4391/J XXVIII. GP
Eingelangt am 29.12.2025
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ANFRAGE
des Abgeordneten Peter Wurm
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend Tirol: Kinderbetreuung nur noch mit digitaler Identität
Medienberichten zufolge wurde ab 1. Dezember in Tirol die Nutzung der digitalen Plattform „FRIDA“[1] zur Bedarfsmeldung von Kinderbetreuungs-, Krippen- und Hortplätzen verpflichtend eingeführt.[2] Der Zugang ist ausschließlich mit der ID Austria möglich. Dadurch entsteht ein faktischer Ausschluss all jener Eltern, die aus technischen, datenschutzrechtlichen oder grundsätzlichen Gründen keine ID Austria verwenden.
Obwohl das Land Tirol selbst von einem „Recht auf Vermittlung eines Betreuungs-platzes“ spricht, wird dieses Recht faktisch an die Akzeptanz einer staatlichen digitalen Identität gekoppelt. Für Familien ohne ID Austria führt dies zu einer rechtsstaatlich bedenklichen Situation und zu einer massiven Ungleichbehandlung.
Es drängt sich die Frage auf, ob hier durch die Hintertür ein digitaler Identitätszwang etabliert wird, obwohl die Bundesregierung wiederholt das Gegenteil beteuert hat. Auch bleibt unklar, welche Alternativen Familien ohne ID Austria tatsächlich haben und wie die Bundesregierung die Zugänglichkeit essenzieller Leistungen sicherstellen will.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Hält Ihr Ministerium diese ausschließliche Bindung einer staatlichen Leistung an die Nutzung der ID Austria für rechtlich zulässig?
2. Wie wird sichergestellt, dass Eltern ohne ID Austria ihr Recht auf Vermittlung eines Betreuungsplatzes uneingeschränkt wahrnehmen können?
3. Welche Alternativen stehen Eltern zur Verfügung, wenn sie die ID Austria nicht nutzen?
4. Wie wird verhindert, dass der Zugang zu elementaren Bildungs- und Betreuungsleistungen vom Besitz eines Smartphones oder digitalen Endgeräts abhängt?
5. Führt diese Maßnahme zu einem faktischen Zwang zur Nutzung der ID Austria?
6. Welche datenschutzrechtlichen Prüfungen wurden hinsichtlich der Plattform FRIDA und ihrer Kopplung an die ID Austria durchgeführt?
7. Ist Ihrem Ministerium bekannt, ob solche Maßnahmen und Zwänge in weiteren Bundesländern geplant sind?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger ohne ID Austria oder Smartphone dieselben Möglichkeiten haben, diese Dienste in Anspruch zu nehmen?
9. Liegen Ihrem Ministerium Daten vor, wie viele Tiroler Eltern derzeit keine ID Austria besitzen und somit von einem Betreuungsplatz-Anmeldeverfahren ausgeschlossen sind?
10. Wie beurteilt Ihr Ministerium den Umstand bzw. was sind die Konsequenzen, wenn Gemeinden Anmeldungen ohne ID Austria nicht mehr entgegennehmen?