4362/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.12.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Mag. Christian Ragger

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Potenzielle Zulieferer für Meldungen über angeblich strafbare Online-Inhalte

 

 

In den letzten Jahren hat sich die Zahl an staatlich, halbstaatlich oder privat betriebenen Meldestellen, die mutmaßlich strafbare Online-Inhalte erfassen und an Behörden weiterleiten, deutlich erhöht. Unter dem Schlagwort „Hass im Netz“ sind zahlreiche Einrichtungen entstanden, die in unterschiedlicher Weise Meldungen entgegennehmen, bewerten und teilweise direkt an Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörden weiterleiten.

 

Zu diesen Einrichtungen zählen unter anderem „ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit“ (ZVR-Zahl 236017119), die „Antidiskriminierungsstelle Steiermark“, „mimikama – Verein zur Aufklärung über Internetmissbrauch“ (ZVR-Zahl 897971856), das „Netzwerk soziale Verantwortung (NeSoVe)“ (ZVR-Zahl 069638267) sowie verschiedene landesweite Antidiskriminierungs- oder Beratungsstellen, die teilweise durch öffentliche Fördermittel unterstützt werden.

 

In der Bundesrepublik Deutschland fungiert die Meldestelle „REspect!“ als zentrale Anlaufstelle für Meldungen zu Online-Inhalten, die angeblich gegen Gesetze verstoßen. Diese hat laut einem Bericht von „nius.de“ im Jahr 2025 bereits 3.653 Hinweise an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt.[1] Eine ähnliche Struktur scheint sich auch in Österreich abzuzeichnen, wobei bislang unklar ist, in welchem Umfang solche Stellen tätig sind, wie viele Meldungen sie weiterleiten und wie diese durch die Strafverfolgungsbehörden bearbeitet werden.

 

Da solche Einrichtungen potenziell erheblichen Einfluss auf Ermittlungen und die Einleitung von Strafverfahren nehmen können, ist eine genaue Erfassung ihrer Tätigkeit, ihrer Zusammenarbeit mit der Justiz sowie der daraus resultierenden Auswirkungen im Sinne der parlamentarischen Kontrolle erforderlich.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Einrichtungen, Organisationen, Vereine, Meldestellen oder sonstigen Institutionen sind Ihrem Ressort bekannt, die in Österreich Meldungen über angeblich strafbare Online-Inhalte entgegennehmen oder an Staats-anwaltschaften, Gerichte oder andere Justizbehörden weiterleiten?

a.    Wann wurden diese erstmals tätig?

b.    Welche Rechtsgrundlage besteht für deren Tätigkeit?

c.    Erfolgt eine Zusammenarbeit mit Organen der Justizverwaltung oder der Staatsanwaltschaften?

                                          i.    Wenn ja, in welcher Form (z. B. regelmäßiger Datenaustausch, formale Kooperation, Schulungen etc.)?

2.    Welche dieser Einrichtungen werden direkt oder indirekt durch Mittel des Bundesministeriums für Justiz seit 2021 gefördert oder finanziell unterstützt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr, Einrichtung und Förderhöhe)

a.    Falls Förderverträge bestehen, bitte um Angabe der Laufzeit und des Förderzwecks.

3.    Wie viele Meldungen oder Hinweise über angeblich strafbare Online-Inhalte wurden in den Jahren 2021, 2022, 2023, 2024 und 2025 jeweils von den in Frage 1 genannten Stellen an Staatsanwaltschaften übermittelt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Einrichtung sowie Art des Inhalts (z. B. Hass im Netz, Verhetzung, Cybercrime, Pornographie, andere))

4.    Wie viele dieser Meldungen führten zu Ermittlungen?

a.    Wie viele Verfahren wurden eingestellt, weil kein strafbarer Tatbestand vorlag?

b.    Wie viele führten zu gerichtlichen Verurteilungen?

5.    Wie wird durch die Staatsanwaltschaften sichergestellt, dass Meldungen privater oder politisch motivierter Einrichtungen objektiv geprüft werden und nicht zu ungerechtfertigten Ermittlungsverfahren führen?

6.    Gibt es in Ihrem Ressort oder bei nachgeordneten Dienststellen eine zentrale Stelle, die solche Meldungen statistisch erfasst oder auswertet?

a.    Wenn ja, seit wann besteht diese und wie viele Mitarbeiter sind dort tätig?

b.    Wenn nein, warum wurde bislang keine zentrale Erfassung eingerichtet?

7.    Wurden innerhalb Ihres Ressorts Evaluierungen oder Analysen der Tätigkeit externer Meldestellen vorgenommen, insbesondere im Hinblick auf deren rechtliche Einschätzungen und die Qualität der übermittelten Hinweise?

a.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

b.    Wenn nein, warum nicht?

8.    Liegen Ihrem Ressort Beschwerden oder Hinweise über unrichtige, überzogene oder politisch motivierte Meldungen solcher Einrichtungen vor?

a.    Wenn ja, wie viele seit 2021?

b.    Von welchen Einrichtungen stammen diese?

c.    Welche Folgemaßnahmen wurden gesetzt?

9.    Bestehen zwischen der Justiz und solchen Meldestellen formelle Kooperations-vereinbarungen oder informelle Verständigungen?

a.    Wenn ja, bitte um Auflistung der jeweiligen Vereinbarung samt Datum, Zweck und Geltungsbereich.

10. Ist beabsichtigt, künftig eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Zusammenarbeit zwischen externen Meldestellen und den Strafverfolgungs-behörden verbindlich zu regeln und Rechtssicherheit zu schaffen?

11. Welche Einschätzung vertreten Sie hinsichtlich der Tätigkeit privater oder politisch motivierter Einrichtungen, die durch ihre Meldungen potenziell Einfluss auf Ermittlungs- oder Strafverfahren nehmen, und welche Maßnahmen werden gesetzt, um eine politisch neutrale und objektive Strafverfolgung sicherzustellen?

 

 

 

 

 

Sollten einzelne Antworten einer Vertraulichkeit bzw. Geheimhaltung unterliegen, wird ersucht, diese unter Einhaltung des Informationsordnungsgesetzes klassifiziert zu beantworten.



[1]    https://www.nius.de/medien/news/meldestelle-meldet-fleissig-respect-lieferte-in-diesem-jahr-bereits-3-653-hinweise-an-das-bka/8ae8dd6b-a876-4879-973d-b2494319924f (aufgerufen am 01.12.2025)