4336/J XXVIII. GP
Eingelangt am 18.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sigrid Maurer, Ralph Schallmeiner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Bildung
betreffend Umsetzung des neuen Lehrplanzusatzes im Förderbereich „Hören und Kommunikation“ sowie des neuen Lehrplans für Österreichische Gebärdensprache in der AHS-Oberstufe
Im Jahr 2024 wurde ein wichtiger Schritt gesetzt: Die Österreichische Gebärdensprache (ÖGS) wird nun systematisch in unseren Schulen verankert. Für gehörlose Kinder und ihre Familien ist das ein historischer Moment – ein Fortschritt, auf den viele lange gewartet haben. Ab dem Schuljahr 2025/26 gibt es einen neuen Lehrplanzusatz für den Bereich „Hören und Kommunikation", ab 2026/27 einen eigenen ÖGS-Lehrplan in der AHS-Oberstufe. ÖGS wird damit maturabel. Das sind wichtige Schritte, die wir ausdrücklich begrüßen.
Warum ist das so wichtig? Für gehörlose Kinder ist die Gebärdensprache nicht einfach eine von vielen Kommunikationsmöglichkeiten – sie ist ihre natürliche Sprache. Der frühe Zugang zu ÖGS ist die Grundlage ihrer gesamten Entwicklung. Wissenschaftliche Studien aus der ganzen Welt zeigen eindeutig: Kinder, die von Anfang an Gebärdensprache lernen, entwickeln sich kognitiv, sprachlich und sozial besser. Sie haben es später auch leichter, die Lautsprache zu erlernen. Sie entwickeln ein gesundes Selbstbewusstsein und sind in der Schule erfolgreicher. Kurz gesagt: Gebärdensprache eröffnet Lebenschancen.
Doch die gute Nachricht der neuen Lehrpläne ist nur eine Seite der Medaille. Die andere Seite zeigt sich im Alltag vieler Familien: Unterschiedliche Regelungen in den verschiedenen Bundesländern. Kinder, die trotz eines festgestellten Förderbedarfs keinen Gebärdensprachunterricht bekommen – manchmal einfach deshalb, weil vor Ort keine qualifizierten Lehrkräfte verfügbar sind.
Diese Situation widerspricht grundlegenden Rechten. Österreich hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verpflichtet, allen Kindern mit Behinderungen eine inklusive, hochwertige Bildung zu garantieren. Das bedeutet: Jedes gehörlose Kind hat das Recht auf Unterricht in seiner natürlichen Sprache – unabhängig davon, in welchem Bundesland es lebt. Auch österreichische Gesetze wie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und das Schulunterrichtsgesetz fordern, dass Diskriminierungen abgebaut und allen Kindern die gleichen Bildungschancen ermöglicht werden.
Mit dieser Anfrage möchten wir sicherstellen, dass die gesetzten Schritte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern in der Praxis bei allen betroffenen Kindern ankommen. Die neuen Lehrpläne sind ein wichtiger erster Schritt. Aber es braucht jetzt konkrete Pläne, klare Zeitschienen und die konsequente Beteiligung jener Menschen, die am besten wissen, was gehörlose Kinder brauchen: die Gehörlosengemeinschaft selbst.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
Fragenkomplex I: Beantragung und rechtliche Rahmenbedingungen
1. Wie erfolgt in den neun Bundesländern die Beantragung des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) im Bereich „Hören und Kommunikation“? Bitte jeweils um detaillierte Darstellung (Ablauf, durchschnittliche Bearbeitungsdauer etc.).
2. Welche konkreten Änderungen am System des SPF sind geplant? Ab welchem Zeitpunkt sind diese zu erwarten und inwiefern unterscheiden sie sich von den bisherigen Regelungen. Wird es bundesweit einheitlich umgesetzt oder wird es länderspezifische Varianten geben?
3. Trifft es zu, dass einige Bundesländer keinen SPF vergeben?
a. Wenn ja: Um welche Bundesländer handelt es sich?
b. Wie kann in diesen Fällen sichergestellt werden, dass Schüler:innen, die unter den gesetzlichen Kriterien einen Anspruch auf SPF hätten, die vorgesehene und notwendige Förderung bekommen?
