4320/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.12.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Olga Voglauer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

betreffend Wie groß ist die Fläche, die mit den in Österreich verkauften Pestiziden behandelt werden kann?

BEGRÜNDUNG

 

In der Anfragebeantwortung 3004/AB veröffentlichte das BMLUK erstmals die wirkstoffgenauen Inverkehrbringungsmengen aller Pestizidwirkstoffe in Österreich. Aufgrund dieser Daten, und in Verbindung mit früher bereits auf Basis des Umweltinformationsgesetzes (UIG) erfragten Verkaufsdaten, errechnete GLOBAL 2000 die mit den verkauften Pestizidwirkstoffen theoretisch behandelte Fläche. Aus dieser Berechnung ausgeklammert wurden sämtliche Wirkstoffe, die nur der Nacherntebehandlung bzw. dem Vorratsschutz dienen, sowie Mikroorganismen und Pheromone. Das ist auch nachzulesen in der als Anhang zu einer Presseaussendung[1] von GLOBAL 2000 veröffentlichten Stellungnahme. Fälschlicherweise haben jedoch, z.T. auch noch mehrere Stunden nach Veröffentlichung der Stellungnahme, das BMLUK[2], der Bauernbund Steiermark[3], die LKÖ bzw. der Österreichische Branchenverband Obst- und Gemüsebau[4] und die Industriegruppe Pflanzenschutz[5] behauptet, dass CO2 (das nur im Vorratsschutz eingesetzt wird) mit einberechnet wäre.

Auf Basis der einbezogenen Pestizide (alle, die direkt am Feld angewendet werden) und unter Anwendung der vom Umweltbundesamt Deutschland publizierten Hektar-Aufwandmengen ergaben sich folgende Ergebnisse:

-       Die mit den verkauften Pestizidwirkstoffen behandelbare Fläche steigerte sich seit 2010 bis 2024 um 22%, und lag 2024 bei ca. 7,5 Mio. Hektar.

-       Die mit den verkauften Mengen an Wirkstoffen, die als Substitutionskandidaten eingestuft sind, behandelbare Fläche verdoppelte sich im selben Zeitraum, und lag 2024 bei ca. 2,78 Mio. Hektar (37% der gesamten behandelbaren Fläche).

-       Die mit den verkauften Mengen an Wirkstoffen, die als PFAS bekannt sind, behandelbare Fläche hat sich im selben Zeitraum nahezu verdreifacht, und lag 2024 bei ca. 1,46 Mio. Hektar (19% der behandelbaren Fläche).

-       Die mit den verkauften Mengen an Wirkstoffen, die auch in der biologischen Landwirtschaft zugelassen sind, behandelbare Fläche lag 2024 bei ca. 370.000 Hektar (5% der behandelbaren Fläche)

Dass die Statistiken von den Grünen auf Grundlage der errechneten behandelbaren Fläche veröffentlicht wurden, hat einen einfachen Grund, den auch das BMLUK in seiner Presseaussendung vom 5.12.2025 klar benennt: „Wesentlich ist zudem, dass die Menge eines ausgebrachten Wirkstoffs nichts über dessen Gefährlichkeit aussagt. Für eine fachliche Bewertung ist das Risiko entscheidend, nicht das reine Gewicht.“ Eine Möglichkeit, das Risiko mit einzubeziehen, ist es, unter Zuhilfenahme der standardisierten Hektar-Aufwandmenge die behandelbare Fläche zu berechnen. Dies hat auch die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in ihrer Studie[6] zu Substitutionskandidaten im Auftrag des Landwirtschaftsministeriums und der Bundesländer getan. Argumentiert wurde das im Text folgendermaßen: „Eine Beurteilung der Bedeutung der einzelnen Wirkstoffe ist allein auf Basis von Inverkehrbringungsmengen nur sehr eingeschränkt möglich. Eine Abschätzung der behandelten Fläche ist aussagekräftiger und wird auf Basis der in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen des Jahres 2021 (Kapitel 3.3) und der geschätzten Wirkstoffaufwandmenge pro Hektar ermittelt.“ Allerdings wurden die Wirkstoffe, für die die behandelten Flächen angegeben waren, damals noch geschwärzt, aus Datenschutzgründen die laut Anfragebeantwortung 3004/AB mittlerweile nicht mehr zutreffen.

Zudem wurde in der Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft über Statistiken zu landwirtschaftlichen Betriebsmitteln und zur landwirtschaftlichen Erzeugung[7] in § 56 festgelegt, dass für die Verwendungsstatistiken auch die behandelte Fläche je Wirkstoff sowie der Behandlungsindex je Wirkstoff publiziert werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wieso sind Sie in Ihrer Presseaussendung vom 5.12.2025 um 15:00 nur auf Kilogramm verkaufte Wirkstoffmenge eingegangen, obwohl seit der ersten APA-Meldung um 07:01 öffentlich bekannt war, dass auf Basis der Verkaufsdaten die behandelte Fläche errechnet wurde, und sämtliche veröffentlichten Statistiken sich daher auf errechnete behandelte Flächen als Maß für die Intensität des Pestizideinsatzes bezogen?

