4387/J XXVIII. GP

Eingelangt am 23.12.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Ing. Harald Thau

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz

betreffend NGO-Business: 194.000 € für den Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)?

 

 

Aus öffentlich zugänglichen Quellen geht hervor, dass der „Verein Inter-geschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ (ZVR-Zahl 1235838269) in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang aus Bundesmitteln gefördert wurde - sowohl unmittelbar durch das nunmehrige Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als auch mittelbar über die Österreichische Kompetenz- und Servicestelle für Selbsthilfe (ÖKUSS). So ergibt sich aus der parlamentarischen Anfragebeantwortung 15380/AB XXVII. GP, dass dem Verein VIMÖ für das Projekt „Var.Ges - Variationen der Geschlechtsmerkmale – Community-, Bildungs- und Vernetzungsarbeit“ im Zeitraum 01.10.2022 bis 30.09.2024 eine Fördersumme von 194.000 € bewilligt wurde.[1]

 

Aus den Förderunterlagen von ÖKUSS ist zudem ersichtlich, dass VIMÖ seit 2020 nahezu durchgängig projektbezogene Unterstützungen in gleicher Größenordnung erhält. Für die Jahre 2020[2] („Qualifizierungsmaßnahmen für Inter*-Peerberatung“), 2021[3] („Qualifizierungsmaßnahmen für Inter*-Peerberatung: Vertiefungsmodule und Teamintegration“), 2022[4] („ÖGS Video Clips“), 2023[5] („Sensibilisierung von Hebammen im Bezug auf Intergeschlechtlichkeit/Variationen der Geschlechts-merkmale“), 2024[6] („Inter* in der Kinder- und Jugendarbeit“) sowie für das Förderjahr 2025[7] („ÖGS-Workshops zu Intergeschlechtlichkeit“) wurden jeweils 10.000 € bewilligt bzw. abgerechnet. Damit ist dokumentiert, dass VIMÖ allein über diesen Förderweg innerhalb weniger Jahre zumindest sechs Mal mit jeweils 10.000 €, insgesamt also mit mindestens 60.000 € aus Mitteln des Bundesgesundheitsressorts über ÖKUSS unterstützt wurde - zusätzlich zu der gesonderten Projektförderung des Bundesministeriums in Höhe von 194.000 €.

 

Diese wiederholten und beträchtlichen Zuwendungen zeigen, dass es sich bei den Unterstützungen für VIMÖ nicht um eine einmalige Anschub- oder Basisfinanzierung im Rahmen klassischer Selbsthilfe handelt, sondern um eine nachhaltige und umfangreiche Strukturfinanzierung eines spezifischen Akteurs im Bereich der geschlechtspolitischen Interessenvertretung. Gerade weil es sich bei diesen Aktivitäten nicht nur um klassische Beratungs- oder Selbsthilfeangebote handelt, sondern in erheblichem Ausmaß um gesellschaftspolitische, normative und ideologisch geprägte Schwerpunktsetzungen, einschließlich gezielter Einflussnahme auf ministerielle Leitlinien, öffentliche Diskurse und mögliche Gesetzgebung, stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang derartige Projekte aus öffentlichen Mitteln gefördert werden sollten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ erbracht?

2.    Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des „Vereins Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?

a.    Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde die Förderung beantragt?

c.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

d.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

e.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

f.     Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

g.    Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

h.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann?

                                        ii.    Mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

i.      Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

j.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ erbracht?

3.    Wurde mit dem „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung durch den „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wurde mit dem „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?

a.    Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?

b.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

c.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

d.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

e.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?

f.     Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den „Verein Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann?

                                        ii.    Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des „Vereins Intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ)“ seit dem 24.10.2024 teil?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/J/15935

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVII/AB/15380 (aufgerufen am 11.12.2025)

[2]    https://oekuss.at/sites/oekuss.at/files/inline-files/%C3%96KUSS%20F%C3%B6rdermittelabrechnung%202020_barrierefrei.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)

[3]    https://oekuss.at/sites/oekuss.at/files/inline-files/%C3%96KUSS%20%C3%9Cbersicht%20F%C3%B6rdermittelabrechnung%202021_0.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)

[4]    https://oekuss.at/sites/oekuss.at/files/inline-files/%C3%96KUSS%20%C3%9Cbersicht%20F%C3%B6rdermittelabrechnung%202022_barrierefrei_0.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)

[5]    https://oekuss.at/sites/oekuss.at/files/inline-files/%C3%96KUSS%20Gremiumsentscheide%202023_barrierefrei_0.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)

[6]    https://oekuss.at/sites/oekuss.at/files/inline-files/%C3%96KUSS%20F%C3%B6rdermittelabrechnung%202024.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)

[7]    https://oekuss.at/sites/oekuss.at/files/inline-files/%C3%96KUSS%20F%C3%B6rdermittelentscheidung%202025.pdf (aufgerufen am 11.12.2025)