Eingelangt am 21.02.2025
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Anfrage
des
Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
an
die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie
betreffend
Sitzungen des Zivilluftfahrtbeirates
Gemäß § 144 Abs. 1 Luftfahrtgesetz
ist der „Zivilluftfahrtbeirat […] vom Vorsitzenden in
regelmäßigen Abständen mindestens dreimal im Kalenderjahr
[…] einzuberufen.“
In diesem Zusammenhang stellt der
unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt,
Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende
Anfrage
- Wann wurde der Zivilluftfahrtbeirat
in der vergangenen Gesetzgebungsperiode von der Vorsitzenden, also der
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität,
Innovation und Technologie, jeweils einberufen (Liste mit Einladungsdatum
und Sitzungstag)?
- Wie oft wurde der
Zivilluftfahrtbeirat in den jeweiligen Kalenderjahren der vergangenen
Gesetzgebungsperiode einberufen?
- Wurde damit, wie im Gesetz
vorgesehen, der Zivilluftfahrtbeirat in den jeweiligen Kalenderjahren in der
rechtskonformen Anzahl einberufen?
- Wenn nein, in welchen Jahren wurde
damit gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers gehandelt, und
wie begründen Sie diese Missachtung der gesetzlichen Vorgaben?