4318/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.12.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Mag. Harald Schuh
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Folgeanfrage zu 3179/J „Einordnung der Straftaten im Verfassungsschutzbericht“
Im Mai 2025 wurde der Verfassungsschutzbericht 2024[1] präsentiert. Diesbezüglich bestehen bei der Wertung von Anzeigen und Straftaten Unklarheiten. Diese Unklarheiten konnten durch die Beantwortung 2706/AB der Anfrage betreffend „Einordnung der Straftaten im Verfassungsschutzbericht“ (3179/J)[2] nicht beseitigt werden, da kaum auf die konkreten Fragestellungen eingegangen wurde. Dadurch entsteht der Eindruck, die angefragten Informationen würden zurückgehalten werden. Von diesem Anschein soll der Innenminister durch die Beantwortung dieser neuerlichen Anfrage befreit werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche konkreten Sachverhalte liegen den 85 Tathandlungen wegen „Islamistischer/Jihadistischer Straftaten“ in Oberösterreich zugrunde, welche auf Seite 100 des Verfassungsschutzberichts 2024 angeführt sind? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 1)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 1 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 1 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
2. Welche konkreten Sachverhalte liegen den 8 Tathandlungen wegen „Linksextremistischer Straftaten“ in Oberösterreich zugrunde, welche auf Seite 59 des Verfassungsschutzberichts 2024 angeführt sind? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 2)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 2 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 2 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
3. Welche konkreten Sachverhalte liegen den 278 Tathandlungen wegen „Rechtsextremistischer Straftaten“ in Oberösterreich zugrunde, welche auf Seite 39 des Verfassungsschutzberichts 2024 angeführt sind? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 3)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 3 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 3 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
e. Wie viele der in Frage 3 angesprochenen Tathandlungen haben konkret das Beschmieren von Wahlplakaten zum Inhalt?
4. Welche konkreten Sachverhalte liegen den 25 Tathandlungen wegen „Auslandsbezogenem Extremismus“ in Oberösterreich zugrunde, welche auf Seite 72 des Verfassungsschutzberichts 2024 angeführt sind? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 4)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 4 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 4 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
5. Welche konkreten Sachverhalte liegen den 3 Tathandlungen wegen „Staatsfeindlicher Verbindungen“ in Oberösterreich zugrunde, welche auf Seite 47 des Verfassungsschutzberichts 2024 angeführt sind? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 5)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 5 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 5 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
6. Welche konkreten Sachverhalte liegen den 5 Tathandlungen wegen „Klimaaktivismus/ Klimaextremismus“ in Oberösterreich zugrunde, welche auf Seite 61 des Verfassungsschutzberichts 2024 angeführt sind? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 6)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 6 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 6 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
7. Welche konkreten Sachverhalte von Straftaten, die im Verfassungsschutzbericht 2024 angeführt sind, betreffen Antisemitismus? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in tabellarischer Form, in der jede einzelne Tathandlung anonymisiert beschrieben wird)
a. Wie lauten die anonymisierten, vollinhaltlichen Berichte an die Staatsanwaltschaft gern. § 100 Abs 2 StPO für die jeweiligen Tathandlungen? (Bitte um nummerierte Aufschlüsselung in Bezug zu Frage 7)
b. Welche konkreten Delikte wurden durch die jeweiligen Tathandlungen verwirklicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen Delikten des StGB bzw. sonstiger Rechtsnormen nach Anzahl)
c. Bei welchen der in Frage 7 angesprochenen, einzelnen Tathandlungen wurde aufgrund fehlenden Anfangsverdachts kein Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingeleitet?
d. Bei welchen der in Frage 7 angesprochenen, konkreten Tathandlungen wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt?
e. Welche der in Frage 7 angesprochenen, konkreten sieben Tathandlungen (siehe 2706/AB) wurden bei „Pro Palästina“-Kundgebungen gesetzt?
f. Welcher Extremismus-Rubrik sind die in Frage 7 angesprochenen, konkreten vier Tathandlungen (siehe 2706/ AB) zuzuordnen, die strafbare Handlungen gegen Leib und Leben betrafen?