4337/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.12.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Meri Disoski, Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Giebelkreuz-Blockade“ - Folgeanfrage zur schriftlichen Anfrage Zl. 3628/J-NR/2025 – mangelnde Nachvollziehbarkeit der Verweis-Beantwortung und fehlende Konkretisierung der übermittelten Unterlagen

BEGRÜNDUNG

 

In Ihrer Antwort zur schriftlichen Anfrage Zl. 3628/J-NR/2025 beantworten Sie keine einzige der 15 gestellten Fragen. Stattdessen verweisen Sie pauschal auf die – von Ihnen ebenfalls nur äußerst mangelhaft vorgenommene – Beantwortung einer anderen parlamentarischen Anfrage (Zl. 3606/J-NR/2025) – ohne darzulegen, inwiefern dadurch die Fragen der Zl. 3628/J tatsächlich inhaltlich abgedeckt würden.

Mit diesem pauschalen Verweis verweigern Sie eine substanzielle Beantwortung und umgehen die parlamentarische Kontrolle. Der Verweis ist bereits deshalb unzulässig, weil die beiden Anfragen unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte und Zielsetzungen haben:

Indem Sie diese beiden Anfragen gleichsetzen, verwischen Sie unterschiedliche Fragestellungen und entziehen sich der Beantwortung jener Fragen, die auf ihr eigenes politisches Handeln sowie die Genese Ihrer Positionierung abzielen. Ein pauschaler Verweis auf eine Anfragebeantwortung mit anderer Stoßrichtung ersetzt keine substanzielle Beantwortung und stellt faktisch eine Nichtbeantwortung der Zl. 3628/J-NR/2025 dar.

Damit höhlen Sie das Interpellationsrecht der Abgeordneten aus. Dieses Kontrollrecht ist keine unverbindliche Serviceleistung der Exekutive, sondern ein verfassungsrechtlich verankertes Recht des Nationalrats. Parlamentarische Kontrolle lebt davon, dass Fragen konkret, nachvollziehbar und überprüfbar beantwortet werden – genau das verweigern Sie hier.

Blicken wir auf die früheren Maßstäbe, die Sie und ihre Partei für die Arbeit des Hohen Hauses eingefordert haben: 2019 bezeichnete Ihr stellvertretender Klubobmann Nikolaus Scherak die Nichtbeantwortung einer parlamentarischen Anfrage als „demokratiepolitisch bedenklich“ und forderte Sanktionen bei Nichtbeantwortung.[1]

Heute sitzen Sie auf der Regierungsbank – und genau das, was Sie und Ihre Partei früher kritisiert haben, geschieht nun unter Ihrer Verantwortung. Sie verweigern in zentralen Fragen der EU-Sanktionspolitik die Nachvollziehbarkeit.

Zusätzlich erklären Sie lediglich, dass „dem Parlament die von der Informationspflicht umfassten Dokumente übermittelt“ worden seien. Mit dieser pauschalen Aussage verunmöglichen Sie eine genaue Überprüfung, weil Sie nicht offenlegen, mit welchen Dokumenten welche der konkret gestellten Fragen abgedeckt werden sollen.

Insgesamt betrifft diese Art der Anfragebeantwortung nicht die unterfertigenden Abgeordneten und ihre Fraktion. Sie beschädigen damit das Kontrollrecht aller Abgeordneten des Nationalrats. Aus diesem Grund werden wir Ihre mangelhafte Anfragebeantwortung auch in der Präsidialkonferenz des Nationalrats thematisieren.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Welche konkreten Dokumente wurden nach Ihrer Aussage im Zusammenhang zu den Fragen in Anfrage 3628/J „dem Parlament übermittelt“ (bitte vollständige Liste mit Dokumenttitel, Datum, Dokumenttyp – z.B. Non-Paper, Coreper-Bericht, Positionspapier, Erläuterungen, Entwurfstext, E-Mail/Note, Protokollvermerk – sowie GZ/Referenznummer, sofern vorhanden)?

2.    Welche konkreten Fragen der Anfrage Zl. 3628/J-NR/2025 sehen Sie durch den Verweis auf ZI. 3606/J-NR/2025 bereits beantwortet (bitte Frage-für-Frage anführen: „Frage X wird durch Passage Y der AB 3606/J beantwortet“)?

 

3.    Falls der Verweis auf ZI. 3606/J-NR/2025 nicht deckungsgleich ist: Welche Fragen der Zl. 3628/J-NR/2025 werden durch Ihre gegenständliche Anfragebeantwortung gar nicht oder nur unvollständig beantwortet – und warum?

