439/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.02.2025
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DRINGLICHE ANFRAGE
Gem. § 93 Abs. 1 GOG-NR
des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend IS-Terror in Villach durch eklatantes Behördenversagen?
Der verheerende Terroranschlag von Villach durch einen muslimischen IS-Sympathisanten und in Österreich anerkannten Asylwerber entpuppt sich immer mehr als Behördenversagen auf ganzer Linie. Erneut dürfte das Innenministerium eine Mitverantwortung tragen. Darauf weisen jedenfalls jüngste Erkenntnisse rund um den syrischen Täter Ahmad G. und dessen „Werdegang“ hin.[1] Hinzu kommen widersprüchliche Angaben und Aussagen des Täters sowie der involvierten Behörden.
Nach seiner Ankunft in Österreich im Jahr 2019 konnte der Syrer laut Medienberichten im September 2020 ungehindert nach Deutschland reisen.[2] Weil er bei der Einreise jedoch einen gefälschten spanischen Ausweis vorgezeigt hatte, wurde er von den deutschen Behörden strafrechtlich verfolgt und nach Österreich zurückgewiesen. Weil er die von den deutschen Behörden verhängte Strafe nicht bezahlte, wurde ab Februar 2021 nach ihm bundesweit gefahndet. Im Jahr 2020 soll er laut Informationen des BFA[3] wiederum in Wien einen Antrag auf Asyl gestellt haben, das ihm 2021 gewährt wurde, obwohl er mehrere sichere Drittstaaten zuvor passiert hatte und in Deutschland bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben war. Festzuhalten ist auch, dass der Syrer offenbar über Monate hinweg illegal im Land aufhältig war, bevor er um Asyl ansuchte.
In seinem Asylansuchen gab der Mann an, „Angst davor zu haben, in seiner Heimat zum Militär eingezogen zu werden und dort Kriegsverbrechen begehen zu müssen“. Nachdem 2021 der Asylstatus in Wien anerkannt wurde, zog er offenbar nach Deutschland und später nach Villach. Offenbar ohne weitere Kenntnisnahme durch die heimischen Behörden und die für ihn zuständige Asylbetreuungseinrichtung reiste Ahmad G. im vergangenen Jahr erneut nach Deutschland und musste dort eine viertägige Ersatzfreiheitsstrafe aufgrund der von ihm begangenen Urkundenfälschung verbüßen.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätten bei den Behörden in Österreich die Alarmglocken schrillen sollen. Jedoch dürfte es im Bereich von regelmäßig die Grenzen passierenden und kriminell werdenden Asylwerbern keinerlei Behördenaustausch gegeben haben, was unzählige Fragen aufwirft.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage
1. Ab wann war dem Innenministerium, dem BFA oder anderen Behörden bekannt, dass sich Ahmad G. im Land aufhält?
2. Wie und über welche Route kam Ahmad G. nach Österreich?
3. Wurde Ahmad G. polizeilich, nachrichtendienstlich oder anderweitig überprüft?
4. Wie wurde die Nationalität von Ahmad G. nachgewiesen und wie wurde diese seitens der Behörden überprüft/verifiziert?
5. Gab es in Bezug auf Ahmad G. Austausch mit ausländischen Behörden, nachdem dieser nach Österreich kam und bevor er Asyl beantragte?
6. Welche Behörde ist für die Erteilung des Asyltitels für Ahmad G. verantwortlich?
7. Zu welchem genauen Datum stellte Ahmad G. einen Asylantrag?
8. Zu welchem genauen Datum wurde ihm der Asylstatus konkret gewährt?
9. Haben die österreichischen Behörden Kenntnis von allfälligen weiteren Asylanträgen in anderen Ländern, etwa in Deutschland?
10. Mit welcher konkreten Begründung wurde Ahmad G. Asyl gewährt?
11. Warum wurde Ahmad G. Asyl gewährt, nachdem er offensichtlich mehrere sichere Drittstaaten auf seiner Reise nach Österreich passiert hatte?
12. Wer überprüfte die Asylgründe, die Ahmad G. angab, auf Plausibilität usw.?
13. Kam es in den Folgejahren zu einer Überprüfung des Asylstatus in Bezug auf dessen aufrechte Legitimität und welches Ergebnis brachte diese?
a. Wenn nein, warum nicht?
14. Gab es zum Zeitpunkt des Anschlags einen aufrechten Aufenthaltstitel für Ahmad G.?
15. Gab es zum Zeitpunkt des Anschlags oder davor einen aufrechten Abschiebebescheid gegen Ahmad G.?
16. Wann konkret wurde Ahmad G. von den deutschen Behörden nach Österreich zurückgewiesen und aus welchem Grund?
17. Wie war der konkrete Ablauf dieser Zurückweisung?
18. Standen Ihr Ressort, die DSN, nachgelagerte Dienststellen oder andere Ressorts bezüglich Ahmad G. in Kontakt mit ausländischen Behörden, nachdem dieser von Deutschland wieder nach Österreich zurückgewiesen wurde?
a. Wenn ja, mit welchen Behörden und zu welchem Inhalt?
b. Wenn nein, warum nicht?
