4361/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.12.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA; Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Bildung

betreffend Geschlechtsidentität Minderjähriger im österreichischen Schulwesen

 

 

In Österreich wird zunehmend diskutiert, in welchem Umfang Schulen mit Fragestellungen der Geschlechtsidentität Minderjähriger befasst sind und nach welchen Vorgaben sie damit umgehen. Die Auseinandersetzung hat zuletzt an Aktualität gewonnen, nachdem ein Anmeldeformular einer niederösterreichischen Volkschule sechs unterschiedliche Geschlechtsoptionen enthielt und bundesweite Debatten auslöste. An der betreffenden Volkschule wurde ein Anmeldeformular für künftige Schulanfänger verwendet, bei dem die Geschlechtsangabe mit sechs Auswahlmöglichkeiten versehen war („männlich, weiblich, divers, offen, inter, keine Angabe“). [1] Der Vorfall verdeutlichte die Unsicherheit vieler Eltern über die Herkunft solcher Formulare, die Frage nach der Verantwortung für deren Gestaltung und die Sorge vor uneinheitlichen oder nicht ausreichend legitimierten Vorgaben im Bildungsbereich.

 

Während Schulen sich rechtlich an Gleichbehandlung, Diskriminierungsfreiheit und das Kindeswohl zu halten haben, besteht gleichzeitig eine besondere Verantwortung gegenüber Minderjährigen, da Fragen der Geschlechtsidentität eine erhebliche psychosoziale Komponente beinhalten und zu familiären Spannungen führen können. Parallel dazu wird im öffentlichen Diskurs vermehrt die Frage gestellt, ob Schulen unausgesprochene oder implizite Empfehlungen zu sozialer Transition, also zum Prozess, bei dem eine Person ihre äußere Erscheinung bzw. Identität an ihre innere Geschlechtsidentität anpasst, setzen könnten, ohne dass Eltern oder andere Erziehungsberechtigte ausreichend informiert oder eingebunden werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende

 


 

Anfrage

 

  1. Welche bundesweiten Vorgaben existieren zur Gestaltung von schulischen Formularen, in denen eine Geschlechtsangabe vorzunehmen ist?

2.    Verfügt Ihr Ministerium über eine einheitliche Definition, wann im Schulbereich von „Geschlecht“ im juristischen Sinn und wann von „Geschlechtsidentität“ gesprochen wird?

3.    Wie reagiert Ihr Ministerium auf den Fall der niederösterreichischen Volksschule?

4.    Gibt es weitere Fälle im Zeitraum 2020-2025, in denen Schulen zusätzliche oder alternative Geschlechtskategorien eingeführt haben? (Bitte um Angabe nach Jahr, Bundesland und Schulart)

5.    Hat Ihr Ministerium jemals Schulen aufgefordert, Formulare zu überarbeiten oder zurückzuziehen, die im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität als problematisch eingestuft wurden?

a.    Wenn ja, welchen Inhalt wiesen diese auf?

b.    Wenn ja, welche Schulen waren betroffen?

6.    Welche konkreten Vorgaben/Empfehlungen bestehen für Schulen, wenn Minderjährige im Unterricht oder gegenüber Lehrkräften Wünsche äußern betreffend Pronomen, Namensänderung oder soziale Transition?

a.    Gibt es eine Pflicht, Eltern über solche Wünsche unverzüglich zu informieren?

b.    Wird zwischen verschiedenen Altersgruppen unterschieden (Volks-schule, Sekundarstufe I, Sekundarstufe II)?

7.    Wie wird verhindert, dass Schulen ohne medizinische oder psychologische Expertise Empfehlungen aussprechen, die über pädagogische Begleitung hinausgehen?

8.    Welche Rolle spielen Schulpsychologie und Bildungsdirektionen bei Fällen, in denen ein Kind eine andere Geschlechtsidentität äußert?

a.    In wie vielen Fällen im Zeitraum 2020-2025 haben Schulpsychologen Beratungen aufgrund von Fragen der Geschlechtsidentität durchgeführt?  (Bitte um Angabe nach Jahr, Schulart und Bundesland)

  1. Mit welchen externen Organisationen (NGOs, Vereine, Beratungsstellen) arbeiten Schulen zu Themen der Geschlechtsidentität zusammen?

a.    Welche Kriterien müssen externe Organisationen erfüllen, um in Schulen tätig zu werden?

b.    Werden diese Organisationen durch Ihr Ministerium überprüft oder evaluiert?

c.    Wurde jemals eine Organisation von Schulen ausgeschlossen oder für nicht geeignet befunden?

                                          i.    Wenn ja, welche und warum?

  1. Welche Fortbildungen zum Thema „Geschlechtsidentität Minderjähriger“ hat Ihr Ministerium im Zeitraum 2020-2025 für Lehrpersonen finanziert oder empfohlen? (Bitte um Angabe nach Jahr)

a.    Welche Kosten sind dabei angefallen?

b.    Wer hat diese Fortbildungen durchgeführt?

11. Wie viele Beschwerden von Eltern oder Erziehungsberechtigten im Zeitraum 2020-2025 zu schulischen Maßnahmen oder Materialien im Zusammenhang mit Geschlechtsidentität Minderjähriger sind Ihrem Ministerium bekannt?

a.    Worüber wurden die Beschwerden erhoben?

b.    Wie reagierte Ihr Ministerium auf diese Beschwerden?

  1. Welche Unterrichtsmaterialien oder Lehrmittel zum Thema Geschlechtsidentität sind von Ihrem Ministerium freigegeben, empfohlen oder entwickelt worden im Zeitraum 2020-2025?

a.    Werden Materialien von externen Organisationen verwendet oder empfohlen?

                                          i.    Wenn ja, welche?

b.    Gibt es ein Gremium, das Materialien inhaltlich prüft?

  1. Wie oft wurden Materialien aufgrund fachlicher Kritik zurückgezogen, überarbeitet oder einer neuen Qualitätsprüfung unterzogen?
  2. Ist geplant, eine verpflichtende bundesweite „Leitlinie zur altersgerechten Vermittlung von Geschlechtsidentität im Schulbereich“ zu erarbeiten?

a.    Wenn nein, wie soll eine uneinheitliche Praxis zwischen Schulen und Bundesländern verhindert werden?



[1]    https://www.krone.at/3958124 (abgerufen am 15.11.2025)

https://www.heute.at/s/gender-wirbel-schul-formular-laesst-wogen-hochgehen-120144141 (abgerufen am 15.11.2025)