 

4.    Enthalten die an EU-Partner zirkulierten „Erläuterungen“ zum Ausnahmevorschlag Textbausteine, die aus externen Inputs außerhalb Ihres Ressorts stammen?

a.    Wenn ja: welche Stellen (bitte sinngemäße Wiedergabe) und aus welchen Quellen?

5.    Welche Alternativen zur geforderten Ausnahmeregelung wurden innerhalb der Bundesregierung, also in Ihrem oder mit Expertise aus Ihrem Haus geprüft (z.B. zeitliche Befristung, engerer Zuschnitt, andere Instrumente), und warum wurden diese verworfen bzw. bevorzugt?

 

6.    Wie bewerten Sie als zuständige Ministerin die Bedeutung der EU-Sanktionspolitik gegenüber Russland in Rahmen der politischen Unterstützung der Ukraine als Opfer des russischen Angriffskriegs?

7.    Sind Sie, entsprechend Ihrer Aussagen in der „Aktuellen Europastunde“ des Nationalrats vom 24.5.2025, dass die EU durch das Einstimmigkeitsprinzip strategisch gehemmt sei, weiterhin der Meinung, dass Blockaden gemeinsamer EU-Initiativen die Gemeinschaft politisch schwächen?

8.    Würden Sie der Aussage zustimmen, dass die Annahme eines EU-Sanktionspakets ein politischer Beschluss von außenpolitischer Bedeutung für die gesamte EU ist?

9.    Den Berichten über den AStV II (Ausschuss der Ständigen Vertreter:innen bei der EU) vom 3. Oktober 2025 ist zu entnehmen, dass Österreich mit seiner vorläufigen Ablehnung des 19. Sanktionspakets annähernd alleine da steht. Ist es richtig, dass Österreich wie in Medien berichtet wurde, seine Zustimmung von der Aufnahme von Ausnahmeregelungen für die RBI abhängig machte?

10. Wie begründen Sie, dass offenbar die Zustimmung der österreichischen Bunderegierung zu einem Sanktionspaket abhängig gemacht wurde von Sonderregelungen für ein österreichisches Unternehmen?

11. Wie und wann wurde innerhalb der österreichischen Bundesregierung diese Verhandlungsposition bzw. Weisung festgelegt?

12. Dem Bericht der Ständigen Vertretung über die AStV II Sitzung vom 26.9. ist zu entnehmen, dass Österreich im Anschluss an die Sitzung ein Papier mit dem österreichischen Vorschlag für den RBI-Ausnahmevorschlag zirkuliert wurde. Wurde dieser Vorschlag dem österreichischen Parlament im Rahmen der Informationsverpflichtung übermittelt?

a.    Wenn ja: Wann und mit welcher Referenznummer wurde der Vorschlag übermittelt?

b.    Wenn nein: Warum wurde der Vorschlag nicht übermittelt, obwohl es sich offensichtlich um einen Vorschlag im Rahmen eines EU-Vorhabens handelt, bei dem der Nationalrat die Möglichkeit zur Mitwirkung hat?

13. In Zusammenarbeit mit welchen Ressorts wurde der Ausnahmevorschlag wann erstellt?

14. Gab es von Seiten unserer EU-Partner dazu schriftliche Rückmeldungen an Ihr Ressort?

a.    Wenn ja: wie viele?

b.    Wenn nein: welche mündlichen Rückmeldungen bekamen Sie im Rahmen der folgenden Austäusche in und um EU Gremien. Bitte um eine Darstellung der Positionen ohne Angabe, welches Land welche Position vertreten hat, da das nicht öffentlich gemacht werden soll/darf.

15. Haben Sie bereits bei vergangenen Verhandlungen über frühere Sanktionspakete Ausnahmeregelungen für österreichische Unternehmen schriftlich eingebracht?

a.    Wenn ja: wann und für welche Unternehmen?

b.    Wenn nein: warum gerade jetzt beim 19. Sanktionspaket?

16. Welche außen- und europapolitischen Reaktionen erwarten Sie in Bezug auf diese nationalstaatlichen Wirtschaftsinteressen folgende Positionierung?

17. Auf welcher Ebene gab es zwischen Ihrem Ressort und der RBI einen Austausch über die Ausnahmeregelung? Bitte mit Anführung der Anzahl an schriftlicher Kommunikation bzw. persönlichen Treffen sowie den zeitlichen Daten.

18. Haben Vertreter:innen der RBI den österreichischen Vorschlag für die Ausnahmeregelung gesehen, bevor dieser an unsere Partner verteilt wurde?



[1] Parlamentarische Anfragen: Neos fordern Sanktionen bei Nichtbeantwortung - Parlament - derStandard.at › Inland, abgerufen am 15. Dezember 2025.