4339/J XXVIII. GP

Eingelangt am 18.12.2025
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Anfrage

 

der Abgeordneten Agnes-Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Hi bro, how come? – Wie konnte es zu dem Desaster bei der versuchten Abschiebung nach Somalia kommen?

BEGRÜNDUNG

 

Die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete am 11. Dezember 2025 in ihrer Online-ausgabe:

Von Wien nach Nairobi und zurück: Charter-Abschiebung von Somaliern gescheitert

Über 30 Stunden lang warteten die Somalier und österreichische Beamte in der Transitzone in Kenia. Dann mussten sie zurückreisen – die nötigen Papiere fehlten

Es sollte der Beweis für eine neue Härte im Asylwesen sein: Am Montagabend wurden vier Somalier mit negativem Asylbescheid […] via Charterflug nach Kenia gebracht. Eigentlich hätte es dann weiter in die somalische Hauptstadt Mogadischu gehen sollen. Doch der Versuch einer Rückführung scheiterte letztlich an fehlenden Zusagen somalischer Stellen.

Für drei der Männer endete die Abschiebung am Donnerstag wieder dort, wo sie begann: in der Schubhaft – wo sie teils bereits seit Mai einsitzen. Dem STANDARD liegen die Festnahmeaufträge des Bundesamts für Fremdenwesen (BFA) vor.

Österreich hatte für die Rückführung mit Deutschland kooperiert, das ebenfalls vier Somalier abschieben wollte. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte zuvor grünes Licht für die Abschiebungen gegeben. Dafür wurde ein Charter eingesetzt, der am Dienstag um 6.06 Uhr Ortszeit in Kenia landete.

Erfolgloses Warten

Neben mehreren Polizisten und Beamten des BMI waren ein Arzt sowie ein Menschenrechtsbeobachter mit an Bord. Doch am Jomo Kenyatta International Airport in Nairobi lief nichts nach Plan. Statt eines raschen Zwischenstopps saß die österreichische Delegation zusammen mit den Somaliern über 30 Stunden lang in der Transitzone fest, ehe sie zurückkehren mussten.

Der Hintergrund: Die somalischen Behörden erlauben eine Einreise ihrer Staatsbürger im Regelfall nur, wenn die Betroffenen freiwillig zurückkehren – ansonsten braucht es eine offizielle Zusage. Die dürfte es offenbar nicht gegeben haben, jedenfalls fehlten schriftliche Belege. Dennoch versuchten die Behörden eine Abschiebung und wollten vor Ort eine Lösung erzwingen.

Umstände unklar

Entgegen der Hoffnung der österreichischen Behörden verweigerten Vertreter Somalias daraufhin für drei der vier Männer die notwendigen Papiere. Bei der vierten Person ist der Verbleib derzeit noch unklar, das BMI wollte dazu keine Stellungnahme abgeben. Für Deutschland sollen die Abschiebungen hingegen alle erfolgreich gewesen sein, wobei unklar bleibt, ob die Betroffenen über Papiere verfügten.

Die Folge: Für drei Somalier aus Österreich musste der Rücktransport angeordnet werden. Sie landeten am Donnerstag wieder in Wien und wurden umgehend in das Polizeianhaltezentrum (PAZ) am Hernalser Gürtel gebracht.

Dubiose Kanäle und hohe Kosten

Es ist unklar, mit wem genau auf somalischer Seite verhandelt wurde. In der Vergangenheit stützten sich solche Operationen auf informelle Kanäle, teils dokumentiert durch Whatsapp-Nachrichten wie "Hi bro" von dubiosen Kontaktleuten. Auch diesmal scheinen externe Berater statt offizieller Amtswege eine Rolle gespielt zu haben.

Unklar ist auch, wie hoch die Kosten für die gescheiterte Abschiebung waren. Eine vergleichbare Charter-Abschiebung von Deutschland nach Mogadischu im Juli soll laut einer Anfragebeantwortung des deutschen Innenministeriums rund 390.000 Euro gekostet haben.

Privatisierte Abschiebung?

Im Fall der einen erfolgreichen Abschiebung bleiben die Umstände ebenso ungeklärt. In der Vergangenheit wurde der letzte Abschnitt von Rückführungen nach Somalia teils "privatisiert": Gegen eine Gebühr übernahm eine Fluglinie die Verantwortung für den Streckenabschnitt von Nairobi nach Mogadischu, die Betroffenen wurden dann gar nicht mehr von offiziellen Organen begleitet.

