4338/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.12.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Lukas Hammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Vollzug und Anpassung des Gesetzes zum Symbole-Verbot der rechtsextremen Identitären

BEGRÜNDUNG

Am 26. Juli 2025 mobilisierte die rechtsextreme „Identitäre Bewegung Österreich“ zu einem Aufmarsch in die Wiener Innenstadt[1]. Bei der Abschlusskundgebung Am Gestade wurde von Versammlungsteilnehmenden ein Transparent entrollt, auf dem das Emblem der „Identitären Bewegung Österreich“ in leicht veränderter Form zur Schau gestellt wurde.

Links: Das verbotene Symbol der Identitären. Rechts: Das leicht abgewandelte Symbol der Identitären bei ihrer Demonstration am 26.07.2025 in Wien.

Die öffentliche Zurschaustellung des Emblems der „Identitären Bewegung Österreich“ ist nach geltender österreichischer Rechtslage durch das Symbole-Gesetz untersagt und mit Sanktionen bedroht. Das Emblem wurde bei der Versammlung in leicht veränderter Form präsentiert (Lambda ohne Kreis), aber in jener Farbkombination (schwarz-gelb) gehalten, wie sie typisch für das Auftreten der rechtsextremen „Identitären Bewegung Österreich“ ist. Der Gesetzestext hält in aller Deutlichkeit fest, dass „auch grafisch veränderte Darstellungen von bezeichneten Symbolen […] vom Verwendungsverbot umfasst sind“[2]. Da es sich bei der betreffenden Versammlung um eine Demonstration handelte, die von der „Identitären Bewegung Österreich“ organisiert und beworben wurde, besteht kein Zweifel am eindeutigen politischen Symbolgehalt des zur Schau gestellten Emblems. Dasselbe Symbol findet sich auch als offizielles Logo auf dem Telegram-Kanal der „Identitären Bewegung Österreich“.

 

Links: Das neue, leicht abgewandelte Symbol ziert das T-Shirt vom sogenannten „Bundeslager 2025“ der Identitären in der Nähe von Gmunden. Rechts: Telegram-Kanal der „Identitären Bewegung Österreich“. Hier wird die leicht abgewandelte verbotene Symbolik als offizielles Logo verwendet.

Das Symbole-Gesetz verbietet in § 1 Z 10 die Verwendung von Symbolen der Gruppierung der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ). Gemäß § 2 Abs 1 ist es verboten, Symbole der IBÖ “in der Öffentlichkeit einschließlich unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel darzustellen, zur Schau zu stellen, zu tragen oder zu verbreiten”. Gemäß § 2 Abs. 2 hat der Innenminister die grafische Ausgestaltung der betroffenen Symbole durch Verordnung festzulegen. Dabei wird ausdrücklich klargestellt, dass „durch Verordnung die Symbole im Sinne des Abs. 1 bezeichnet [werden], wobei auch grafisch veränderte Darstellungen von bezeichneten Symbolen, wie insbesondere farbliche Abweichungen, vom Verwendungsverbot umfasst sind.” Somit sind auch leichte Abwandlungen (Lambda ohne Kreis) des verbotenen Symbols (Lambda mit Kreis) der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ vom Verbot umfasst. In den Erläuterungen zu § 2 Abs. 2 wird klargestellt, dass Verordnungen verhindern sollen, dass das Verbot einfach umgangen wird “durch unwesentliche Adaptierungen der Symbole, wie etwa unterschiedliche grafische Darstellungsformen, Abwandlung der Wort-Bildkombinationen, abweichende Farbgebungen oder eine geänderte Bildrichtung, eine einfache Umgehung des Verbots möglich ist.” Die IBÖ versucht, den Vollzug des Gesetzes zu umgehen, indem sie ihr Symbol nur geringfügig verändert, weshalb eine Novelle der Verordnung notwendig ist.