4. Bis wann (Stichtag) muss der Förderbedarf für das jeweilige kommende Schuljahr angemeldet werden? Bitte um tabellarische Auflistung der Fristen nach Bundesländern.
5. Hat ab dem Schuljahr 2025/26 grundsätzlich jede/r Schüler:in mit SPF „Hören und Kommunikation“ Anspruch auf die verbindliche Übung in ÖGS?
a. Falls nein: Nach welchen Kriterien wird entschieden, welche Schüler:innen Anspruch auf die verbindliche Übung in ÖGS haben und welche nicht?
b. Wer trifft formal die Entscheidung?
c. Ist es zutreffend, dass nicht die Zuerkennung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, sondern Gutachter:innen darüber entscheiden, ob das Kind einen Anspruch auf Förderung in ÖGS hat?
d. Welche Qualifikationen müssen Gutachter:innen mitbringen, um Entscheidungen im sonderpädagogischen Bereich „Hören und Kommunikation“ fundiert treffen zu können, insbesondere im Hinblick auf Kenntnisse in Deaf Studies, Österreichischer Gebärdensprache (ÖGS) und der Lebensrealität gehörloser Menschen?
e. Wie stellen Sie als Bildungsminister sicher, dass Gutachter:innen ihre Gutachten im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) bestmöglich und inklusionsgerecht erstellen? Welche Monitoring- und Evaluierungsmaßnahmen wenden das Bildungsministerium bzw. die zuständigen Behörden hier an?
f. Wie stehen Sie als Bildungsminister zu der Tatsache, dass hörende Gutachter:innen darüber entscheiden, ob gehörlose Kinder Zugang zu ihrer ihnen zugänglichsten Sprache, der Österreichischen Gebärdensprache, haben?
g. Sehen Sie dies als Widerspruch zur UNBRK, zu dessen Umsetzung sich Österreich verpflichtet hat? Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diesen Widerspruch aufzulösen?
h. Welche rechtlichen und praktischen Möglichkeiten haben (auch hörende) Eltern, die für ihr Kind Unterricht in ÖGS wünschen, wenn dies im Gutachten nicht vermerkt ist?
Fragenkomplex II: Fördermittel, Teilhabe und Inklusion
6. Stehen spezielle Fördermittel oder Unterstützungsprogramme für Schulen zur Verfügung, um die neuen Lehrpläne umzusetzen und in welcher Höhe?
7. Ist vorgesehen, dass im Sinn inklusiver Förderung auch ganze Klassen an den ÖGS-Stunden teilnehmen können oder ist dies ausschließlich für die betroffenen Schüler:innen mit SPF vorgesehen? Falls nein: Aus welchen Gründen wird dies ausgeschlossen? Falls ja: Wird dies auch tatsächlich umgesetzt und in welchen Schulen?
8. In welcher Form werden Eltern und Betreuungspersonen in den Einführungsprozess der neuen Lehrpläne eingebunden (z. B. durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, digitale Materialien)?
9. Wie stellen Sie sicher, dass vor allem hörende Eltern, die bisher möglicherweise kaum Zugang zu Informationen im Kontext inklusiver Bildung haben, im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) umfassend und kindeswohlorientiert informiert und aufgeklärt werden?
10. Welche Materialien und Informationsangebote stellen Sie in diesem Kontext bereit, und wie stellen Sie sicher, dass diese Informationen in Einklang mit den Anforderungen und Vorgaben der UN-BRK stehen?
11. Wie ist die Koordination zwischen dem Bildungsministerium und den Bildungsdirektionen bei der Umsetzung des neuen Lehrplanzusatzes konkret organisiert?
12. Sind Abweichungen in der Umsetzung zwischen den Bundesländern zu erwarten und wenn ja, in welchen Bereichen (z. B. Personalressourcen, Unterrichtsorganisation, Fördermittel)?
13. Planen Sie bundeseinheitliche Vorgaben oder Mindeststandards, um die Gleichbehandlung von Schüler:innen in allen Bundesländern sicherzustellen?
Fragenkomplex III: Lehrkräfte und Ausbildung
14. Wie viele Lehrkräfte werden ab dem Schuljahr 2025/26 bundesweit für den Lehrplanzusatz „Hören und Kommunikation“ eingesetzt und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Bundesländer? Wir bitten um eine tabellarische Auflistung.
