4376/J XXVIII. GP

Eingelangt am 19.12.2025
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Anfrage

der Abgeordneten Elisabeth Götze, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur

betreffend Saus und Braus des Amtsinhabers, Teil 1: klimabelastende Inlands-Dienstreisen per Flugzeug

BEGRÜNDUNG

 

In der Tageszeitung „Österreich“ vom 05.12.2025 wurde berichtet, dass im BMIMI unter SPÖ-Bundesminister Peter Hanke jüngst die interne „Reiserichtlinie“ geändert wurde. Diese Richtlinie regelt unter anderem, welche Verkehrsmittel vom Personal des Ressorts zu welchen Konditionen für Dienstreisen genützt werden dürfen.

Dem Medienbericht zufolge sind in Peter Hankes BMIMI nun Inlandsdienstreisen mit dem Flugzeug für Auserwählte, nämlich den Herrn Bundesminister und seine „Fachbegleitung“, also insbesondere auch seine Kabinettsmitarbeiter:innen, wieder zulässig, nachdem die vorangehende Neufassung der Reiserichtlinie dies im Juli 2020 unterbunden hatte.

Bekanntlich sind derartige Kurz- und Kürzestflüge im Vergleich der Verkehrsmittel besonders klima- und umweltbelastend. Zugleich sind gerade diese Flüge sehr gut durch Zugfahrten ersetzbar.

Erste Flüge von Minister und Kabinett zu Inlandsterminen an bahnseitig bestens erreichbaren Zielen sind offenkundig bereits kurz nach Änderung der Reiserichtlinie erfolgt[1].

Auf die Ernsthaftigkeit der in Oppositions- und Wahlkampfzeiten lautstark betonten angeblichen Klimaschutzbemühungen der SPÖ wirft diese Entscheidung von Bundesminister Hanke daher ein schräges Licht: „Wasser predigen, Wein trinken“.

Ebenso verwundert, dass ein SPÖ-Minister mit seinem Team dem Staatsunternehmen ÖBB, für das er selbst Eigentümervertreter ist, den Rücken kehrt und lieber in ausländischem Besitz stehende Fluggesellschaften in Anspruch nimmt und mit Einnahmen aus Steuerzahlergeld versorgt. Überdies soll der Bundesminister der Bahn ausgerechnet auch für den Weg zur Eröffnung des Koralmtunnels den Rücken zugekehrt haben, hier zugunsten von hunderten Kilometern Anfahrt mit dem Dienstwagen.

Darüber hinaus wird durch „Flug statt Zug“ Steuergeld doppelt ausgegeben, da alle Mitarbeiter:innen im BMIMI – wie im BMK unter BMin Gewessler umgesetzt – ein österreichweites KlimaTicket erhalten, um ihre Wege klima- und umweltschonend zu gestalten.

Dienstreiserichtlinie ab Juli 2020: „Eine Dienstreise zu einem Reiseziel im Inland darf nicht mit dem Flugzeug erfolgen.“

Dienstreiserichtlinie „Hanke“ ab August 2025: „Eine Dienstreise zu einem Reiseziel im Inland darf nicht mit dem Flugzeug erfolgen. Wenn eine Dienstreise als Fachbegleitung des HBM durchgeführt wird, kann in Ausnahmefällen ein Inlandsflug genehmigt werden. Eine Begründung ist im Feld „Bemerkungen“ anzugeben.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.     Haben Sie persönlich den Auftrag zur Änderung der Reiserichtlinie zugunsten von Inlandsflügen für Sie und Ihre Begleitungen im BMIMI gegeben, die im Sommer 2025 erfolgte?

2.     Falls nein: Wer sonst – gegebenenfalls Funktions- statt Namensnennung – hat den Auftrag zur Änderung der Reiserichtlinie zugunsten von Inlandsflügen für Auserwählte im BMIMI gegeben?

3.     Was sind die konkreten „Ausnahmefälle“, die eine Genehmigung von Dienstreisen per Inlandsflug möglich machen?

4.     Welche Begründungen wurden in den entsprechenden internen Erfassungsinstrumenten bisher konkret angeführt und akzeptiert? Bitte um Angabe im Einzelnen.