Ein Vorgehen, das von der Rechtsvertretung der Somalier, der Deserteurs- und Flüchtlingsberatung, kritisch gesehen wird, da österreichische Beamte ihre Hoheitsgewalt und Fürsorgepflicht an private Akteure abgeben würden.

BMI will nicht kommentieren

Ebenso kritisch sieht die Beratungsstelle die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen. Die betroffenen Somalier befinden sich teils bereits seit Mai in Schubhaft. Gerichte hatten in der Vergangenheit festgestellt, dass eine so lange Anhaltung rechtswidrig ist, wenn nicht klar ist, ob eine Abschiebung durchführbar ist. Dass die Behörden die Männer über ein halbes Jahr lang eingesperrt ließen, nur um dann in Nairobi festzustellen, dass Somalia die Aufnahme verweigert, bestätigt aus Sicht der Beratungsstelle die fehlende Voraussetzung für eine rechtmäßige Schubhaft.

Das Innenministerium wollte die fehlgeschlagene Abschiebung auf Anfrage nicht kommentieren, betonte aber, dass Abschiebungen nach Somalia "fortgesetzt" und "grundrechtliche Standards eingehalten" würden.

(Muzayen Al-Youssef, 11.12.2025)“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE[1]

 

1.    Medial ist bekannt, dass bereits im Mai dieses Jahres eine Abschiebung nach Somalia mangels eines benötigten Dokuments ("approval letter") scheiterte, die Abschiebung dann aber letztlich im September durchgeführt werden konnte. Lagen diesmal auch all jene benötigen Unterlagen[2] im Vorfeld[3] der Abschiebung vor, die beim letzten Mal nicht vorgelegen hatten?

2.    Über welche Kanäle[4] wurde diesmal im Vorfeld der Abschiebung zwischen dem BMI/BFA und den zuständigen somalischen Behörden kommuniziert?

3.    Wie wurde sichergestellt, dass die Kommunikation[5], die über diese Kanäle geführt wurde, letztlich auch die zuständigen somalischen Behörden erreichte?

4.    Unter welchen Voraussetzungen[6] (sowohl administrativ als auch faktisch) erklärten sich die somalischen Behörden im Vorfeld bereit, die vier Somalier zurückzunehmen?

5.    Konnten diese Voraussetzungen erfüllt werden?

6.    Wenn ja, warum scheiterten[7] die Abschiebeversuche?

7.    Wenn nein, warum wurden die Abschiebungen versucht?

8.    Wann, von welchem Flughafen und mit welchem Flugzeugtyp welches Betreibers[8] startete der Abschiebeflug nach Nairobi?

9.    Wie viele Mitarbeiter:innen österreichischer Behörden waren mit an Bord?

10. Wie viele Mitarbeiter:innen deutscher Behörden waren an Bord?

11. Waren sonstige Behördenmitarbeiter:innen an Bord?

12. Wie viele Somalier:innen waren an Bord?

13. Im Gegensatz zu den somalischen Staatsbürgern aus Österreich konnten die somalischen Staatsbürger aus Deutschland nach Somalia weitergeführt werden. Worin bestanden die Unterschiede[9]?

13.1.            Lagen jeweils gleichartige Dokumente vor oder waren sie (abgesehen vom jeweils handelnden Staat) unterschiedlich?

13.2.            Waren die Abschiebungen über dieselben Kommunikationskanäle im Vorfeld angekündigt, abgeklärt und vereinbart worden oder nutzen Deutschland und Österreich jeweils unterschiedliche Kommunikationskanäle?

13.2.1.               Wenn unterschiedlich, warum?

13.3.            Lagen von Seiten der somalischen Behörden jeweils dieselben Bestätigungen[10] bzw. Erklärungen[11] vor oder waren diese unterschiedlich (mit Ausnahme des Staates auf den sich diese jeweils bezogen)?

13.3.1.               Wenn unterschiedlich, wodurch sahen Sie gewährleistet[12], dass die Bestätigungen bzw Erklärungen jeweils dieselbe Gültigkeit haben würden?

13.4.            Lagen in beiden Fällen dieselben Zusicherungen[13] (administrativ oder faktisch) der jeweiligen Abschiebestaaten gegenüber der Bundesrepublik Somalia (sei es gegenüber somalischen Behörden direkt, sei es gegenüber informellen Vermittlern) vor?