Die konkret verbotenen Symbole werden im Anhang der so genannten Symbole-Bezeichnungsverordnung grafisch dargestellt und beschrieben. Quelle: https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/854/fname_955842.pdf

Das vom Parlament beschlossene Gesetz definiert zwar die Gruppierungen, die unter das Symbole-Gesetz fallen, für die konkrete Umsetzung ist jedoch der Bundesminister für Inneres verantwortlich (§ 2 Abs. 2; § 4). Der Bundesminister für Inneres ist gefordert, den Vollzug des Verbots der Symbole der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ zu garantieren und umzusetzen. Es ist seine Aufgabe, per Verordnung zu reagieren, sollten sich die im Symbole-Gesetz genannten Organisationen, wozu die Identitären zählen, eines anderen oder veränderten Symbols bemächtigen. Dringender Handlungsbedarf besteht hier, falls der Vollzug des gesetzlich beschlossenen Verbots der Symbole der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ durch die veränderte Symbolik erschwert oder beeinträchtigt wird. Anhaltspunkt hierfür ist das Nicht-Einschreiten der Polizei bei der Zurschaustellung der Symbole der Identitären bei der oben genannten Demonstration am 26. Juli 2025 in Wien.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Ist das aktuelle Emblem[3] der Identitären[4] (Lambda ohne Kreis) vom Symbole-Gesetz[5] im Zusammenhang mit der Symbole-Bezeichnungsverordnung[6] umfasst?

2)    Wenn das nicht der Fall ist, haben Sie bereits einen Auftrag[7] für eine Novelle[8] der Symbole-Bezeichnungsverordnung erteilt, damit das Symbole-Gesetz in Bezug auf die Identitären vollzogen[9] werden kann?

3)    Falls Sie bereits einen Auftrag für eine Novelle erteilt haben, wann haben Sie diesen Auftrag erteilt und wann werden Sie die novellierte Symbole-Bezeichnungsverordnung erlassen?

4)    Falls Sie keinen Auftrag für eine Novelle erteilt haben, warum nicht?

 

5)     Sehen Sie es als Ihre Pflicht[10] als Bundesminister für Inneres, den Vollzug[11] von im Nationalrat beschlossenen Gesetzen zu garantieren, indem sie Verordnungen[12] novellieren, wenn Unklarheiten im Vollzug auftreten, insbesondere wenn vom Symbole-Gesetz umfasste Gruppierungen[13] ihre Symbole verändern?

a)    Wenn ja, in welcher Form sind Sie dieser Pflicht im Zusammenhang mit dem Symbole-Gesetz bis jetzt nachgekommen? Wie oft wurde diese Verordnung bereits novelliert und welche Gruppierungen haben diese Novellierungen umfasst?

6)    Welches Verfahren[14] ist vorgesehen, um zu überprüfen, ob die in der Symbole-Bezeichnungsverordnung angeführten Symbole veraltet sind, weil die vom Verbot umfasste Gruppierung[15] mittlerweile ein anderes Symbol verwendet?

7)    Ist Ihnen bekannt, dass die rechtsextreme[16] „Identitäre Bewegung“ ihre Symbolik[17] leicht verändert hat und diese öffentlich präsentiert[18]? Wenn ja, seit wann ist Ihnen dies bekannt und welche Schritte[19] haben Sie hier im Sinne des Vollzugs des Symbole-Gesetzes gesetzt? Wenn nein, warum ist es Ihnen nicht bekannt und welche Schritte werden Sie jetzt setzen?

8)     Aus welchem Grund schritt[20] die Polizei bei der Demonstration[21] der Identitären am 26. Juli 2025 in Wien nicht ein, um den Verstoß[22] gegen das Symbole-Gesetz[23] zu

ahnden[24], da bei der Abschlusskundgebung das Symbol der Identitären in leicht abgewandelter Form[25] durch Kundgebungsteilnehmende präsentiert wurde?

9)    Wurden Ermittlungen[26] nach der Demonstration der Identitären am 26. Juli 2025 in Wien bezüglich des Verstoßes gegen das Symbole-Gesetz eingeleitet und wie ist der aktuelle Stand (insbesondere in Bezug auf das Transparent bei der Abschlusskundgebung Am Gestade betreffend, welches auch mittels Sachverhaltsdarstellung bei den Behörden angezeigt[27] wurde)? 