5.     Wie viele derartige „Ausnahmefälle“ sind seit Inkrafttreten der unter Ihrer Verantwortung geänderten Fassung der Reiserichtlinie a) bis zum Zeitpunkt der Anfrage, b) bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung konkret vorgefallen?

6.     Wohin führten die entsprechenden Inlandsflüge jeweils? Bitte um Angabe im Einzelnen.

7.     Wie viele Personen waren bei den Inlandsflug-Dienstreisen jeweils zur Fachbegleitung des HBM mit an Bord? Bitte um Angabe im Einzelnen unter Aufschlüsselung, in welcher Zahl es sich je Flug um Angehörige Ihres Büros/Kabinetts, um sonstige Angehörige des Ressorts, und gegebenenfalls um weitere Personen anderer Zugehörigkeit handelte.

8.     Welche Kosten sind durch diese Inlandsflüge Ihrer Person und Ihrer „Fachbegleitung“ seit Inkrafttreten der geänderten Reiserichtlinie im August 2025 a) bis zum Zeitpunkt der Anfrage, b) bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung konkret entstanden?

9.     Wie erklären Sie die Nutzung des auf kurzen Inlandsflügen besonders klimaschädlichen Verkehrsträgers Flugzeug vor dem Hintergrund der zahlreichen lautstarken Klimaschutz-Ansagen Ihrer Partei insbesondere in Oppositions- und Wahlkampfzeiten?

10.  Was können Sie dem Eindruck entgegnen, dass ein hochrangiger SPÖ-Vertreter und sein Umfeld hier nach dem Motto „Wasser predigen, Wein trinken“ agieren, sobald sich die Möglichkeit dazu auf Steuerzahler:innenkosten ergibt?

11.  Wie erklären Sie, dass ausgerechnet Sie als für die Bahn zuständiger Minister und Ihr Umfeld den ansonsten bei der SPÖ doch hoch im Kurs stehenden ÖBB bei Dienstreisen im Inland teilweise den Rücken kehren?

12.  Trifft es zu, dass die Ressortspitze ausgerechnet für ihren Weg zur Eröffnung des Koralmtunnels statt der Bahn den Dienstwagen wählte? Wie erklären Sie dies?

13.  Wie erklären Sie die Verschwendung von Steuerzahler:innengeld durch die Genehmigung von Inlandsflug-Dienstreisen trotz der Verfügbarkeit eines bundesweiten KlimaTickets für alle Mitarbeiter:innen des BMIMI?

14.  Trifft es zu, dass die Abwicklung von Inlandsdienstreisen ohne Inlandsflüge in den vergangenen gut fünfeinhalb Jahren ohne Probleme für den Dienstbetrieb umsetzbar war?

15.  Falls nein, welche anderweitigen Informationen aus welchen Einheiten des Ressorts liegen Ihnen hierzu konkret vor?

16.  In welchem Umfang haben Sie im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Reiserichtlinie im August 2025 a) bis zum Zeitpunkt der Anfrage, b) bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aa) Bahn, ab) andere Öffentliche Verkehrsmittel, ac) Kfz sowie ad) Fahrrad für Dienstreisen bzw Dienstwege genutzt? Bitte um Angabe im Einzelnen und je nach Verkehrsträger.

17.  In welchem Umfang haben die Mitarbeiter:innen Ihres Kabinetts im Zeitraum vom Inkrafttreten der geänderten Reiserichtlinie im August 2025 a) bis zum Zeitpunkt der Anfrage, b) bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung aa) Bahn, ab) andere Öffentliche Verkehrsmittel, ac) Kfz sowie ad) Fahrrad für Dienstreisen bzw Dienstwege genutzt? Bitte um Angabe im Einzelnen und je nach Verkehrsträger.

18.  Wie erklären Sie in Zeiten laufender Sparappelle der Regierung an die Bevölkerung den dokumentierten[2] Business-Class(!)-Flug eines Mitglieds Ihres Kabinetts nach Kanada um über 3.800 Euro?



[1] Vgl. https://www.parlament.gv.at/dokument/XXVIII/AB/3222/imfname_1730593.pdf

[2] Vgl. Fußnote 1