4380/J XXVIII. GP
Eingelangt am 22.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Bestandsprovisionen bei Fonds und deren Transparenz gegenüber dem Kreditnehmer
Versteckte Kosten nehmen im Rahmen der aktuellen Geschäftstätigkeiten eine zunehmend bedeutende Rolle ein. Die im Bankensektor anfallenden Spesen und Kosten gestalten sich zunehmend komplexer und weniger transparent, wodurch ihre Nachvollziehbarkeit erschwert wird. Viele dieser Gebühren werden von den einzelnen Banken eigenverantwortlich bestimmt und unterliegen keiner einheitlichen Regulierung durch ein zentrales Bankensystem.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz hinsichtlich der von Banken erhobenen Kosten und Gebühren. Es stellt sich jedoch die Frage, welche Institutionen und Aufsichtsbehörden für die Überwachung und Durchsetzung dieser Transparenz-pflicht verantwortlich sind.
Darüber hinaus ist von Bedeutung, wie das zuständige Ministerium sicherstellen kann, dass die von den einzelnen Banken individuell gestalteten Kostenstrukturen nicht zu einer Benachteiligung der Verbraucher führen.
Trotz einschlägiger regulatorischer Vorgaben, aufsichtsrechtlicher Bestimmungen, bestehender Transparenzpflichten sowie des Einflusses marktüblicher Praktiken und des Wettbewerbs ist ein hohes Maß an Transparenz und Fairness im Bankensektor nicht durchgängig sichergestellt. Es zeigt sich, dass Kreditinstitute mitunter dazu übergehen, bestimmte Kosten in nicht ausreichend nachvollziehbarerweise auf Kreditnehmer zu überwälzen.
Medienberichten zufolge wurde gegen die Raiffeisen Landesbank Niederösterreich eine Sammelklage im Zusammenhang mit mangelhaft transparenten Provisionen eingereicht. [1] Betroffene Geschädigte haben bis zum 31. Dezember 2025 die Möglichkeit, sich zur Teilnahme an dem Verfahren anzumelden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Ist dem Ministerium bekannt, ob neben der Raiffeisenlandesbank Nieder-österreich auch weitere Kreditinstitute vergleichbare Methoden im Zusammenhang mit unzulässigen oder intransparenten Provisionen bzw. Spesenverrechnungen – angewendet haben?
a. Falls ja, welche Banken sind dem Ministerium diesbezüglich namentlich bekannt?
2. Welche konkreten Maßnahmen sind seitens des Ministeriums geplant, um die Kontrolle von Provisionen im Zusammenhang mit Kreditverträgen künftig zu verbessern?
3. Wie wird sichergestellt, dass derartige Provisionen nicht in Form verdeckter oder intransparenter Spesen in Kreditverträgen integriert und auf Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer überwälzt werden?
7. Inwieweit besteht für Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bzw. für die zuständigen Aufsichtsbehörden die Möglichkeit zu überprüfen, ob Spesen im Rahmen von Kreditverträgen in einer Weise erhöht wurden, dass daraus indirekt Provisionen oder sonstige Zahlungen finanziert werden?
11. Plant das Ministerium gesetzliche Nachschärfungen oder die Einführung zusätzlicher Transparenzverpflichtungen für Kreditinstitute in diesem Bereich?
a. Wenn ja, welche?
12. Welche Rolle spielen die Finanzmarktaufsicht (FMA) und andere zuständige Stellen bei der Überprüfung und allfälligen Sanktionierung solcher Praktiken?
[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20251001_OTS0005/vki-sammelaktion-bestandsprovisionen-bei-fonds-einigung-mit-rlb-noe-wien (aufgerufen am 11.12.2025)