4295/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Harald Thau
an den Bundeskanzler
betreffend NGO-Business: 995.000 € für den Dachverband für Männer-, Burschen- und Väterarbeit in Österreich (DMÖ)?
Aus öffentlich zugänglichen Quellen geht hervor, dass der Verein „Dachverband für Männer-, Burschen- und Väterarbeit in Österreich (DMÖ)“ (ZVR-Zahl 230372104) in den vergangenen Jahren umfangreiche Fördermittel des Bundes, insbesondere des Sozialministeriums erhalten hat. So ergibt sich aus der parlamentarischen Anfragebeantwortung 3863/AB-BR/2024, dass für das Projekt „Förderung der gewaltpräventiven Männerberatung der Mitglieder des DMÖ“ im Zeitraum 01.09.2021 bis 30.09.2023 eine Summe von 995.000 Euro bewilligt wurde[1]. Im selben Dokument wird für den Förderzeitraum 01.10.2023 bis 30.09.2024 erneut ein Betrag von 995.000 Euro genannt.
Der Verein beschreibt sich selbst als bundesweite Plattform für Männer-, Burschen- und Väterarbeit und beansprucht, fachliche Standards zu setzen, politische Positionen zu entwickeln sowie gesellschaftliche Diskurse zu beeinflussen. Auf der Website des Vereins finden sich zahlreiche Aussagen zu „Caring Masculinities“, Gendergesundheit und Männlichkeitsbildern, ebenso wie Hinweise auf Kampagnen, Beratungsangebote und gesellschaftspolitische Aktivitäten, die mit öffentlichen Mitteln finanziert werden.[2]
Gerade weil es sich bei diesen Tätigkeiten nicht nur um Beratungs- oder Präventions-arbeit, sondern auch um eindeutig gesellschaftspolitische und ideologische Schwerpunktsetzungen handelt, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang derartige Projekte überhaupt aus öffentlichen Mitteln gefördert werden sollten. Zudem bestehen bereits zahlreiche staatliche Strukturen und etablierte Einrichtungen im Bereich Gewaltprävention und sozialer Beratung, die gesetzlich damit beauftragt sind, Männer und Burschen zu unterstützen. Es ist daher zu klären, welchen konkreten Zusatznutzen ein einzelner, politisch ausgerichteter Dachverband wie der DMÖ tatsächlich bietet und ob eine öffentliche Unterstützung in der bislang gewährten Form gerechtfertigt ist.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des DMÖ in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den DMÖ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des DMÖ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den DMÖ erbracht?
3. Wurde mit dem DMÖ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungs-vertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den DMÖ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem DMÖ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den DMÖ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des DMÖ seit dem 24.10.2024 teil?