4335/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.12.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Teilhabe von Schüler:innen mit ME/CSF

BEGRÜNDUNG

 

 

BEGRÜNDUNG

ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom) ist eine schwere neuroimmunologische Erkrankung, die häufig postviral auftritt und auch nach Covid-19-Infektionen beobachtet wird. Die Erkrankung führt bei Betroffenen zu schwerer Erschöpfung, Belastungsintoleranz und in vielen Fällen zur völligen Bettlägerigkeit. Besonders betroffen sind auch Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter.

Ein aktueller Bericht[1] des Radiosenders FM4 macht auf den Fall eines 15-jährigen Schülers aufmerksam, der nach einer Covid-Infektion an ME/CFS erkrankte. Durch den Einsatz eines Schulavatars – eines Telepräsenzsystems, das über Kamera und Mikrofon die Teilnahme am Unterricht aus der Distanz ermöglicht – konnte er zeitweise wieder am Schulgeschehen teilnehmen. In seiner aktuellen Klasse wird ihm die Nutzung des Avatars jedoch verweigert, da nicht alle Eltern der Mitschüler:innen ihre Zustimmung erteilt haben.

Diese Situation wirft grundlegende Fragen zum Recht auf Bildung, zur Inklusion chronisch kranker Schüler:innen und zur rechtlichen Ausgestaltung des Einsatzes von Telepräsenzsystemen im österreichischen Schulwesen auf.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1.    Welche rechtlichen Grundlagen regeln derzeit den Einsatz von Telepräsenz­systemen (Schulavataren) für chronisch kranke oder langzeiterkrankte Schüler:innen im österreichischen Schulsystem?

 

2.    Ist für den Einsatz von Schulavataren nach geltender Rechtslage die Zustimmung aller Eltern der Mitschüler:innen in einer Klasse erforderlich, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese Regelung?

 

3.    Welche konkreten Schritte planen Sie als Bildungsminister, um die datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bedenken beim Einsatz von Schulavataren so zu klären, dass diese nicht zum Ausschluss erkrankter Schüler:innen vom Unterricht führen?

 

4.    Wie beurteilen Sie die rechtliche und bildungspolitische Situation, wenn Schüler:innen mit schweren chronischen Erkrankungen wie ME/CFS aufgrund fehlender Zustimmung einzelner Eltern vom Unterricht faktisch ausgeschlossen bleiben?

 

5.    Planen Sie Maßnahmen, um sicherzustellen, dass das Recht auf Bildung auch für Schüler:innen mit ME/CFS und vergleichbaren Erkrankungen gewährleistet wird, die auf Hilfsmittel wie Schulavatare angewiesen sind?

 

6.    Existieren bundesweit einheitliche Richtlinien oder Empfehlungen für Schulen zum Umgang mit Telepräsenzsystemen bei langzeiterkrankten Schüler:innen, und wenn nein, ist die Erarbeitung solcher Richtlinien geplant?

 

7.    Wie viele Schüler:innen in Österreich nutzen nach Kenntnis des Bundes­ministeriums aktuell Schulavatare oder vergleichbare Telepräsenz­systeme zur Teilnahme am Unterricht?

 

8.    Ist geplant, in Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen wie der ME/CFS-Gesellschaft Österreich sowie mit Expert:innen aus dem Bereich chronischer Erkrankungen Lösungskonzepte zu entwickeln, die den Zugang zu Bildung für alle betroffenen Schüler:innen gewährleisten?

 



[1] Vgl.: https://sound.orf.at/collection/2517/126623/ein-schulavatar-brachte-moritz-ein-bisschen-normalitat-zuruck Zuletzt abgerufen: 17.12.2025