10)  Wurden in den vergangenen sechs Monaten Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Symbole-Gesetz betreffend die Symbole der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ eingestellt[28]? Wenn ja, aus welchen Gründen? Können Sie bestätigen, dass die Ermittlungen aufgrund des veränderten Symbols eingestellt wurden?

11)  Wie viele Ermittlungen wurden in den vergangenen sechs Monaten im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Symbole-Gesetz betreffend die Symbole der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ eingestellt und aus welchen Gründen?

12)  Wurden Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen das Symbole-Gesetz betreffend die Symbole der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ gegen Martin Sellner[29] eingeleitet, da dieser mit dem aktuellen, leicht abgewandelten Symbol der Identitären auf einem T-Shirt bei einem Sommerlager[30] posierte und dieses Foto (siehe oben) auf Sozialen Medien[31] verbreitet wurde? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, was ist der Stand der Ermittlungen?



[1] https://www.derstandard.at/story/3000000290387/karner-fluechtet-sich-bei-fragen-zu-identitaeren-demo-in-semantische-deutungen

[2] https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009040

[3] Laut Duden Symbol, Wahrzeichen.

[4] Laut Erläuterungen des Symbole-Gesetzes, BGBl. I Nr. 162/2021, weist die IBÖ zentrale rechtsextreme Merkmale auf. Dazu zählen insbesondere “Gewaltmotive, grundsätzliche Ablehnung pluralistischer demokratischer Gesellschaften [...] und die fundamentale Ablehnung von Konventionen zum Schutz der Menschenrechte.” Zudem spricht sich die IBÖ gegen eine “Vermischung von Ethnien” aus, “auch wenn dadurch Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte ausgesetzt werden müssen.” Sie verbreitet Verschwörungserzählungen und propagiert Muslim:innen als Feindbild. Diese Ideologie geht einher mit einer erhöhten Bereitschaft zu radikaler Gewalt, was sich unter anderem in Anschlägen zeigt, bei denen auf Parolen der IBÖ Bezug genommen wurde, wie etwa in den Anschlägen von Christchurch und El Paso. Insgesamt stellt das “Gedankengut der IBÖ [...] eine essenzielle Gefahr für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit dar.”

https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVII/I/854/fname_955842.pdf

[5] Das Symbole-Gesetz verbietet das öffentliche Zurschaustellen, Verbreiten oder Tragen von Symbolen extremistischer Organisationen. Das Symbole-Gesetz regelt das Verbot der Verwendung von Symbolen der Gruppierung Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ).

[6] Symbole-Bezeichnungsverordnung https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009091&FassungVom=2023-12-14

[7] Ein Auftrag ist eine Anweisung zur Erledigung einer Aufgabe, die sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen kann. In Bezug auf die Handlung eines Ministers als Verwaltungsorgan kann dies auch eine Weisung sein.

[8] Laut Duden: ändern, ergänzen. Beispiel: ein Gesetz novellieren.

[9] Die praktische Durchführung und Anwendung eines Gesetzes durch die dafür zuständigen Behörden.

[10] Eine Pflicht ist laut Duden eine Aufgabe, der man sich aufgrund bestimmter Normen/Vorschriften nicht entziehen kann.

[11] Die praktische Durchführung und Anwendung eines Gesetzes durch die dafür zuständigen Behörden.

[12] Laut Bundeskanzleramt ist eine Verordnung eine von einer Verwaltungsbehörde, an oberster Stelle von der Bundesregierung oder einer Bundesministerin/einem Bundesminister erlassene, generelle (d.h. sie richtet sich an eine Vielzahl von Personen) und abstrakte (d.h. sie erfasst eine Vielzahl von Sachverhalten) Rechtsnorm. Es ist eine von der Regierung oder einer Verwaltungsbehörde erlassene Vorschrift/Anordnung, um Gesetze näher auszugestalten oder durchzuführen. Im Rahmen des Symbole-Gesetzes konkretisieren sie die gesetzliche Regelung durch feststehende Listen und Beschreibungen, um den Symbole-Katalog zu erweitern oder zu aktualisieren.

