4363/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.12.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Strafrechtliche Relevanz Diyanet-naher Strukturen in Österreich

 

 

Medienberichte in Österreich und Deutschland dokumentieren seit 2023 wiederholt das Auftreten von Predigern, Vereinen und Strukturen, die dem türkischen Präsidium für Religionsangelegenheiten (Diyanet) nahestehen und in Österreich teils in Moscheen, teils in Pfarrsälen und Vereinsräumen aufgetreten sind.

 

Besonders hervor sticht der Prediger Ismail Hünerlice, der in verschiedenen Medien unter anderem mit der Aussage zitiert wird: „Wenn eine Frau Auto fährt, ist das haram [verboten].“[1] Weiters wird über islamistische, antisemitische und frauenfeindliche Inhalte seiner Vorträge berichtet. Veranstaltungen fanden beispielsweise in Marchtrenk sowie Mauthausen statt, teils über ATIB-Strukturen oder andere Vereine.[2]

 

Zudem wurde auf der „Türkischen Kultur- und Unternehmermesse“[3] in Dornbirn das Buch „Grundwissen für Frauen – Gemäß der Hanifitischen Madhab“ verkauft, dessen Inhalte laut Berichten religiöse Unterordnung der Frau, Gehorsamspflichten und dschihadistische Zielvorstellungen beinhalten.[4] Beratungs-stellen berichten über zunehmende Fälle religiös motivierter Einschränkung der Bewegungsfreiheit, Ausbildung und sozialen Teilhabe von Frauen und Mädchen aus türkisch-islamischen Communities.[5]

 

Solche Inhalte widersprechen nicht nur fundamental der österreichischen Rechtsordnung, den Prinzipien der Gleichstellung und den Grundrechten, sondern fördern auch gesellschaftliche Parallelstrukturen und die Abwendung von demokratischen Normen. Strukturen, die ideologisch an staatliche Einrichtungen eines Drittstaates – wie Diyanet – angebunden sind und in Österreich religiöse, soziale und kulturelle Räume prägen, können darüber hinaus als Instrumente geopolitischer Einflussnahme wirken. Dies betrifft besonders die bewusste Steuerung religiöser Autoritäten sowie die Herstellung politischer Abhängigkeiten innerhalb migrantischer Communities.

 

Die Gefahr besteht dabei nicht nur in offen extremistischen Handlungen, sondern insbesondere in schleichender ideologischer Radikalisierung, sozialer Kontrolle, der Unterdrückung von Frauen und Mädchen, der Erziehung zu autoritären Weltbildern sowie der schrittweisen Aushöhlung demokratischer Grundhaltungen im Alltag. Auch die Erziehung junger Menschen in solchen Milieus birgt ein hohes Radikalisierungsrisiko, insbesondere wenn Inhalte religiös legitimiert, in Vereinen strukturell reproduziert und durch ausländische Behörden oder Organisationen gestützt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zeitraum 2020 bis 2025 wegen islamistisch-extremistischer, dschihadistischer oder antisemitischer Aussagen eingeleitet?

2.    In wie vielen dieser Verfahren handelte es sich um Tathandlungen, die im Rahmen von Vorträgen, Seminaren oder religiösen Veranstaltungen gesetzt wurden?

3.    Wie viele dieser Verfahren betrafen Prediger oder Referenten aus dem Ausland?

4.    Wie viele dieser Ermittlungen richteten sich gegen Personen oder Vereine, die als Diyanet-nah oder ATIB-nah zu bezeichnen sind?

5.    Wie viele dieser Verfahren wurden eingestellt?

a.    Aus welchen Gründen erfolgte die Einstellung?

6.    Sind Ihrem Ministerium Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Buch „Grundwissen für Frauen Gemäß der Hanifitischen Madhab“ bekannt?

a.    Wenn ja, wurde in diesen Verfahren geprüft, ob der Inhalt des Buches strafrechtlich relevante Tatbestände erfüllt?

7.    Liegen Ergebnisse aus Prüfungen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Buches auf der Türkischen Kultur- und Unternehmermesse in Dornbirn vor?

8.    Welche juristischen Schritte wurden eingeleitet bzw. geprüft?

9.    Gibt es eine Zusammenarbeit mit deutschen Behörden bezüglich der beabsichtigten oder laufenden Prüfung des Buches auf jugendgefährdende Inhalte?

  1. Wie viele Ermittlungs- und Hauptverfahren betrafen im Zeitraum 2020 bis 2025 religiös motivierte Einschränkungen von Frauen oder Mädchen?
  2. Wie viele Anzeigen wurden im Zeitraum 2020-2025 erstattet, in denen religiöse Rechtfertigungen für Zwang, Kontrolle oder Gewalt im familiären Umfeld angeführt wurden?
  3. Wie viele solcher Verfahren betrafen Vereine, Prediger oder Bildungsangebote im islamischen Bereich?
  4. In wie vielen Fällen kam es zu Anklagen?
  5. Welche Urteile liegen in diesem Themenfeld seit 2020 vor?

15. Wie viele laufende oder abgeschlossene Verfahren seit 2020 betreffen die Verherrlichung, Unterstützung oder Verharmlosung terroristischer Organisationen mit islamistischem Hintergrund (z.B. Hamas, Al-Qaida, IS)?

16. Wie viele dieser Verfahren betreffen Vortragsveranstaltungen oder Online-Predigten?

17. Wie viele Verfahren im Zeitraum 2020 bis 2025 betreffen Personen, die in Österreich als religiöse Autoritäten auftreten oder von Vereinen eingeladen wurden?

  1. Besteht eine regelmäßige Abstimmung zwischen Justiz- und Innenministerium zu derartigen Fällen?
  2. Welche rechtlichen Instrumente stehen der Justiz aktuell zur Verfügung, um religiös legitimierte Gewalt, systematische Unterdrückung oder extremistische Indoktrination strafrechtlich zu verfolgen?

a.    Planen Sie hierzu Kompetenzen/Straftatbestände zu erweitern?

  1. Welche Maßnahmen setzt Ihr Ministerium derzeit hinsichtlich Verschärfungen oder Anpassungen im Strafrecht, um derartigen Phänomenen wirksamer begegnen zu können?

 

 

 

 

 

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[1]    https://www6.kath.net/news/88030 (aufgerufen am 19.11.2025)

[2]    https://exxpress.at/politik/schwaches-und-devotes-europa-duldet-erdogans-islamismus-export/ (abgerufen am 19.11.2025) 

[3]    https://www.messedornbirn.at/event/fuari (aufgerufen am 19.11.2025)

[4]    https://vorarlberg.orf.at/tv/stories/3325990/ (aufgerufen am 19.11.2025)

https://www.diepresse.com/20191041/frauenfeindliche-passagen-in-islam-bestseller (aufgerufen am 19.11.2025)

[5]    https://exxpress.at/politik/islamisten-lehrbuch-auf-tuerken-messe-verkauft-verfassungsschutz-ermittelt/ (abgerufen am 19.11.2025)