4293/J XXVIII. GP

Eingelangt am 17.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten MMag. Dr. Michael Schilchegger

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Normverdeutlichungsgespräche – Zeigefinger statt echte Konsequenzen

 

 

Im österreichischen Sicherheitspolizeigesetz ist in § 38b das Normverdeutlichungs-gespräch geregelt. In diesem soll „Problemfällen“ mit erhobenem Zeigefinger erklärt werden, was sich gehört und was nicht. Es handelt sich also in Wahrheit um nichts anderes als einen moralischen Appell mit amtlichem Beigeschmack, dessen Mehrwert zu hinterfragen ist.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Normverdeutlichungsgespräche wurden 2024 durchgeführt?

2.    In welchem Bundesland finden die meisten dieser Gespräche statt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

3.    Welche Nationalitäten werden am meisten angesprochen? (Bitte um eine tabellarische Aufstellung)

4.    Aus welchen Gründen bzw. basierend auf welchen Delikten wurden die Gespräche durchgeführt? (Bitte um eine tabellarische Aufstellung)

5.    Wie viele der angesprochenen Personen traten nach dem Gespräch wieder polizeilich in Erscheinung?

6.    Wurden die Normverdeutlichungsgespräche und deren Wirkung bereits einer objektiven externen Evaluierung unterzogen?

7.    Welche Kosten sind im Jahr 2024 durch die Gespräche entstanden?