446/J XXVIII. GP

Eingelangt am 26.02.2025
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl, MA

an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Keine Anstellung für Lehrer ohne Arabischkenntnisse

 

 

Der ehemalige Schuldirektor und nunmehrige Kolumnist der Gratiszeitung „Heute“ Niki Glattauer berichtete kürzlich von einem kaum zu glaubenden Sachverhalt:

 

„Lehrer wurde abgelehnt, weil er nicht Arabisch kann

 

Noch immer keine neue Regierung, die Probleme im Bildungsbereich bleiben. Jetzt sollen sogar Lehrer Arabisch sprechen, so Kolumnist Niki Glattauer.

[…]

Lehrer abgelehnt, weil er nicht Arabisch kann

 

Uns gehen also die Lehrer aus. Und jetzt bitte diese drei Fälle lesen und wundern.

[…]

‘Mein Sohn ist fertiger Lehrer für Geographie und Biologie. Er möchte seinen Master fertig machen, aber kann diesen nicht abschließen, da er für seine Fächer keine Anstellung bekommt. Bei Bewerbungen wird gefragt, ob er Arabisch spricht – bevor man ihn ablehnt, weil er es nicht spricht.‘ (Karl Pribil)

 

Gesamtnote: unbefriedigend […]“ [1]

 

Das österreichische Schulunterrichtsgesetz (SchuG) enthält beim Stichwort „Unterrichtssprache“ die folgenden Bestimmungen:

 

„(1) Unterrichtssprache ist die deutsche Sprache, soweit nicht für Schulen, die im Besonderen für sprachliche Minderheiten bestimmt sind, durch Gesetz oder durch zwischenstaatliche Vereinbarungen anderes vorgesehen ist.

 

(2) Soweit gemäß §4 Abs.3 des Schulorganisationsgesetzes an Privatschulen die Auswahl der Schüler nach der Sprache zulässig ist, kann die betreffende Sprache auch als Unterrichtssprache in solchen Privatschulen verwendet werden. […][2]

 

 

In diesem Zusammenhang stellt der unterfertigte Abgeordnete an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Ist Ihnen der obengenannte Fall einer österreichischen Schule, an der offenbar nur Lehrkräfte mit Arabischkenntnissen eingestellt werden, bekannt?

a.    Wenn ja, um welche Schule handelt es sich?

b.    Wenn ja, mit welcher Begründung werden nur Lehrkräfte mit Arabischkenntnissen eingestellt?

c.    Wenn ja, auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert die Ablehnung der Anstellung einer Lehrkraft ohne Arabischkenntnisse?

2.    Unter welchen Umständen ist das von Glattauer beschriebene Szenario an einer österreichischen Schule vorstellbar?



[1]    Heute Online, 17.02.2025

https://www.heute.at/s/lehrer-wurde-abgelehnt-weil-er-nicht-arabisch-kann-120091122

[2]    § 16 SchUG (Schulunterrichtsgesetz)

https://www.ris.bka.gv.at/geltendefassung.wxe?abfrage=bundesnormen&gesetzesnummer=10009600