[13]  Im Rahmen des Symbole-Gesetz bezeichnet „Gruppierungen“ organisierte Zusammenschlüsse von Personen, die eindeutig rechtsextreme, neonazistische, islamistische oder sonstige verfassungsfeindliche Ideologien vertreten und deren Symbole, Zeichen oder Gesten nach § 1 Symbole-Gesetz verboten sind.

[14] Laut Duden die Folge von Rechtshandlungen, die der Erledigung einer Rechtssache dienen.

[15] Gemeint sind alle Gruppierungen, die vom Symbole-Gesetz § 1 umfasst sind. Dazu gehören 1. Gruppierung Islamischer Staat (IS); 2.Gruppierung Al-Qaida; 3. Gruppierung Muslimbruderschaft; 4. Gruppierung Graue Wölfe; 5. Gruppierung Kurdische Arbeiterpartei (PKK); 6. Gruppierung Hamas; 7. Gruppierung Hisbollah; 8. sonstige Gruppierungen, die in Rechtsakten der Europäischen Union als terroristische Vereinigungen, Körperschaften oder sonstige Organisationen angeführt werden; 9. Gruppierung Ustascha; 10. Gruppierung Identitäre Bewegung Österreich (IBÖ); 11. Gruppierung Die Österreicher (DO5); 12. Gruppierung Hizb ut-Tahrir (HuT); 13. Gruppierung Kaukasus-Emirat; 14. Gruppierung Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front (DHKP-C); 15. Gruppierungen, die Teil- oder Nachfolgeorganisationen der in Z 1 bis 14 genannten Gruppierungen oder diesen zuzurechnen sind.

[16]  Rechtsextremismus zeichnet sich durch nationalistische, antisemitische und rassistische Ideologien aus. Im Verfassungsschutzbericht 2017 bezeichnete das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung die Identitäre Bewegung Österreich als „eine der wesentlichen Trägerinnen des modernisierten Rechtsextremismus“. Laut dem Verfassungsschutzbericht strebt die Identitäre Bewegung den “schrittweisen Abbau der demokratischen und liberalen Grundprinzipien [an] [...] und verfolgt das Ziel, grundlegende Menschenrechte im Verfassungsrang infrage zu stellen und allenfalls zu ändern.”

[17]  Symbolik bezeichnet laut Duden die Verwendung von Symbolen, die nicht nur eine bloße Darstellung, sondern auch eine bestimmte Bedeutung mitteilen.

[18] Laut Duden: etwas einem Publikum darbieten oder der Öffentlichkeit vorstellen, sodass es sichtbar ist. Zum Beispiel das Veröffentlichen in sozialen Medien oder Präsentieren auf Demonstrationen. Das Symbole-Gesetz (§ 2 Abs. 1) definiert, dass es verboten ist, Symbole der IBÖ “in der Öffentlichkeit einschließlich unter Zuhilfenahme elektronischer Kommunikationsmittel darzustellen, zur Schau zu stellen, zu tragen oder zu verbreiten.”

[19] Das Symbole-Gesetz verpflichtet die Verwaltungsbehörden, “rechtskräftige Straferkenntnisse nach Abs. 1 den Sicherheitsbehörden für Zwecke der Sicherheitspolizei zu übermitteln, soweit diese deren Inhalt zur Erfüllung ihrer gesetzmäßigen Aufgaben benötigen.” Um den ordnungsgemäßen Vollzug dieses Gesetzes sicherzustellen, stehen dem Bundesminister für Inneres mehrere Schritte zur Verfügung. Als oberste Verwaltungsbehörde der Sicherheitsverwaltung hat er dafür zu sorgen, dass die nachgeordneten Sicherheitsbehörden das Symbole-Gesetz gesetzeskonform anwenden. Dies kann insbesondere durch Erlässe, Weisungen und organisatorische Maßnahmen erfolgen. Darüber hinaus ist der Bundesminister für Inneres dafür verantwortlich zu evaluieren, ob der bestehende gesetzliche Rahmen ausreichend ist. Stellt sich dabei ein Anpassungsbedarf heraus, ist er befugt, Verordnungen zum Symbole-Gesetz zu erlassen oder zu ändern, um den Anwendungsbereich zu konkretisieren und die wirksame Anwendung des Gesetzes sicherzustellen.

