4375/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.12.2025
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend Unzulässige Spesen beim Immo-Kredit

 

 

Medienberichten zufolge[1] haben die jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH) in den Fällen 2 Ob 52/25y und 2 Ob 92/25f[2] klargestellt, dass österreichische Banken Verbrauchern jahrelang unzulässige Bearbeitungsentgelte verrechnet haben. In beiden Fällen wurden Kreditkunden fünfstellige Beträge zugesprochen. Laut OGH sind Entgelte insbesondere dann zurückzuzahlen, wenn die Klauseln intransparent sind, die Gebühren den tatsächlichen Aufwand grob überschreiten oder wenn Entgelte prozentuell von der Kreditsumme ohne sachliche Rechtfertigung erhoben werden.

 

Verbraucherschutzorganisationen berichten bereits jetzt von einer massiven Zunahme an Anfragen. Einige Banken – darunter die BAWAG – haben freiwillige Rückzahlungen angeboten, jedoch häufig nicht in voller Höhe, insbesondere bei Hypothekarkrediten oder vermittelten Krediten.

 

Der Schaden könnte österreichweit eine Milliardenhöhe erreichen. Die Rechtslage ist zudem relevant, weil Rückforderungsansprüche erst nach 30 Jahren verjähren, Zinsen jedoch nur über drei Jahre einklagbar sind.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Welche Kenntnisse hat Ihr Ministerium über das Ausmaß der rechtswidrig verrechneten Kreditbearbeitungsentgelte seit 2010?

2.    Liegen Ihrem Ministerium Schätzungen über das potenzielle Gesamtausmaß der Rückzahlungen der unzulässig verrechneten Spesen vor?

3.    Wurden Banken in den vergangenen Jahren aufgrund solcher Entgeltklauseln vom VKI, dem VSV oder der AK geprüft?

a.    Wenn ja, welche Bankinstitute wurden geprüft?

b.    Wie viele dieser Bankinstitute verrechneten unzulässige Spesen?

4.    Wie beurteilt Ihr Ministerium die Praxis einiger Banken, nur Teilrückzahlungen anzubieten, obwohl der OGH die Unzulässigkeit der Entgelte festgestellt hat?

5.    Plant Ihr Ministerium gesetzliche Maßnahmen, um zukünftig transparente und verbraucherschutzkonforme Regelungen zur Verrechnung von Kreditspesen sicherzustellen?

6.    Wie soll gewährleistet werden, dass Konsumenten über ihre Rückforderungs-ansprüche informiert werden?

7.    Plant Ihr Ministerium eine Informationskampagne mit Unterstützung von Verbraucherorganisationen, um betroffene Konsumenten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen?

8.    Welche Maßnahmen plant Ihr Ministerium, um künftige unzulässige Spesen gegenüber dem Konsumenten zu verhindern?



[1]    https://www.diepresse.com/20261677/unzulaessige-spesen-beim-immo-kredit-kunden-erhalten-viel-geld-zurueck (aufgerufen am 12.12.2025)

[2]    https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/neues-zur-rueckforderung-von-ueberhoehten-oder-intransparenten-kreditbearbeitungsspesen-im-individualprozess/ (aufgerufen am 12.12.2025)