43/J XXVIII. GP

Eingelangt am 24.10.2024
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Anfrage

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,
Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Darstellung der Covid-19 Wirtschaftshilfen im Transparenzportal

 

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Gem. § 39g Transparenzdatenbankgesetz veröffentlicht der BMF bestimmte COVID-19-Leistungen am Transparenzportal, das sind der Covid-19 Ausfallsbonus, Verlustersatz, Fixkostenzuschuss, Lockdown-Umsatzersatz, Ausfallsbonus und Beihilfen aufgrund von Spätanträgen oder Umwidmungen. Im konkreten Fall zeigt sich bei zwei Unternehmen für das Jahr 2024 eine Zahlungsspitze, und dies obwohl die Wirtschaftshilfen ausgelaufen sind:

Die ADMIRAL Casinos & Entertainment AG (KUR: R035X7179, PLZ 2351) erhielt lt. den veröffentlichten Daten folgende Auszahlungen[1]:

2020

 

800.000 €

2021

 

80.000 €

2022

 

46.609,65 €

2024

 

5.910.387,47 €

Die Admiral Sportwetten GmbH (KUR: R013V996R, PLZ 2352) erhielt lt. den veröffentlichten Daten folgende Auszahlungen1:         

2021

 

80.000 €

2024

 

4.628.724,80 €

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende


Anfrage
 

(1)  Welche konkreten Wirtschaftshilfen sowohl für die „ADMIRAL Casinos & Entertainment AG“ als auch die „Admiral Sportwetten GmbH“ sind in den Beträgen zusammengefasst? Bitte um detaillierte Aufgliederung der jährlichen Beträge (in Euro) je Unternehmen, jeweils getrennt nach den in § 39g Abs. 1 Z 1-8 TDBG 2012 zu veröffentlichenden COVID-19-Leistungen des Bundes am Transparenzportal.

(2)  Wie erklären sich die Zahlungsspitzen im Jahr 2024?

a.    Stehen sie im Zusammenhang mit der Datenübernahme von der Cofag in das BMF? Wenn ja, bitte um kurze Beschreibung der Gründe sowie auch einer Angabe, wann diese Daten übernommen wurden und wann sie auf der Webseite des Transparenzportals aktualisiert wurden.

b.    Stehen sie im Zusammenhang mit der Umwidmung von Obergrenzen überschreitenden Beihilfen der Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (Obergrenzenrichtlinien 2024)? Wenn ja, bitte um kurze Darstellung der Vorgangsweise.

c.     Wie setzen sich die Zahlen des Jahres 2024 im Falle der beiden genannten Unternehmen zusammen (im Falle der Umwidmung bitte auch um getrennte Angabe des Abschnitts 3.1. oder 3.12. des befristeten Rahmens)?

d.    Wie viele Unternehmen (Filialen) wurden in den beiden Unternehmensgruppen jeweils zusammengefasst?

e.    Gab es Gründe die Beihilfenzahlen im Jahr 2024 kumuliert darzustellen? Wenn ja, welche, und warum wurde ggf. keine periodengerechte Zuordnung auf die Vorjahre vorgenommen?

 

Zur Abwicklung der Wirtschaftshilfen allgemein:

(3)  Wie viele Anträge auf Umwidmung in einen Verlustersatz, Schadensausgleich oder De-minimis-Beihilfe wurden gestellt? Bitte um jeweils getrennte Angabe.

(4)  Wie hoch ist die Summe der umgewidmeten (überschreitenden) Beihilfen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? Bitte auch um Angabe der Fallzahl sowie Volumen je Umwidmungsinstrument.

(5)  Waren im Zuge der Umwidmungen weitere Ergänzungsgutachten erforderlich, wenn ja wie viele?

(6)  Wie viele Ergänzungsgutachten waren zum 31.7.2024 erledigt bzw. noch in Bearbeitung?

(7)  Wie hoch war die Summe der durch Überschreitungen rückzufordernden Beihilfen zum Stand 31.3.2024, 30.6.2024, 1.8.2024 (Abwicklungszeitpunkt Cofag) und zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung? Bitte jeweils auch um Angabe der Fallzahl.



[1] Quelle: https://transparenzportal.gv.at/tdb/tp/menu_persbezVeroeffentlichungCovid19Wirtschaftshilfen, abgerufen am 23.10.2024