13.4.1.               Falls unterschiedliche, wodurch sahen Sie gewährleistet, dass die Zusicherungen (administrativ oder faktisch) jeweils dieselbe Gültigkeit haben würden?[14]

14. Der oben zitierte Bericht spricht von einer „privatisierten Abschiebung“. Daraus ergibt sich die Frage, wie war der Weitertransport der vier abzuschiebenden Personen von Nairobi nach Mogadischu geplant?

14.1.            Mit welchem Transportmittel[15] hätte der Weitertransport der vier Personen erfolgen sollen?

14.2.            An wen hätten die vier Personen in Nairobi übergeben werden sollen?

14.3.            Wer hätte die vier Personen auf dem Weitertransport begleiten sollen?

14.3.1.               War die Anwesenheit[16] von Mitarbeiter:innen österreichischer Behörden beim Weitertransport geplant?

14.3.2.               War die Anwesenheit von Mitarbeiter:innen deutscher Behörden beim Weitertransport geplant?

14.3.3.               War die Anwesenheit von Mitarbeiter:innen kenianischer Behörden beim Weitertransport geplant?

14.3.4.               War die Anwesenheit von Mitarbeiter:innen somalischer Behörden beim Weitertransport geplant?

14.3.5.               War die Anwesenheit von Privatpersonen beim Weitertransport geplant?

14.4.            Wie wäre gewährleistet gewesen, dass die Regelungen des österreichischen Verwaltungsrechts eingehalten worden wären?

14.5.            Wie wäre gewährleistet gewesen, dass die Regelungen des österreichischen Verfassungsrechts eingehalten worden wären?

14.6.            Wie wäre der Rechtschutz im Falle von Verletzungen des österreichischen Verwaltungsrechts oder österreichischer Verfassungsgesetze gewährleistet gewesen?

15. Eine der vier abzuschiebenden Personen musste laut dem oben zitierten Bericht nicht nach Österreich zurückreisen. Welche Umstände (wie zB Dokumente, biografische Gegebenheiten, Willenserklärungen dieser Person, Kontaktpersonen, mit denen die Abschiebung im Vorfeld abgeklärt wurde, Zusicherungen an die Bundesrepublik Somalia oder sonstige Umstände) waren bei dieser Person anders als bei den anderen drei Personen?

16. Wie ist der Weitertransport dieser Person abgelaufen?

16.1.    Mit welchem Transportmittel ist der Weitertransport dieser Person erfolgt?

16.2.    An wen wurde diese Person in Nairobi übergeben?

16.3.    Wer hat diese Person auf dem Weitertransport begleitet?

16.3.1.               Haben Mitarbeiter:innen österreichischer Behörden die Person beim Weitertransport begleitet?

16.3.2.               Haben Mitarbeiter:innen deutscher Behörden die Person beim Weitertransport begleitet?

16.3.3.               Haben Mitarbeiter:innen kenianischer Behörden die Person beim Weitertransport begleitet?

16.3.4.               Haben Mitarbeiter:innen somalischer Behörden die Person beim Weitertransport begleitet?

16.3.5.               Haben Privatpersonen die Person beim Weitertransport begleitet?

16.3.6.               Wurde die Person überhaupt beim Weitertransport begleitet?

16.4.    Wie wurde gewährleistet, dass die Regelungen des österreichischen Verwaltungsrechts eingehalten werden?

16.5.    Wie wurde gewährleistet, dass die Regelungen des österreichischen Verfassungsrechts eingehalten werden?

16.6.    Wie ist der Rechtschutz im Falle von Verletzungen des österreichischen Verwaltungsrechts oder österreichischer Verfassungsgesetze gewährleistet?

17.     Ist Ihnen bekannt, ob und wenn ja wann und wo die Person in Somalia angekommen ist?

18.     Über welche Informationen verfügen Sie hinsichtlich des Verbleibs dieser Person?

19.     Gab es im Jahr 2025 - neben den im oben zitierten Bericht geschilderten Abschiebeversuchen - weitere Abschiebeversuche nach Somalia?

20.     Wenn ja, wann und in wie vielen Fällen waren die Versuche jeweils erfolgreich/erfolglos?

21.     Wie hoch waren die Gesamtkosten (Flugkosten, Unterbringungskosten für Abzuschiebende und Begleitende, Verpflegungskosten für Abzuschiebende und Begleitende, Aufwendungen vor Ort, Dolmetschkosten, Kosten für die Erlangung von Dokumenten, Kosten für Überstunden für Begleitende, Reisekostenzuschläge für Begleitende, udgl) für die Abschiebeversuche von Somaliern im Jahr 2025?

