437/J XXVIII. GP

Eingelangt am 21.02.2025
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie

betreffend Sitzungen des Zivilluftfahrtbeirates

 

Gemäß § 144 Abs. 1 Luftfahrtgesetz ist der „Zivilluftfahrtbeirat […] vom Vorsitzenden in regelmäßigen Abständen mindestens dreimal im Kalenderjahr […] einzuberufen.“

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Wann wurde der Zivilluftfahrtbeirat in der vergangenen Gesetzgebungsperiode von der Vorsitzenden, also der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, jeweils einberufen (Liste mit Einladungsdatum und Sitzungstag)?
  2. Wie oft wurde der Zivilluftfahrtbeirat in den jeweiligen Kalenderjahren der vergangenen Gesetzgebungsperiode einberufen?
  3. Wurde damit, wie im Gesetz vorgesehen, der Zivilluftfahrtbeirat in den jeweiligen Kalenderjahren in der rechtskonformen Anzahl einberufen?
  4. Wenn nein, in welchen Jahren wurde damit gegen den ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers gehandelt, und wie begründen Sie diese Missachtung der gesetzlichen Vorgaben?