[20] “Einschreiten” bedeutet laut Duden gegen jemanden eingreifen. Im Zusammenhang mit der Demonstration bedeutet es, dass Verstöße der IBÖ gegen das Symbole-Gesetz von den Behörden verfolgt und entsprechend geahndet werden.

[21] Bezeichnet laut Duden eine Protestkundgebung, -marsch, Massenkundgebung. Auf Demonstrationen ist die Einhaltung von Gesetzen verpflichtend.

[22] Ein Gesetzesverstoß ist eine verbotene Handlung, die den Tatbestand einer Verwaltungsübertretung erfüllt und deshalb mit Verwaltungsstrafe bedroht ist.

[23] Nach dem Verbotsgesetz stellt das auf der Demonstration gezeigte Lambda-Symbol einen Verstoß dar. Das Gesetz bestimmt ausdrücklich, dass auch „grafisch veränderte Darstellungen von bezeichneten Symbolen […] vom Verwendungsverbot umfasst sind“ (§ 2 SG). Das verwendete Lambda-Symbol unterscheidet sich vom Original lediglich dadurch, dass es ohne Kreis dargestellt ist, es entspricht jedoch eindeutig der typischen Lambda-Symbolik und schwarz-gelben Farbgebung der Identitären Bewegung.

[24]  Laut Duden bezeichnet ahnden ein Unrecht zu bestrafen. Die öffentliche Zurschaustellung des (leicht abgewandelten) Emblems der „Identitären Bewegung Österreich“ ist nach geltender österreichischer Rechtslage durch das Symbole-Gesetz untersagt und strafbewehrt. Nach § 3 Abs. 2 Symbole-Gesetz können Symbole, die verbotswidrig verwendet wurden, von den Behörden eingezogen und vernichtet werden. Ein Verstoß gegen dieses Verwendungsverbot muss gemäß § 3 Abs. 1 Symbole-Gesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 10.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Monat geahndet werden. Personen, die bereits einmal rechtskräftig nach dieser Bestimmung bestraft wurden, müssen im Wiederholungsfall mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro oder einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen geahndet werden.

[25] Lambda ohne Kreis statt Lambda mit Kreis.

[26] Ermittlung sind alle behördlichen Tätigkeiten, die dazu dienen, den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, Beweise zu sichern und zu klären, ob ein Gesetzesverstoß vorliegt. Im Zusammenhang mit dem Symbole-Gesetz umfasst dies die Sicherstellung von Beweismitteln durch die Sicherheitsbehörden unter der Vollzugsaufsicht des Bundesministeriums für Inneres sowie die Übermittlung der gewonnenen Erkenntnisse an die Staatsanwaltschaft, die auf dieser Grundlage ein Strafverfahren einleiten kann.

[27] Laut Duden: Strafanzeige erstatten.

[28] „Einstellung von Ermittlungen“ bedeutet die behördliche Entscheidung, ein Ermittlungsverfahren zu beenden.

[29]Martin Sellner ist Mitbegründer der Identitären Bewegung und nimmt innerhalb der Organisation eine zentrale Führungs- und Vorbildrolle ein; er prägt deren Auftreten maßgeblich durch die von ihm propagierten Symbole und Botschaften.

[30] Laut Verfassungsschutzbericht 2023 sind Sommerlager jährliche Vernetzungstreffen der Identitären Bewegung für rechtsextreme Aktivist:innen. Sinn der Sommerlager sind ideologische Schulungen und militärische Einübungen von Gewalt.

[31] Laut Duden die Gesamtheit der digitalen Technologien und Medien.