4398/J XXVIII. GP
Eingelangt am 02.01.2026
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Anfrage
des Abgeordneten Manuel Pfeifer
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
betreffend NGO-Business: 26.000 € für den Verein „FIAN Österreich – Internationale Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung“?
Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) hat den Verein FIAN Österreich (ZVR-Zahl 937480634) in der XXVII. Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 - 23.10.2024) mit 26.000,00 € finanziell unterstützt.[1]
Der Verein „FIAN Österreich“ ist eine Menschenrechtsorganisation, die sich national und international für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und Ernährungs-souveränität einsetzt.
„FIAN engagiert sich für eine Welt in der alle Menschen frei von Hunger leben, sich selbst ernähren können und jeder Mensch Zugang zu Ressourcen für ein Leben in Würde hat. Das schließt die Möglichkeit eines jeden Menschen ein, vor nationalen und internationalen Gerichten zu klagen, wenn ihr oder sein Recht auf Nahrung verletzt wird.“[2]
Da Fördermittel aus öffentlichen Geldern stammen und somit Transparenz und Nachvollziehbarkeit über deren Verwendung von besonderem öffentlichen Interesse sind, soll die Mittelvergabe des BMLUK an den Verein „FIAN Österreich“ näher beleuchtet werden.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Für welche konkrete Projekte, Maßnahmen, Leistungen oder Kooperationen wurden dem Verein „FIAN Österreich“ im Zeitraum von 2019 bis 2025 finanzielle Mittel bereitgestellt? (Bitte um Auflistung nach Datum, Projekt oder Verwendungszweck und Betrag)
a. In welcher Form erfolgte die finanzielle Zuwendung (Förderung oder Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag)?
b. Welche thematischen Schwerpunkte hatten die konkreten Projekte?
c. Welche Zielgruppen oder Regionen wurden dabei angesprochen?
d. Wann erfolgte die Antragsstellung bzw. der Vertragsabschluss?
i. Welche Unterlagen waren vorzulegen?
e. Wann und durch wen wurde die Genehmigung erteilt?
f. Erfolge die Genehmigung nach bestimmten Auflagen?
i. Wenn ja, nach welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
2. Aus welchem Budgetansätzen stammen die Zahlungen in der Höhe von 26.000 € an den Verein „FIAN Österreich“ im Zeitraum von 2019 bis 2025?
3. Wie wurden die Mittel verwendet und abgerechnet?
a. Wurden Tätigkeits- oder Finanzberichte des Vereins „FIAN Österreich“ vorgelegt?
i. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis wurden diese geprüft?
b. Welche Kontrollen oder Nachweise wurden von Ministerium gefordert?
c. Falls keine Kontrolle über die Mittelverwendung erfolgte, warum wurde auf eine Überprüfung verzichtet?
4. In welchem thematischen Zusammenhang steht die Tätigkeit des Vereins „FIAN Österreich“ mit den Aufgabenbereichen des BMLUK?
a. Welche fachlichen Schnittstellen bestehen zwischen den Zielen des Vereins „FIAN Österreich“ und den politischen Zuständigkeiten des Ministeriums?
b. Welche gemeinsamen Zielsetzungen ergeben sich daraus?
5. Welche Wirkung oder messbaren Ergebnisse konnten durch die finanzielle Unterstützung erzielt werden?
a. Gibt es eine inhaltliche oder quantitative Bewertung der finanzierten Projekte?
b. Wie beurteilt das BMLUK die Nachhaltigkeit der durchgeführten Maßnahmen?
6. Gibt es im Zeitraum von 2019 bis 2025 weitere Förderungen, Unterstützungen, Werk- bzw. Dienstleistungsverträge oder Kooperationen des Ministeriums mit dem Verein „FIAN Österreich“?
a. Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Projekte? (Bitte um genaue Aufschlüsselung nach Datum, Betrag und Projekt oder Verwendungs-zweck)
b. Wenn nein, warum die Förderung auf diesen Betrag beschränkt?
7. Sind dem Ministerium Unregelmäßigkeiten, Beanstandungen oder Rückforderungen im Zusammenhang mit der Auszahlung oder Verwendung der genannten Mittel bekannt geworden?
a. Wenn ja, in welchem Ausmaß und welche Konsequenzen wurden gezogen?
b. Wenn nein, auf welcher Grundlage wird die ordnungsgemäße Verwendung bestätigt?
8. Plant das Ministerium künftig weitere Förderungen bzw. Finanzierungen oder gemeinsame Projekte mit dem Verein „FIAN Österreich“?
a. Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen thematischen Schwerpunkten?
b. Wenn nein, aus welchen Gründen wird keine Fortsetzung der Zusammenarbeit angestrebt?