Eingelangt am 29.12.2025
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ANFRAGE
der
Abgeordneten Rosa Ecker, MBA
an
die Bundesministerin für Europa, Integration und Familie
betreffend
Aktuelle Daten zur Kürzung des Kinderbetreuungsgeldes aufgrund
fehlender Übermittlung der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen
Entsprechend
den eindeutigen gesetzlichen Bestimmungen müssen Eltern die
vorgeschriebenen Untersuchungen im Eltern-Kind-Pass spätestens bis zum 14.
Lebensmonat des Kindes durchführen lassen und die Nachweise darüber
spätestens bis zum 18. Lebensmonat dem Krankenversicherungsträger
vorlegen.
Ist das nicht der Fall, wird das Kinderbetreuungsgeld für jeden Elternteil
um 1.300 Euro gekürzt.
Diese harte Konsequenz trifft nicht nur jene Eltern, die die Untersuchungen
nicht oder nicht rechtzeitig durchführen lassen, sondern auch jene, die
die Bestätigungen darüber nicht rechtzeitig dem
Krankenversicherungsträger übermitteln.
Ein
Fehler bei der Eintragung im Eltern-Kind-Pass kann bereits die Kürzung des
Kinderbetreuungsgeldes nach sich ziehen – wie ein Fall zeigt, in dem eine
Ärztin aus Oberösterreich das Eintragen der Untersuchung verabsäumte
und die Krankenkasse deshalb eine Rückforderung über 1.300 Euro stellte.
In
diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin
für Europa, Integration und Familie nachstehende
Anfrage
- Wie viele Eltern waren in den Jahren 2023,
2024 und 2025 davon betroffen, einen beträchtlichen Teil des
Kinderbetreuungsgeldes zurückzahlen zu müssen, weil sie die
Untersuchungsbestätigungen der vorgeschriebenen
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen dem Krankenversicherungsträger nicht
rechtzeitig vorgelegt hatten?
- Wie viele Eltern haben in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 vorgeschriebene Untersuchungen nicht
durchführen lassen?
- Welche
Untersuchungen wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 wie oft nicht
durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Art der
Untersuchung)
- Wie viele Eltern haben in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 die Untersuchungen zwar durchführen
lassen, jedoch die notwendigen Bestätigungen dem
Krankenversicherungsträger nicht rechtzeitig übermittelt? (Bitte
um Angabe nach Jahr)
- In wie vielen Fällen lag in
den Jahren 2023, 2024 und 2025 die Verantwortung für die zu
späte Übermittlung der notwendigen Bestätigungen nicht bei
den Eltern? (Bitte um detaillierte Begründungen und Kategorisierung
der Ursachen)
- Welche Maßnahmen setzt Ihr
Ministerium, um sicherzustellen, dass Eltern nicht aufgrund von Fehlern
durch Ärzte oder administrative Stellen finanziell benachteiligt
werden?
- Wie oft kam es in den Jahren 2023,
2024 und 2025 zu Rückforderungen des Kinderbetreuungsgeldes, obwohl
die Untersuchungen nachweislich fristgerecht durchgeführt worden
waren? (Bitte um Angabe nach Jahr)
- Wie viele Beschwerden sind in den
Jahren 2023, 2024 und 2025 bei der Volksanwaltschaft oder dem
Krankenversicherungsträger zu diesem Themenbereich eingelangt? (Bitte
um Angabe nach Jahr)
- In wie vielen Fällen wurden
Rückforderungen nach Einspruch der Eltern in den Jahren 2023 bis 2025
wieder aufgehoben oder korrigiert? (Bitte um Angabe nach Jahr)
- Wie viele Ärzte oder
Gesundheitseinrichtungen wurden in den Jahren 2023 bis 2025 wegen
fehlerhafter Eintragungen im Mutter-Kind-Pass gemeldet oder aufgefordert,
Korrekturen vorzunehmen?
- Welche finanziellen und
administrativen Aufwände entstanden dem Ministerium und dem
Krankenversicherungsträger durch fehlerhafte Rückforderungen und
deren Bearbeitung in den Jahren 2023 bis 2025? (Bitte um jährliche
Aufschlüsselung)
- Wie häufig waren zwischen 2023
und 2025 technische oder IT-bezogene Fehler Ursache für
verspätete oder fehlende Meldungen der
Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen?
- Plant Ihr Ministerium, den Prozess
der Eintragung und Übermittlung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
vollständig zu digitalisieren?
a.
Wenn ja, bis wann?
b.
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?