4414/J XXVIII. GP
Eingelangt am 05.01.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Elisabeth Heiß
an den Bundesminister für Bildung
betreffend NGO-Business: 12.000 € für das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte
Wie eine FPÖ-Anfrage[1] an den Bildungsminister zum NGO-Business in seinem Ressort aufdeckte, fördert das Bildungsministerium seit Jahren das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR), eine gemeinnützige Forschungseinrichtung, welche nach eigenen Angaben, einen translationalen Forschungsansatz verfolgt, der darauf abzielt, wissenschaftliche Erkenntnisse in gesellschaftliche Relevanz umzusetzen und gemeinsam mit einem breiten Spektrum von Experten und gesellschaftlichen Akteuren in laufende Diskurse und gemeinsame Prozesse der Wissensproduktion einzuwirken.2
Aufgrund der wiederkehrenden öffentlichen Förderung und der besonderen Bedeutung seiner Forschungstätigkeit im gesellschafts- und rechtspolitischen Bereich erscheint eine sachliche Überprüfung der Förderpraxis, der Transparenz sowie der Wahrung wissenschaftlicher Objektivität und Unabhängigkeit angezeigt.
Zudem ist zu hinterfragen, ob bzw. in welchem Ausmaß die LBI-GMR von öffentlichen Fördermitteln abhängig ist und inwieweit hier politische oder institutionelle Vernetzungen und Abhängigkeiten bestehen, die eine objektive und effiziente Verwendung von Steuergeld in Zweifel ziehen könnten.
Die vorliegende Anfrage dient der parlamentarischen Kontrolle im Sinne einer verantwortungsvollen und objektiven Überprüfung staatlich geförderter Forschungs-einrichtungen, deren Arbeit sowohl wissenschaftlich als auch gesellschaftspolitisch weitreichende Auswirkungen hat.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Bildung nachstehende
Anfrage
1. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des LBI-GMR wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) mit 12.000,- € gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die jeweilige Förderung beantragt? Wurde die statuten-bzw. satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die jeweilige Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die jeweilige Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das LBI-GMR erbracht?
2. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des LBI-GMR wurden in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-bzw. satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
c. Wann wurde die Förderung genehmigt?
d. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
e. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
f. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
g. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
h. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
i. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das LBI-GMR erbracht?
3. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit dem LBI-GMR in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag in welcher Höhe abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrags?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann und mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch das LBI-GMR durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
4. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck wurde mit dem LBI-GMR in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag in welcher Höhe abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrags?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt bzw. Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch das LBI-GMR durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
ii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des LBI-GMR seit dem 24.10.2024 teil?
6. Nahmen bzw. nehmen Vertreter des Bundeskanzleramts an Veranstaltungen des LBI-GMR teil?
a. Wenn ja, wie viele Personen nehmen bzw. nahmen teil?
b. Welche Kosten entstanden durch die Teilnahme?
[1] Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/2736
Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2280
(aufgerufen am 24.10.2025)
2 https://gmr.lbg.ac.at/das-institut/ (aufgerufen am 24.10.2025)