15. Wie viele dieser Lehrkräfte verfügen über ÖGS-Kenntnisse? Wir bitten jeweils um die Nennung der höchst abgeschlossenen Qualifikation in Bezug auf die Gebärdensprachkompetenz.
16. Wie verteilen sich die Lehrkräfte mit nach dem GERS ausgewiesener Mindestkompetenz in ÖGS regional über die einzelnen Bundesländer? Bitte um tabellarische Darstellung.
17. Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um dem Lehrer:innenmangel im Bereich ÖGS und Sonderpädagogik entgegenzuwirken? Wir bitten um die Beantwortung mit einem Zeitplan.
18. Welche speziellen Unterstützungsmaßnahmen sind für jene Bundesländer geplant, die derzeit besonders stark vom Lehrkräftemangel betroffen sind?
19. Welche langfristigen Ausbildungs- oder Qualifizierungsstrategien verfolgen Sie als Bildungsminister (z. B. eigene Lehramtsstudien, Weiterbildungskurse, Kooperationen mit Hochschulen)?
20. Gibt es Bundesländer (Bsp. Burgenland), die im Schuljahr 2025/26 im Gutachten Schüler:innen mit SPF „Hören und Kommunikation“ ohne ÖGS-Förderung vermerkt haben?
a. Falls ja: In welchen Bundesländern und bei wie vielen Kindern ist dies der Fall?
b. Sehen Sie eine Korrelation zwischen einem fehlenden Vermerk eines ÖGS-Förderbedarfs und der Tatsache, dass es vor Ort keine Lehrperson mit ÖGS-Kompetenz gibt?
c. Durch welche konkreten Mechanismen wollen Sie sicherstellen, dass der tatsächliche ÖGS-Förderbedarf bei Schüler:innen mit SPF „Hören und Kommunikation“ unabhängig von der lokalen Lehrkräftesituation adäquat erkannt und im Gutachten erfasst wird?
Fragenkomplex IV: Evaluierung und Qualitätssicherung
21. In welchen konkreten Zeitintervallen sind Evaluierungen und gegebenenfalls Anpassungen des Lehrplans geplant?
22. Werden die Evaluierungsergebnisse öffentlich zugänglich gemacht?
23. Wer ist formell für die Durchführung der Evaluierungen zuständig, und welche Qualifikationen oder fachlichen Voraussetzungen weisen die dafür verantwortlichen Personen auf?
24. Werden die Evaluierungen bundesweit einheitlich durchgeführt oder sind länderspezifische Auswertungen vorgesehen, um regionale Unterschiede sichtbar zu machen?
Fragenkomplex V: Strukturelle Einbindung und Umsetzung des UN-BRK-Gehalts
25. Ist das im Jänner 2021 eingerichtete Consulting Board für Inklusive Bildung und Sonderpädagogik weiterhin aktiv und wie oft hat es seit der neuen Regierungsperiode getagt?
a. Falls nein: Durch welche alternativen Strukturen oder Gremien wird der kontinuierliche fachliche Austausch im Bereich inklusive Bildung und Sonderpädagogik sichergestellt? Und ist geplant, Vertreter:innen der Gehörlosengemeinschaft offiziell als Ansprechpersonen in diesen Prozess einzubinden?
26. Welche konkreten politischen Maßnahmen sind über die aktuellen Lehrplanänderungen hinaus geplant, um den vollen „geistigen Gehalt“ der UN-BRK, insbesondere Art. 24 (Recht auf inklusive Bildung), zukünftig im österreichischen Bildungssystem umzusetzen?
27. Wie soll dabei der Auftrag aus Art. 4 Abs. 3 UN-BRK praktisch umgesetzt werden, wonach Selbstvertretungsorganisationen verpflichtend und systematisch in Bildungsprozesse einzubinden sind?
28. Bis zu welchem Zeitpunkt planen Sie die vollständige Umsetzung einer inklusiven Bildungspolitik für gehörlose Kinder im Sinne der UN-BRK?
29. Wie definieren Sie als Bildungsminister die vollständige Umsetzung einer inklusiven Bildung gehörloser Kinder und welche Kernmaßnahmen sehen Sie dafür als erforderlich an?