4291/J XXVIII. GP
Eingelangt am 17.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Wendelin Mölzer
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Unklarheiten, Rechtsverstöße und zweifelhafte Ressourcen-zuteilungen im Minderheitenschulwesen in Kärnten
Das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten[1] sieht vor, dass Abteilungen mit slowenischer Unterrichtssprache nur dann im Geltungsbereich des Minderheiten-schulwesens geführt und aus Bundesmitteln finanziert werden dürfen, wenn ein „nachhaltiger Bedarf“ besteht. Dieser ist gemäß gesetzlicher Vorgabe nur gegeben, wenn mindestens fünf Schüler pro Abteilung und Schulstufe (also pro Jahrgang) mit österreichischer Staatsbürgerschaft zum Pflichtgegenstand Slowenisch angemeldet sind.
In einer schriftlichen Anfrage an den Bildungslandesrat für Kärnten wurde versucht, die entsprechenden Zahlen pro Schulstufe und Abteilung zu erhalten. Stattdessen wurden jedoch lediglich kumulierte Gesamtsummen übermittelt, die keinerlei Rückschluss auf die tatsächliche Erfüllung der gesetzlichen Mindestschülerzahl erlauben. Aus den vorliegenden Unterlagen ergibt sich jedoch, dass selbst bei äußerst wohlwollender Berechnung nur wenige Schulen die gesetzlich vorgesehene Mindestschüleranzahl erreichen. Besonders auffällig sind dabei jene Schulen, die schon über Jahre sehr geringe Anmeldezahlen aufweisen, wie etwa: Klagenfurt 3 – Hasnerschule, Klagenfurt 6 – St. Peter und Villach 3 – Völkendorf. Dennoch erhalten diese Schulen offenbar Bundesmittel aus dem Minderheitenschulwesen.
Weiter ergeben sich gravierende Fragen zur Rechtskonformität der Führung der Abteilung Päd/3 – Minderheitenschulwesen in der Bildungsdirektion Kärnten[2]. Aus den vorliegenden Anfragebeantwortungen des Bildungslandesrats für Kärnten geht hervor, dass die derzeitige Leiterin, Frau Sabine Sandrieser, seit 2008 lediglich mit der Funktion betraut ist und bis heute keine Ernennung gemäß den maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist. Ebenso bestätigt die Beantwortung, dass die laut Minderheiten-Schulgesetz erforderliche Lehrbefähigung für den Unterricht an Volks- und Haupt-/Mittelschulen in deutscher und slowenischer Sprache nicht vorliegt. Dies wirft wesentliche Fragen hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Funktionsausübung sowie der Einhaltung der gesetzlichen Qualifikationsanforderungen auf.[3]
Aufgrund dieser massiven Unklarheiten, möglicher Gesetzesverstöße sowie des Verdachts, dass der Bund trotz finanzieller Belastungen Mittel ohne gesetzliche Grundlage ausschüttet, werden viele Fragen aufgeworfen.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Schüler waren in den vergangenen fünf Jahren pro Jahrgang und pro Abteilung an jeder einzelnen Schule zum Pflichtgegenstand Slowenisch angemeldet? (Bitte um Aufschlüsselung nur für Schüler mit österreichischer Staatsbürgerschaft nach Schule, Abteilung und Schulstufe)
a. Wenn diese Daten nicht vorliegen, warum nicht, obwohl genau diese Daten Voraussetzung für die Finanzierungsberechtigung gemäß Minderheitenschulgesetz sind?
2. Wurden seitens der Bildungsdirektion Kärnten korrekte und vollständige Schülerzahlen an das Bundesministerium gemeldet?
a. Wenn ja, in welcher Form und nach welchem Schema? (Bitte um Auflistung der Schülerzahlen der letzten 5 Jahre je Schule, Abteilung und Schulstufe)
b. Wenn nein, warum nicht?
c. Wenn nein, worauf basiert der Erhalt von Bundesgeldern im Geltungs-bereich des Minderheitenschulwesens?