22.     Sind bereits Kosten für allfällige Leistungen an die Bundesrepublik Somalia entstanden bzw wurden bereits Geld oder geldwerte Leistungen an die Bundesrepublik Somalia geleistet?

22.1.    Wenn ja, in welcher Höhe?

22.2.    Wenn ja, werden diese Kosten von der Bundesrepublik Somalia wieder rückerstattet werden?

22.3.    Wenn ja, bis wann werden diese Kosten von der Bundesrepublik Somalia wieder rückerstattet werden?

23.     Laut Eigenangabe arbeite ihr Ressort seit Jahren "intensiv am Aufbau einer funktionierenden Rückkehr-Kooperation" mit der Bundesrepublik Somalia. Welche Schritte wurden hier bisher gesetzt? Welche Fragen der Zusammenarbeit auf operativer Ebene wurden in diesem Rahmen geklärt? Welche Lehren[17] wurden aus den im zitierten Bericht genannten missglückten Abschiebungen gezogen und wie werden diese in die zukünftige Arbeit eingebaut?[18]

24.     Wie viele Somalier:innen sind in den letzten 10 Jahren (aufgegliedert nach Jahren) freiwillig nach Somalia zurückgekehrt?

25.     Welche Schritte setzen Sie, um die freiwillige Rückkehr von Somalier:innen zu fördern?

 



[1] Da sich die Anfragestellerin in der Vergangenheit mit unzureichend beantworteten Anfragen durch das BMI konfrontiert sah, in denen darauf verwiesen wurde, dass nicht genau klar sei, wie einzelne Fragen zu verstehen seien, erlaubt sie sich, in den Fußnoten die jeweils zugrundeliegende Bedeutung laut Duden anzuführen, um so eventuellen Schwierigkeiten bei der Interpretation von Begriffen vorzubeugen.

[2] schriftlich Niedergelegtes, das als Beweis, Beleg, Bestätigung o. Ä. für etwas dient; Dokumente; Urkunden; Akten o. Ä. (Duden, Onlineausgabe: Unterlage Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[3] vor dem eigentlichen Beginn oder im Anfangsstadium eines Projekts o. Ä. (Duden, Onlineausgabe: Vorfeld Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[4] Weg, auf dem etwas (besonders Informationen) weitergeleitet wird (Duden, Onlineausgabe: Kanal Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[5] Verständigung untereinander; zwischenmenschlicher Verkehr besonders mithilfe von Sprache, Zeichen (Duden, Onlineausgabe: Kommunikation Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[6] etwas, was vorhanden sein muss, um etwas anderes zu ermöglichen; Vorbedingung (Duden, Onlineausgabe: Voraussetzung Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[7] ein angestrebtes Ziel o. Ä. nicht erreichen, keinen Erfolg haben (Duden, Onlineausgabe: scheitern Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[8] Firma, die technische Anlagen, wirtschaftliche Unternehmungen o. Ä. betreibt (Duden, Onlineausgabe: Betreiber Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[9] etwas, worin zwei oder mehrere Dinge nicht übereinstimmen (Duden, Onlineausgabe: Unterschied Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[10] Bescheinigung, mit der etwas (die Richtigkeit von etwas, der Empfang einer Sendung, eine Amtseinsetzung, ein Privileg o. Ä.) bestätigt wird (Duden, Onlineausgabe: Bestätigung Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[11] Mitteilung; [offizielle] Äußerung (Duden, Onlineausgabe: Erklärung Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[12] dafür sorgen, eine Gewähr dafür sein, dass etwas sichergestellt, nicht gefährdet ist (Duden, Onlineausgabe: gewährleisten Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[13] etwas, wodurch etwas zugesichert wird (Duden, Onlineausgabe: Zusicherung Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[14] Gefragt wird nicht nach einer generellen Einschätzung, sondern nach der konkreten rechtlichen Beurteilung, die Basis für die Vornahme der Verwaltungshandlung (Abschiebung dieser vier Personen nach Somalia) war.

[15] zum Transportieren (a) von Gütern und Personen dienendes Kraft-, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeug; Transporter (Duden, Onlineausgabe: Transportmittel Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[16] das Zugegensein (Duden, Onlineausgabe: Anwesenheit Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[17] Erfahrung, aus der jemand lernt, lernen kann (Duden, Onlineausgabe: Lehre Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft Duden)

[18] Gefragt wird nicht nach einer generellen Einschätzung, sondern nach konkreten Maßnahmen im Bereich des Vollzugs, die aufgrund der Erfahrungen mit diesen konkreten Fällen in Zukunft zusätzlich, anders und/oder nicht mehr gesetzt werden.