19. Ergingen Warnungen bezüglich einer möglichen islamistischen Gewalttat durch Ahmad G. durch ausländische Geheimdienste, Sicherheitsbehörden odgl. an Ihr Ressort, die DSN, nachgelagerte Dienststellen oder andere Ressorts?
a. Wenn ja, wann und mit welchem konkreten Inhalt?
20. War Ihrem Ressort bekannt, dass Ahmad G. mit einem gefälschten Ausweisdokument von Österreich nach Deutschland gereist war und später deutschlandweit zur Fahndung ausgeschrieben wurde?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, warum wurde daraufhin nicht sein Asylstatus geprüft bzw. aberkannt?
21. Um welches gefälschte Ausweisdokument handelte es sich konkret?
22. Aus welchen Gründen wurde Ahmad G. ursprünglich in Deutschland behördlich überprüft?
23. War Ihrem Ressort bekannt, dass Ahmad G. in Deutschland wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde und deshalb eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen musste?
a. Wenn ja, seit wann?
b. Wenn ja, warum wurde daraufhin nicht sein Asylstatus aberkannt?
24. Wie sieht der Austausch mit ausländischen Behörden in Bezug auf (illegale) Grenzübertitte von in Österreich anerkannten Asylwerbern konkret aus?
25. Wurde gegen Ahmad G. in Österreich jemals polizeilich oder anderweitig behördlich ermittelt?
a. Wenn ja, wegen welcher Delikte?
26. War Ihrem Ressort bekannt, dass Ahmad G. offenbar mehrere Monate illegal in Österreich aufhältig war?
a. Wenn ja, warum wurde Ahmad G. nicht abgeschoben?
b. Wenn nein, welchen offiziellen Status besaß Ahmad G. von 2019 bis zur Erteilung seines Asylstatus in Österreich im Jahr 2021?
27. In welchen Betreuungseinrichtungen war Ahmad G. seit seiner Ankunft in Österreich untergebracht (bitte um Auflistung)?
28. Wurde Ahmad G. durch die Bundesbetreuungsagentur GmbH betreut?
a. Wenn ja, in welchem Umfang und in welchen Bereichen?
b. Wenn ja, wusste die BBU über dessen Ausreise und spätere Verurteilung Bescheid und warum wurde dies nicht gemeldet?
29. Stand die BBU in Bezug auf Ahmad G. mit Ihrem Ressort oder anderen Behörden in Kontakt und wenn ja, in welchem Kontext?
30. Wurde Ahmad G. von einem Asylverein (Asyl in Not, Asylkoordination, Verein Ute Bock etc.) betreut?
31. Stand ein Asylverein in Bezug auf Ahmad G. mit heimischen Behörden in Kontakt?
a. Wenn ja, welcher und mit welchen Behörden?
32. Welche Leistungen bezog Ahmad G. in Österreich seit seiner Ankunft aus Ihrem Ressort?
33. Ist Ihrem Ressort bekannt, welche Auslandsreisen Ahmad G. während seiner Zeit in Österreich tätigte?
34. Sind Ihrem Ressort in diesem Kontext sonstige Auslandsaktivitäten und Kontakte ins Ausland bekannt?
35. Ist Ihrem Ressort bekannt, wo enge Verwandte von Ahmad G. leben und wenn ja, wo?
36. Gibt es Ermittlungen gegen Verwandte von Ahmad G. im Zusammenhang mit dem von ihm verübten Terroranschlag in Villach und wenn ja, welche?
37. Wo erwarb Ahmad G. das Messer für seinen Terroranschlag?
38. Ist bekannt, ob Ahmad G. Komplizen bei der Vorbereitung seines Terroranschlages bzw. bei dessen Ausführung hatte?
39. Stehen die ehemaligen Mitbewohner von Ahmad G. in Bezug auf den Terroranschlag in Villach unter Verdacht der Komplizenschaft oder Mitwisserschaft?
40. Wird gegen sie ermittelt und wenn ja, weswegen?
41. War Ahmad G. Teil eines Islamisten- bzw. Terroristennetzwerkes in Österreich oder im Ausland?
42. Wie viele islamisch bzw. islamistisch motivierte „Gefährder“ halten sich derzeit in Österreich auf?
43. Wie viele davon werden von Ihrem Ressort bzw. der DSN überwacht?
44. Gegen wie viele islamisch bzw. islamistisch motivierte „Gefährder“ werden derzeit strafrechtliche Ermittlungen geführt (Bitte um Auflistung nach Delikten)?
45. Wie viele islamisch bzw. islamistisch motivierte „Gefährder“ wurden seit 2020 verurteilt?
46. Wie viele islamische bzw. islamistisch motivierte „Gefährder“ befinden sich derzeit in Haft (Bitte um Auflistung nach Nationalität)?
47. Wie viele islamische bzw. islamistisch motivierte „Gefährder“ wurden generell seit 2020 wohin abgeschoben? (Bitte um Auflistung nach Nationalität sowie ob gegen diese ermittelt wurde bzw. Verurteilungen ausgesprochen wurden)
In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage im Sinne des § 93 Abs 1 GOG-NR
zum
frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und dem Erstanfragesteller
Gelegenheit
zur mündlichen Begründung zu geben.