434/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

betreffend Daten zur Schwerarbeitspension

 

 

Als Schwerarbeit gilt unter anderem unregelmäßige Nachtarbeit zwischen 22h und 6h im Ausmaß von mindestens 6 Stunden und an zumindest 6 Arbeitstagen im Kalendermonat. Auch regelmäßige Tätigkeiten unter extremer Hitze oder Kälte sowie im Pflegebereich können anerkannt werden. Berücksichtigt wird zudem schwere körperliche Arbeit. Die Schwerarbeitspension steht grundsätzlich nach Vollendung des 60. Lebensjahres sowohl Männern als auch Frauen zu, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

·         Erwerb von 540 Versicherungsmonaten (45 Jahre) und

·         Erwerb von zumindest 120 Schwerarbeitsmonaten (10 Jahre) in den letzten 240 Kalendermonaten (20 Jahre) vor dem Stichtag.[1]

 

Über die Feststellung von Schwerarbeitszeiten entscheidet die Pensionsversicherung auf Antrag im Rahmen eines Verfahrens. Dass ein solches Verfahren zu Ungunsten des Antragstellers ausfällt, ist nichts Ungewöhnliches, sodass der Zug vors Gericht oft unausweichlich erscheint.

 

Ein konkreter Fall wurde am 02.01.2025 www.heute.at[2] veröffentlicht:

 

20 Jahre Knochenjob – aber keine Pension für Arbeiter

 

20 Jahre schwere Arbeit: Ein Mühlviertler Bierkraftfahrer musste nach der Absage der PVA um die Anerkennung seiner Schwerarbeitszeiten kämpfen.

Fast zwei Jahrzehnte schleppte ein Bierkraftfahrer aus dem Mühlviertel schwere Fässer und Kisten. Der 57-Jährige versorgte für eine Brauerei Wirte und Gasthäuser mit Nachschub – eine Knochenarbeit, die Spuren hinterließ. Doch als der Mann seinen Antrag auf Anerkennung von Schwerarbeitszeiten bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellte, kam die Ernüchterung: abgelehnt. Hilfe kam von der Arbeiterkammer Rohrbach, die ihn dabei unterstützte, seine Arbeit detailliert zu dokumentieren. Mit dieser Unterstützung zog er vor Gericht, um für seine Rechte zu kämpfen. Nach einem langen Verfahren dann die Erlösung: Der Bierkraftfahrer konnte sich durchsetzen, seine Schwerarbeitszeiten wurden schließlich doch anerkannt. AK-Präsident Andreas Stangl bestärkt: "Sollten auch Sie von der PVA einen negativen Bescheid erhalten, lassen Sie sich dadurch nicht entmutigen."

 

Denn: Es ist nicht der erste Fall, in dem die AK einem Schwerarbeiter zur Seite stand. Nach 45 Berufsjahren wollte ein 60-jährige Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Schärding in die wohlverdiente Pension gehen. Doch auch sein Antrag wurde von der PVA abgelehnt. Der Grund: Angeblich hatte er zu wenige Versicherungs- und Schwerarbeitsmonate geleistet.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Anträge auf Zuerkennung der Schwerarbeitspension wurden in den Jahren 2020 bis 2024 bei der Pensionsversicherung eingereicht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Alter und Geschlecht des Antragstellers)

2.    Wie viele Anträge davon wurden in den Jahren 2020 bis 2024 auch direkt von der Pensionsversicherung angenommen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Alter und Geschlecht des Antragstellers)

3.    Wie viele Anträge davon wurden in den Jahren 2020 bis 2024 von der Pensionsversicherung abgelehnt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland, Alter und Geschlecht des Antragstellers)

a.    Welche Begründungen lagen jeweils vor? (Bitte um Staffelung des Grundes nach Häufigkeit)

4.    Wie viele Klagen zur Anspruchsüberprüfung bzgl Schwerarbeitspension wurden bei den zuständigen Sozialgerichten in den Jahren 2020-2024 eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

5.    In wie vielen Fällen wurde der Anspruch auf Schwerarbeitspension letztendlich gerichtlich bestätigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

6.    Wie viele diesbezügliche Verfahren waren konkret im Jahr 2024 anhängig? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland)

a.    Wie viele Verfahren davon konnten auch 2024 abgeschlossen werden?

7.    Wie viele Gerichtsverfahren in den Jahren 2020 bis 2024 wurden prozentuell von der Arbeiterkammer mitbetreut?

8.    Wie lange ist die durchschnittliche Verfahrensdauer für die Überprüfung des Anspruchs auf Schwerarbeitspension?

9.    Wie viele Personen befinden sich aktuell Schwerarbeitspension? (Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und Geschlecht der pensionierten Person)

a.    Wie viele Personen waren es vergleichsweise in den Jahren 2020-2023?

10. Gibt es seitens der Sozialversicherungen Vorschläge zur Verbesserung der Schwerarbeitspension?

a.    Wenn ja, welche?

 



[1] https://www.arbeiterkammer.at/beratung/arbeitundrecht/pension/pensionsformen/Schwerarbeitspension.html

[2] https://www.heute.at/s/20-jahre-knochenjob-aber-keine-pension-fuer-arbeiter-120080826