4413/J XXVIII. GP

Eingelangt am 05.01.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Elisabeth Heiß

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend NGO-Business: finanzielle Zuwendungen an die Ludwig Boltzmann Gesellschaft

 

 

Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an die Justizministerin zum NGO-Business in ihrem Ressort aufdeckte, fördert das Justizministerium seit Jahren das Ludwig Boltzmann Gesellschaft und ihre Institute (LBI), eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, welche nach eigenen Angaben, einen translationalen Forschungsansatz verfolgt, der darauf abzielt, wissenschaftliche Erkenntnisse in gesellschaftliche Relevanz umzusetzen und gemeinsam mit einem breiten Spektrum von Experten und gesellschaftlichen Akteuren in laufende Diskurse und gemeinsame Prozesse der Wissensproduktion einzuwirken.2

 

Aufgrund der wiederkehrenden öffentlichen Förderung und der besonderen Bedeutung seiner Forschungstätigkeit im gesellschafts- und rechtspolitischen Bereich erscheint eine sachliche Überprüfung der Förderpraxis, der Transparenz sowie der Wahrung wissenschaftlicher Objektivität und Unabhängigkeit angezeigt.

 

Zudem ist zu hinterfragen, ob bzw. in welchem Ausmaß die Ludwig Boltzmann Gesellschaft und ihre Institute (LBI) von öffentlichen Fördermitteln abhängig sind und inwieweit hier politische oder institutionelle Vernetzungen und Abhängigkeiten bestehen, die eine objektive und effiziente Verwendung von Steuergeld in Zweifel ziehen könnten.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Justiz nachstehende

 


 

Anfrage

 

1.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der Ludwig Boltzmann Gesellschaft wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-bzw. satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die Ludwig Boltzmann Gesellschaft erbracht?

2.    Welche Maßnahmen bzw. Projekte der Ludwig Boltzmann Gesellschaft wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) in welcher Höhe gefördert?

a.    Wann wurde die Förderung beantragt?

b.    Von wem wurde die Förderung beantragt?

                                          i.    Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?

c.    Wann wurde die Förderung genehmigt?

d.    Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?

                                          i.    Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)

e.    Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?

                                          i.    Wenn ja, mit welchen?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

f.     Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?

g.    Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wann und mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?

h.    Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?

i.      In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch die Ludwig Boltzmann Gesellschaft erbracht?

3.    Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 23.10.2024) ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag in welcher Höhe abgeschlossen?

a.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

b.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

c.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?

d.    Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchen Inhalten/Änderungen?

e.    Wurde die Vertragserfüllung durch die Ludwig Boltzmann Gesellschaft durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit der Ludwig Boltzmann Gesellschaft in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk bzw. Dienstleistungsvertrag in welcher Höhe abgeschlossen?

a.    Wann wurde der Vertrag geschlossen?

b.    Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?

c.    Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrags?

d.    Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt bzw. Änderungen?

e.    Wurde die Vertragserfüllung durch die Ludwig Boltzmann Gesellschaft durch Ihr Ressort kontrolliert?

                                          i.    Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

                                        ii.    Wenn nein, warum nicht?

5.    An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter der Ludwig Boltzmann Gesellschaft seit dem 24.10.2024 teil?

6.    Nahmen bzw. nehmen Vertreter Ihres Ressorts an Veranstaltungen der Ludwig Boltzmann Gesellschaft teil?

a.    Wenn ja, wie viele Personen nehmen bzw. nahmen teil?

b.    Welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?

7.    Im Rahmen der Ausbildung von Richteramtsanwärtern werden seit dem Jahr 2007 in Kooperation zwischen dem Ressort und dem Ludwig-Boltzmann-Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) regelmäßig dreitägige Seminare mit menschenrechtlichem Schwerpunkt durchgeführt, um zukünftigen Richtern die zentralen Inhalten der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) sowie der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) vertraut zu machen und sie auf die praktische Anwendung der Grund- und Menschenrechte in der Rechtsprechung vorzubereiten.3 Welche Lehrpläne, Fallbeispiel-sammlungen und Lernunterlagen werden derzeit im Rahmen dieser Seminare verwendet?

a.    Werden Lehrpläne und Lernunterlagen durch das Ressort dem gemeinnützigen LBI-GMR vorgeschrieben und zur Verfügung gestellt?

                                          i.    Wenn ja, welche Kosten entstehen bei Entwicklung und Weitergabe der Lernunterlagen?

                                        ii.    Wenn nein, hat das Ressort Einfluss auf die Lehrpläne?

b.    Wie oft werden diese Unterlagen aktualisiert, und nach welchen Kriterien bzw. in welchem Verfahren erfolgt diese Aktualisierung?

c.    Nach welchen Kriterien werden die Trainer ausgewählt? (Bitte um Übermittlung einer Liste der seit 23.10.2019 eingesetzten Trainer mit Angabe der Funktion bzw. beruflichen Qualifikation sowie deren institutioneller Zugehörigkeit)

d.    Welche finanziellen Mittel wurden seit 23.10.2019 jährlich für die Durchführung dieser Seminare aufgewendet? (Bitte um Aufschlüsselung nach OLG Wien/ Graz/ Linz/ Innsbruck, Personal-, Reise-, Honorar- und Sachkosten)

e.    Aus welchem Budgettitel werden diese Mittel finanziert?

f.     Wie viele Seminare wurden seit 23.10.2019 jährlich durchgeführt? (Bitte um Aufschlüsselung nach den Oberlandesgerichtssprengeln Wien, Graz, Linz, Innsbruck)

g.    Wie viele Richteramtsanwärter nahmen durchschnittlich pro Seminar teil?

h.    Wie hoch war die Teilnahmequote in Prozent der insgesamt in Ausbildung befindlichen Richteramtsanwärter?

i.      Ist die Teilnahme an diesen Seminaren für alle Richteramtsanwärter verpflichtend?

j.      Wird die Teilnahme oder das Seminarergebnis in der Personalakte vermerkt oder für die dienstliche Beurteilung berücksichtigt?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2739
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2288 (aufgerufen am 24.10.2025)

2    https://lbg.ac.at/uber-uns/ (aufgerufen am 24.10.2025)

3    https://gmr.lbg.ac.at/forschung/grundrechtsmodul-grundrechte-in-der-ausbildung-von-richteramtsanwaerterinnen/ (aufgerufen am 24.10.2025)