431/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Michael Oberlechner, MA
an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport
betreffend Fragwürdiger Umgang der Wiener Linien mit erkrankten Mitarbeitern


Am 19.11.2024 berichtete Krone.at unter dem Titel „Ex-Betriebsarzt der Wiener Linien packt aus“ folgendes:[1]

 

Allzu persönliche Fragebögen zu Erkrankungen, Pflichtbesuche beim Betriebsarzt und mitunter hohe Gehaltseinbußen: Ein früherer Personalvertreter der Wiener Linien kritisierte den Umgang mit erkrankten Mitarbeitern heftig – wir berichteten. Jetzt packt ein Ex-Firmenarzt dazu aus.

 

Sechs Jahre lang war Dr. Danut H. dafür zuständig, Bus-, Bim- und U-Bahn-Fahrer zu bescheinigen, ob sie diensttauglich sind oder nicht. Bis zum Februar 2024. Dann wurde er wegen angeblicher Dienstverfehlungen gefeuert. 

 

Ist an den Vorwürfen des Ex-Personalvertreters aus seiner Sicht etwas dran?

 

Oft nur kurze Zeit für Beurteilung

Der Mediziner erzählt aus der Praxis: Wer zwei Monate oder länger erkrankt war – und das waren im Zuge der Corona-Pandemie einige –, musste mit sämtlichen Befunden zu ihm kommen.

 

Für eine Beurteilung des Mitarbeiters hätte er aber nur 60 Minuten Zeit gehabt. Eine Zeitvorgabe von „oben“, meint der Mediziner. „Bei komplizierteren Fällen ist eine Stunde zu wenig. Das reicht für eine ordentliche Beurteilung nicht aus“, so Danut H.

 

Durch Covid sei die psychische Belastung in den Reihen des Personals gestiegen. Manche seien dadurch fahruntauglich geworden. Die Betroffenen wären, je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit, in die Leitstelle oder auf andere Posten abseits des Passagierdienstes versetzt worden. Genauer gesagt: Die Mitarbeiter konnten sich für unbesetzte Stellen dort bewerben.  Ob und mit welchen Gehaltseinbußen das verbunden ist, weiß der Arzt nicht.

 

Betriebsarzt klagt gegen Entlassung

Die Wiener Linien weisen interne Zeitvorgaben für medizinische Gutachten strikt zurück. „Das gibt es nicht.“ Der Mediziner sei aufgrund mehrerer triftiger dienstrechtlich relevanter Vorfälle gekündigt worden. Welche? Das darf das Unternehmen aus Datenschutzgründen nicht sagen. Der 53-Jährige klagt nun gegen seine Entlassung. Nächster Verhandlungstermin: Anfang Dezember.

 

Für seinen Anwalt Johannes Bügler sind die Anschuldigungen der Ex-Mitarbeiter ein Zeichen zweifelhafter Firmenpolitik: „Man will offenbar Leute haben, die keine ,Bröseln‘ machen, und nicht solche, die sich um andere kümmern.“

 

Wie viele Beschäftigte wegen Corona aus dem Fahrbetrieb intern versetzt wurden, konnten die Wiener Linien auf „Krone“-Anfrage nicht beantworten.

„Ob Mitarbeiter für den Fahrdienst tauglich sind oder nicht, wird von einem Arzt im Zuge einer Tauglichkeitsuntersuchung festgestellt. Die Wiener Linien bekommen im Anschluss lediglich die Information, ob eine Tauglichkeit besteht oder nicht, der Grund der Untauglichkeit darf nicht genannt werden“, so die Begründung. 

 

Klar ist: Ein anderer Dienstposten hat auch eine andere Vergütung. So gibt es im reinen Innendienst verständlicherweise keine Außendienstzulagen. 

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen und Strategien werden im öffentlichen Dienst angewendet, um den Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so zu gestalten, dass Langzeitkrankenstände möglichst vermieden werden?

2.    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich aktuell im öffentlichen Dienst im Langzeitkrankenstand?

3.    Gibt es diesbezüglich spezifische Trends oder Entwicklungen in den letzten Jahren?

4.    Welche Maßnahmen werden im öffentlichen Dienst ergriffen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach einem Langzeitkrankenstand erfolgreich wieder einzugliedern?

5.    Welche Weiterbildungsmöglichkeiten und Umschulungsprogramme stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst zur Verfügung, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ihre ursprünglichen Aufgaben nicht mehr ausführen können?

6.    Welche Maßnahmen werden im öffentlichen Dienst ergriffen, um sicherzustellen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus gesundheitlichen Gründen ihre ursprünglichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können, keine Einkommenseinbußen erleiden?



[1] https://www.krone.at/3596942