4445/J XXVIII. GP
Eingelangt am 08.01.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Elisabeth Heiß
an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumenten-schutz
betreffend: NGO-Business: Beratungsentgelte während der COVID-19 Pandemie, sowie Bereitstellung von Fördergelder für das Österreichische Rote Kreuz
Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK) ist eine der größten humanitären Organisationen in Österreich und erhält in erheblichem Umfang Förderungen und Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln. Diese umfassen Bereiche wie Gesundheits-versorgung, Katastrophenhilfe, Pflege, Rettungsdienste sowie Betreuung von Geflüchteten und Asylwerbern.
Mit dieser Anfrage soll Transparenz geschaffen werden, um sicherzustellen, dass Steuergelder, die an das ÖRK fließen, ausschließlich nach objektiven Kriterien vergeben werden, nicht durch politische Einflussnahme bestimmt sind und einer wirksamen Kontrolle unterliegen.
Im Zuge der COVID-19 Pandemie wurden durch das Ressort verschiedene Experten, sowie Institutionen zur Beratung und Mitarbeit in Kommissionen, Konsortien und Gremien herangezogen. Dabei ist jedoch offenkundig geworden, dass es sowohl ehrenamtliche/unentgeltliche als auch hochvergütete Leistungen gegeben hat.
Laut vorliegenden Informationen aus der Beantwortung (1507/AB) der parlamentarischen Anfrage betreffend „Grundrechtseingriffe während der Covid-19-Pandemie“ (2123/J)[1] wurden insbesondere folgende Vergütungen und Leistungen gewährt:
· Die Mehrzahl der konsultierten Experten für Beratungstätigkeiten haben ihre Leistungen unentgeltlich bzw. ehrenamtlich erbracht.
· Für das COVID-Prognosekonsortium wurden laut Leistungsanweisung der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) durch das BMSGPK insgesamt € 388.168,00 für reine Beratungsleistungen aufgewendet.
· Darüber hinaus erfolgte Kostenersatz in Form der Erstattung von Reisekosten.
· Für Leistungen des Österreichischen Roten Kreuzes wurden insgesamt € 416.300,00 bereitgestellt.
· Beratende Fachkräfte des Roten Kreuzes wurden mit € 600,00 netto pro Kalendertag vergütet.
· Der Bundesrettungskommandant des Roten Kreuzes erhielt eine monatliche Vergütung von € 10.000,00 netto, wobei die vereinbarte Arbeitsleistung bei etwa 50% eines Vollzeitäquivalents entsprach.
Diese Zahlen werfen Fragen nach der Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und Rechtfertigung der gewährten Zahlungen auf, zumal es sich um Mittel aus Steuergeld handelt. Außerdem ist sicherzustellen, dass diese Grundsätze auch bei den Förderungen und Zuwendungen an das ÖRK eingehalten werden. Zudem besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Aufklärung, ob:
· die Höhe der gewährten Honorare sachlich gerechtfertigt ist,
· die Auswahlkriterien für entgeltliche bzw. unentgeltliche Konsultationen nachvollziehbar waren,
· die Mittelvergabe rechtlich einwandfrei und zweckentsprechend erfolgte,
· vergleichbare Leistungen nicht auch kostengünstiger hätten eingekauft werden können.
In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an die Bundes-ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie rechtfertigt das Ressort die unterschiedliche Behandlung zwischen ehrenamtlich/unentgeltlich tätigen Experten und jenen, die hohe Vergütungen für ihre Beratungsleistungen erhalten haben?
2. Nach welchen Kriterien erfolgte die Entscheidung, ob Experten für ihre Beratungsleistung entlohnt oder unentgeltlich herangezogen wurden?
3. Welche konkreten Leistungen wurden durch das COVID-Prognosekonsortium erbracht, die eine Auszahlung von € 388.168,00 rechtfertigen?
4. In welcher Form erfolgte die Leistungsanweisung durch die GÖG?
a. Wer genehmigte diese?
5. Welche Gesamtkosten fielen zusätzlich durch Reisekostenersätze im Zusammenhang mit den Beratungsleistungen an?
6. Welche Leistungen wurden durch das ÖRK konkret erbracht, die eine Auszahlung von insgesamt € 416.300,00 rechtfertigen?
7. Wie setzt sich dieser Betrag im Detail zusammen (aufgeschlüsselt nach Personalkosten, Tagessätzen, sonstigen Leistungen)?
8. Auf welcher Grundlage wurde die Vergütung von € 600,00 netto pro Kalendertag für beratende Fachkräfte des ÖRK festgelegt?
9. Welche Kriterien führten zur Festlegung der Vergütung des Bundesrettungs-kommandanten mit € 10.000,00 netto pro Monat bei einem 50%-Arbeitszeit-ausmaß?
10. Wurde geprüft, ob vergleichbare Beratungsleistungen durch andere Experten oder Institutionen günstiger hätten eingekauft werden können?
a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
11. Wurden für diese Vergütungen entsprechende Verträge abgeschlossen?
a. Wenn ja, können diese offengelegt werden?
12. Plant das Ressort, künftig einheitliche und transparente Richtlinien für die Vergütung von Beratungstätigkeiten zu erarbeiten, um Ungleichbehandlungen und Unklarheiten zu vermeiden?
13. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des ÖRK[2] wurden in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) in welcher Höhe gefördert? (Bitte um Aufschlüsselung nach Generalsekretariat, Landesverbände, Bezirksstellen)
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Für welches Tätigkeitsfeld (Rettungswesen, Katastrophenhilfe, Gesund-heitswesen, Jugendprogramme, internationale Kooperation, Asylwesen) wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das ÖRK erbracht?
14. Welche Maßnahmen bzw. Projekte des ÖRK wurden in dieser Gesetzgebungs-periode (ab 24.10.2024) bislang in welcher Höhe gefördert?
a. Wann wurde die Förderung beantragt?
b. Für welches Tätigkeitsfeld (Rettungswesen, Katastrophenhilfe, Gesund-heitswesen, Jugendprogramme, internationale Kooperation, Asylwesen) wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch das ÖRK erbracht?
15. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem ÖRK in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen aus welchem Tätigkeitsfeld (Rettungs-wesen, Katastrophenhilfe, Gesundheitswesen, Jugendprogramme, internationale Kooperation, Asylwesen) waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung durch das ÖRK durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
16. Für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe wurde mit dem ÖRK in der laufenden Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
b. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
c. Welche konkreten Leistungen aus welchem Tätigkeitsfeld (Rettungs-wesen, Katastrophenhilfe, Gesundheitswesen, Jugendprogramme, internationale Kooperation, Asylwesen) waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
d. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
e. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch das ÖRK durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
17. Welche Summen an Steuergeld sind in den Jahren 2020-2024 konkret für die Betreuung von Asylwerbern, Asylunterkünften und integrationsbegleitende Maßnahmen an das ÖRK geflossen? (Bitte um jährliche Aufschlüsselung nach Projekt, Personalkosten, Personalaufwand, Mietkosten für Unterkünfte und deren Standort sowie aus welchen Budgetposten diese Mittel stammen (Soziales, Inneres, Asyl- und Migrationsfonds etc.)
19. Gibt es Evaluierungen oder Prüfberichte (z. B. durch den Rechnungshof, interne Evaluierungen des Ressorts oder externe Prüfinstanzen), die den Einsatz der Fördermittel beim ÖRK betreffen?
a. Falls ja, bitte um Vorlage.