Leistungen zu gewähren. Anstatt ineffektive „Werte-Kodizes“ zu verabschieden, müssen abgelehnten Asylwerbern mit sofortiger Wirkung soziale Leistungen gestrichen werden, anstatt sie für ihren illegalen Grenzübertritt zu belohnen.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1)    Wie viele

a.    Asylwerber

b.    Asylberechtigte

c.    subsidiär Schutzberechtigte

d.    Personen mit abgelehntem Asylantrag

befinden sich derzeit in ganz Österreich sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern?

2)    Wie viele

a.    Asylwerber

b.    Asylberechtigte

c.    Subsidiär Schutzberechtigte

d.    Personen mit abgelehntem Asylantrag

beziehen aufgeschlüsselt nach Bundesland jeweils soziale Leistungen?

3)    Wie hoch waren die Ausgaben für Grundsicherung, Sozialhilfe, Mindestsicherung und andere soziale Leistungen österreichweit sowie aufgeschlüsselt nach Bundesländern jeweils für

a.    Asylwerber

b.    Asylberechtigte

c.    subsidiär Schutzberechtigte

d.    Personen mit abgelehntem Asylantrag

 

4)    Auf welcher rechtlichen Grundlage gewähren Sie illegalen Migranten mit rechtskräftig abgelehntem Asylantrag soziale Leistungen?

 

5)    Befürworten Sie den Zustand, illegal in Österreich aufhältigen Personen soziale Leistungen zu gewähren?

a.    Falls nein, welche Bestrebungen werden getätigt, um diesen Zustand zu ändern?

 

6)    Sind angesichts eines Höchststandes an Staatsschulden von mehr als 394,8 Mrd. Euro Kürzungen bei sozialen Leistungen an Fremde angedacht?

a.    Falls ja, in welchem Bereich und in welcher Höhe?

 

 



[1] https://www.bmi.gv.at/301/Statistiken/files/2024/Asylstatistik_Oktober_2024.pdf

[2] https://www.unsertirol24.com/2024/11/16/sogar-abgelehnte-asylbewerber-erhalten-soziale Leistungen/