440/J XXVIII. GP
Eingelangt am 26.02.2025
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Sabine Schatz, Genossinnen und Genossen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Diversionelle Erledigung bei Delikten im Rahmen des Verbotsgesetzes
Seit der Novellierung des Verbotsgesetzes im Jahr 2024 wird bei NS-Wiederbetätigung zwischen „Grunddelikten" und schwereren Straftaten unterschieden. Der Strafrahmen für erstere wird auf sechs Monate bis fünf Jahre gesenkt, um diversionelle Maßnahmen wie Kurse oder Gedenkstättenbesuche zu ermöglichen. Die Kosten übernimmt der Bund, Betroffene zahlen bis zu 500 €, abhängig von ihrer sozialen Lage.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1. Wie oft wurde seit der Novellierung des Verbotsgesetzes eine Diversion im Jahr 2024 gewährt? (Mit der Bitte um Aufschlüsselung nach Datum und Gericht)
a. Wie oft wurde eine Diversion für Erwachsene gewährt?
2. Wie viele und welche Kurse wurden bei diversioneller Erledigung im Jahr 2024 auferlegt?
a. Wie hoch waren die Kosten insgesamt?
3. Wie viele Gedenkstättenbesuche wurden bei diversioneller Erledigung im Jahr 2024 auferlegt?
a. Wie hoch waren die Kosten insgesamt?
4. Gibt es Seitens des Ministeriums langfristige Verträge mit externen Institutionen/Vereinen?
a. Wenn ja, wer hat bzw. wird solche Verträge erhalten? (Bitte um Bekanntgabe des Namens der Institution/des Vereins, konkreter Auftrag und Bundesland)