4394/J XXVIII. GP

Eingelangt am 30.12.2025
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Rosa Ecker, MBA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Cybergrooming und digitale Gewaltprävention

 

 

Die deutsche „JIM-Studie 2025. Jugend, Information, Medien“[1] zeigt eindrucksvoll, wie sehr Jugendliche online aktiv sind: 95% besitzen ein eigenes Smartphone, 98% nutzen es regelmäßig. Digitale Kommunikation über Social Media und Messenger ist allgegenwärtig: 96% nutzen WhatsApp regelmäßig, 63% Instagram, 56% Snapchat. Damit entstehen vielfältige Kontaktflächen für Täter im Bereich von Cybergrooming, Erpressung, sexueller Belästigung und extremistischer Einflussnahme.

 

In der JIM-Studie 2025 berichten Jugendliche von:

 

·         „64% Beleidigungen im Internet (2024: 57%),

·         28 % ungewolltem Kontakt zu pornografischen Inhalten.“1

 

Besonders problematisch ist der schulische Kontext: Da laut Jugend-Internet-Monitor[2] Microsoft Teams erstmals unter den beliebtesten Apps österreichischer Jugendlicher rangiert, verschmelzen schulische und private Räume, wodurch Risiko-Kontaktzonen in schulische Kommunikation hineinreichen.[3]

 

Auch algorithmisch verstärkte Funktionen wie Instagram-Reels oder YouTube-Shorts steigern Nutzungsintensität und Abhängigkeit: bspw. nutzen 39% Snapchat-Flammen täglich; 36% betrachten Insta-Reels täglich. Damit steigt die Erreichbarkeit durch Täter und die Gefahr von Grooming-Ansprache in Echtzeit.

 

Angesichts dieser Daten besteht dringender Handlungsbedarf im Bereich der Kriminalprävention, Schulpartnerschaft und psychosozialen Unterstützung.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

  1. Wie bewertet Ihr Ministerium diese Studienergebnisse hinsichtlich der Kriminalitätsrisiken für Minderjährige in Österreich?
  2. Wie viele Fälle von Cybergrooming, sexueller Online-Belästigung und digitaler Erpressung Minderjähriger wurden im Zeitraum 2020-2025 erfasst? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Delikt)
  3. Wie wird sichergestellt, dass Polizei- und Ermittlungsbehörden mit der technischen Entwicklung sozialer Plattformen Schritt halten können?
  4. Welche Zusammenarbeit existiert mit Schulen, Schulpsychologen und Jugend-wohlfahrt, um Vorfälle frühzeitig zu erkennen?
  5. Wie werden Lehrkräfte befähigt, strafbare Online-Handlungen rechtzeitig zu melden bzw. Schüler zu unterstützen?
  6. Gibt es derzeit verpflichtende Präventionsprogramme zum Schutz vor Cybergrooming an Pflichtschulen?
  7. Welche spezialisierten Ermittlungs- und Beratungsstellen stehen für Betroffene zur Verfügung?

a.    Sind diese bundesweit erreichbar?

  1. Wie wird verhindert, dass Täter über schulische Infrastruktur (z.B. Microsoft Teams) Zugang zu Jugendlichen erhalten?
  2. Welche Maßnahmen schützen Mädchen und junge Frauen, die laut Studien häufiger vulnerabel sind?
  3. Wie wird sichergestellt, dass anonyme oder verschlüsselte Dienste (z.B. Täterprofile) polizeilich verfolgt werden können?
  4. Welche Maßnahmen existieren derzeit zur Resilienzstärkung Jugendlicher gegen digitale Übergriffe?
  5. Welche Kooperationen bestehen mit Jugendorganisationen zur frühen Sensibilisierung?
  6. Werden Schulsozialarbeit und helfende Systeme quantitativ verstärkt – v.a. in Risiko-Regionen?
  7. Wie wird die nachhaltige psychologische Betreuung traumatisierter Betroffener garantiert?
  8. Werden Dark-Social-Kanäle kriminalpräventiv adressiert?
  9. Gibt es Monitoring für neue Plattformen & Trend-Apps, die schnell zu Gefahrzonen werden können?

a.    Wenn ja, wie ist das Monitoring ausgestaltet?

b.    Wenn nein, ist ein solches in Planung?

  1. Wie stellt Ihr Ministerium sicher, dass Jugendliche niederschwellig und anonym Hilfe suchen können?


[1]    https://mpfs.de/studie/jim-studie-2025/ (aufgerufen am 05.12.2025)

[2]    https://www.saferinternet.at/services/jugend-internet-monitor (aufgerufen am 05.12.2025)

[3]    https://tibs.at/news/jugend-internet-monitor-und-jim-studie-2025-was-jugendliche-wirklich-online-tun (aufgerufen am 05.12.2025)