2)    Wieso haben Sie in Ihrer Presseaussendung vom 5.12.2025 um 15:00 fälschlicherweise behauptet, dass in die Berechnung der medial kolportierten Zunahme der Verwendung von Pestiziden auch Lagergase einberechnet gewesen wären, obwohl CO2 nicht auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wird und schon deshalb nicht in die Berechnungen von GLOBAL 2000 einfließen konnte, und obwohl spätestens seit der Aussendung von GLOBAL 2000 um 11:12 die genaue Berechnungsmethode (im Anhang zur Aussendung) öffentlich verfügbar war – inklusive der Information, dass Lagergase wie CO2 eben nicht einberechnet waren?

3)    Wie hoch sind die errechneten behandelten Flächen mit Wirkstoffen, die als Substitutionskandidaten eingestuft sind, für die Jahre 2010 bis 2024, wenn man die Wirkstoffaufwandmenge je Hektar aus der Studie[8] zu Substitutionskandidaten der AGES anwendet? Wir ersuchen um Angabe der errechneten behandelten Fläche in Hektar je Kalenderjahr und je Wirkstoff.

4)    Wie entwickelte sich die Verwendung von Substitutionskandidaten in Österreich von 2010 bis 2024, wenn man die gemäß Frage 3 errechneten behandelten Flächen als Grundlage nimmt? Wir ersuchen um Angabe der Steigerungsrate bis zum Jahr 2024 auf Grundlage des Jahres 2010.

5)    Existiert eine Abschätzung der Wirkstoffaufwandmenge je Hektar auch für alle weiteren Pestizidwirkstoffe die auf landwirtschaftliche Flächen ausgebracht werden können (alle, die nicht als Substitutionskandidaten eingestuft sind), entsprechend der in der o.g. Studie der AGES zu Substitutionskandidaten angewendeten Methode? Falls ja, ersuchen wir um Veröffentlichung der für Österreich berechneten/abgeschätzten Wirkstoffaufwandmenge je Hektar, für alle in Österreich in den Jahren zwischen 2010 und heute zugelassenen Wirkstoffe.

6)    Sofern eine Abschätzung der Wirkstoffaufwandmenge je Hektar auch für alle anderen Wirkstoffe existiert (s. Frage 5), ersuchen wir um Darstellung der errechneten behandelten Fläche je Wirkstoff je Jahr, von 2010 bis 2024.

7)    Sofern eine Abschätzung der Wirkstoffaufwandmenge je Hektar für die Verwendung in Österreich für alle weiteren Pestizidwirkstoffe nicht existiert: Werden Sie eine solche Abschätzung/Berechnung bei der AGES in Auftrag geben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

8)    Werden Sie in Zukunft – entsprechend Ihrer eigenen Aussage, dass die Kilogramm alleine nicht aussagekräftig wären, entsprechend der Aussage der AGES dass die errechnete behandelte Fläche mehr Aussagekraft hat, und analog zur geplanten Veröffentlichung vom Flächenausmaß der Behandlung je Wirkstoff und Kulturart bei den Verwendungsdaten – zusätzlich zur wirkstoffgenauen Veröffentlichung der Verkaufsmengen der Pestizidwirkstoffe in Kilogramm auch die darauf basierend errechnete behandelte Fläche je Wirkstoff im Grünen Bericht publizieren?



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251205_OTS0078/global-2000-korrigiert-landwirtschaftsministerium-bio-pestizide-sind-nicht-fuer-pestizid-anstieg-verantwortlich. Konkret steht in der Fußnote 4 auf S. 2: „Das umfasst auch Pestizidwirkstofffe, die in der Biolandwirtschaft zulässig sind, wie Schwefel, Kupfer oder Kaliumhydrogencarbonat. Nicht einbezogen wurden Wirkstoffe für Nacherntebehandlungen, Vorratsschutzmittel sowie Mikroorganismen und Pheromone.“

[2] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251205_OTS0147/totschnig-pflanzenschutz-essenziell-fuer-versorgung-mit-heimischen-lebensmitteln

[3] https://www.stbb.at/falschmeldung-zu-pflanzenschutzmittelanstieg-steirischer-bauernbund-obstbauverband-wehren-sich-gegen-ngo-behauptungen/

[4] https://www.lko.at/richtigstellungen-zum-pflanzenschutz-und-seiner-notwendigkeit-in-%C3%B6sterreich+2400+4331243

[5] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251205_OTS0091/igp-kritisiert-gruene-global-2000-und-ngo-aktivist-verbreiten-unwahrheiten-in-oesterreichischen-leitmedien

[6] https://dafne.at/content/report_release/71dfca2e-53bb-4683-9e2d-915594d8d9a1_0.pdf, Berechnung der behandelten Flächen je Wirkstoff auf S. 24

[7] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20012812. Laut Verordnungstext soll „die behandelte Fläche je Wirkstoff in Kilogramm je Kulturart und deren jeweiliger Anteil an der Gesamtanbaufläche der Kulturart“ veröffentlicht werden. Es ist davon auszugehen, dass die Einheit „Kilogramm“ hier ein Versehen ist, da Kilogramm keine Flächeneinheit ist.

[8] https://dafne.at/content/report_release/71dfca2e-53bb-4683-9e2d-915594d8d9a1_0.pdf, s.S. 24