3. Wurden jemals Fälle festgestellt, in denen Schulen die gesetzliche Mindest-schüleranzahl von fünf Schülerinnen und Schülern pro Abteilung und Jahrgang nicht erreicht haben?
a. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
4. Hat der Bund in den vergangenen zehn Jahren Mittel an Schulen ausgeschüttet, die die gesetzlich geforderte Mindestschülerzahl nicht erfüllt haben?
a. Wenn ja, an welche Schulen und in welcher Höhe?
5. Wie erklärt das Ministerium, dass Schulen mit historisch geringen Anmelde-zahlen zum Slowenischunterricht – insbesondere Klagenfurt 3 – Hasnerschule, Klagenfurt 6 – St. Peter und Villach 3 – Völkendorf – dennoch im Minderheiten-schulwesen geführt und finanziert werden?
a. Erfolgte die Ressourcenzuteilung an diesen drei Schulen jeweils im Einklang mit dem Minderheiten-Schulgesetz und dem Kärntner Minderheiten-Schulgesetz?
6. Wie beurteilt das Ministerium eine Aufteilung von Schülerinnen und Schülern bei Unterschreiten der Mindestschülerzahl auf andere Schulen im Geltungsbereich?
7. Welche Gesamtkosten sind dem Bund in den vergangenen zehn Jahren durch Schulen im Minderheitenschulwesen entstanden? (Bitte um Aufschlüsselung nach Schulen, Abteilungen, Pflichtgegenstand und zusätzlichen Ressourcen)
8. Welche zusätzlichen Kosten entstehen einer Schule, wenn sie im Geltungsbereich des Minderheitenschulwesens geführt wird (zusätzliche Stunden, zusätzliche Lehrkräfte, organisatorischer Mehraufwand etc.)?
9. Ist dem Ministerium bekannt, dass die Leiterin der Abteilung Päd/3, Frau Sabine Sandrieser, seit 2008 nur provisorisch eingesetzt ist und nicht die im Minderheiten-Schulgesetz vorgeschriebenen Qualifikationen erfüllt?
a. Wenn ja, warum wurde das Provisorium über 17 Jahre hinweg nicht beendet?
10. Hat die Bildungsdirektion Kärnten dem Ministerium jemals eine Neuausschreibung oder die Beendigung des Provisoriums vorgeschlagen?
a. Wenn nein, warum nicht?
11. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird die derzeitige Leiterin trotz fehlender Lehrbefähigung für deutschen und slowenischen Unterricht an Volks- und Hauptschule (nunmehr Mittelschule) weiterhin mit der Inspektion der entsprechenden Schulen betraut?
12. Sind dem Ministerium Fälle bekannt, in denen die Bildungsdirektion Kärnten die Zuständigkeiten der Abteilung Päd/3 über den Wortlaut des Minderheiten-Schulgesetzes hinaus unzulässig erweitert hat?
a. Wenn ja, in welchen Bereichen?
13. Auf welcher Rechtsgrundlage wird der stellvertretende Abteilungsleiter – gemäß Gesetz lediglich als Fachinspektor vorgesehen – zusätzlich als Schulqualitäts-manager eingesetzt, obwohl das Minderheitenschulgesetz eine derartige Doppelfunktion nicht vorsieht?
14. Wie viele Schüler waren in den vergangenen fünf Jahren zum unverbindlichen Unterrichtsgegenstand bzw. Freigegenstand Slowenisch angemeldet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Schule, Abteilung und Schulstufe)
a. Falls hierzu keine Daten vorliegen, warum nicht?
15. Welche Maßnahmen plant das Ministerium, um sicherzustellen, dass in Zukunft nur rechtlich legitimierte Schulen im Minderheitenschulwesen geführt werden und keine ungerechtfertigten Bundesmittel ausgeschüttet werden?
[1] https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009246 (aufgerufen am 03.12.2025)
[2] https://www.bildung-ktn.gv.at/ueber-uns/Bereiche-und-Abteilungen/Paedagogischer-Dienst/Abteilung-Paed-3-Minderheitenschulwesen.html (aufgerufen am 03.12.2025)
[3] Ldtgs.ZI. 43-65/33 (Schriftliche Landtagsanfrage der LAbg. DI Michael Reiner, KO-Stv. Josef Ofner betreffend ,,Ordnungsgemäße Führung des Minderheitenschulwesens in Kärnten", beantwortet durch LR Mag. Peter Reichmann, MBA)