4313/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Verweigerung der Auskunft durch das BMI zu Fragen der integrationspolitischen Ziele der Regierung im Zuge der Informationsfreiheit

 

 

Mit 1. September 2025 ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft getreten, das den bisherigen Grundsatz des Amtsgeheimnisses durch ein Recht auf Information ersetzt. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Zugang der Bürger zu staatlichen Informationen zu erleichtern und die Transparenz der Verwaltung zu erhöhen.

 

Seit dem Inkrafttreten des IFG wurde jedoch aus unterschiedlichen Bereichen der Verwaltung berichtet, dass Anfragen zu integrationspolitischen Zielsetzungen und Maßnahmen der Bundesregierung teilweise mit der Begründung abgelehnt wurden, diese seien nicht vom Informationsanspruch umfasst. Dies wirft die Frage auf, ob seitens des Bundesministeriums für Inneres (BMI) eine interne Vorgabe, ein Erlass oder eine Weisung besteht, derartige Auskünfte generell oder in bestimmten Fällen zu verweigern.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Gibt es im BMI einen Erlass, eine interne Anordnung oder eine Weisung, wonach Auskünfte zu Fragen der integrationspolitischen Ziele oder Strategien der Bundesregierung im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes zu verweigern sind?

a.    Wenn ja, wann wurde eine solche Anordnung erlassen, von wem und in welcher Form (schriftlich oder mündlich)?

b.    Welchen konkreten Inhalt hat diese Vorgabe?

c.    Auf welche rechtliche Grundlage wird eine solche Auskunfts-verweigerung gestützt?

2.    Wurde diese Vorgabe auch an nachgeordnete Dienststellen übermittelt?

a.    Wenn ja, wann und in welcher Form?

3.    In wie vielen Fällen seit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes wurden Informationsbegehren zu integrationspolitischen Zielen oder Maß-nahmen abgewiesen bzw. unbeantwortet gelassen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Anlass und Begründung)

4.    Wer war in diesen Fällen jeweils für die Entscheidung über die Auskunfts-verweigerung zuständig?

5.    Wurde die Bundesregierung oder einzelne Mitglieder der Bundesregierung in die Erstellung dieser Vorgabe eingebunden oder über deren Inhalt informiert?

6.    Wird derzeit im BMI geprüft, diese Praxis zu ändern oder aufzuheben?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.