4508/J XXVIII. GP

Eingelangt am 13.01.2026
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Folgeanfrage zu 3476/JGesundheitsgefährdung von Beamten im Einsatz durch mangelhafte Ausstattung der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) mit elektronischen Gehörschutzsystemen“

 

 

Die Beantwortung 2988/AB der an den Bundesminister für Inneres gerichteten parlamentarischen Anfrage betreffend „Gesundheitsgefährdung von Beamten im Einsatz durch mangelhafte Ausstattung der Schnellen Interventionsgruppe (SIG) mit elektronischen Gehörschutzsystemen“ (3476/J)[1] offenbart eine Reihe gravierender Widersprüche. Sie zeigt außerdem eine erschreckende Verantwortungslosigkeit im Umgang mit der Sicherheit jener Polizeibeamten, die täglich ihr Leben für die Bevölkerung einsetzen.

 

Es mag richtig sein, dass Hochrisikoeinsätze dem Einsatzgebiet des Einsatz-kommandos Cobra zuzuschreiben sind, jedoch arbeiten vor allem im reaktiven Bereich, SIG-Beamte häufig mit dem Einsatzkommando zusammen bzw. müssen bei Risikolagen einschreiten, wenn das Einsatzkommando nicht rechtzeitig zur Verfügung steht – so geschehen beim Amoklauf in Graz. Diese bewusste Verharmlosung der Einsatzsituation deutet auf eine systematische Verschleierung der tatsächlichen Risiken hin.

 

Besonders schwer wiegt die Tatsache, dass es bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen gekommen ist und trotzdem keine Modernisierung der Schutzausrüstung eingeleitet wurde. Weitere Unstimmigkeiten ergeben sich aus der ministeriellen Darstellung hinsichtlich Evaluierungen und Anwenderzufriedenheit. Einerseits verweist das Ministerium auf eine laufende Evaluierung sämtlicher Ausrüstungsgegenstände. Andererseits liegen keine dokumentierten Ergebnisse vor. Zudem ist nicht nachvollziehbar, wie von Anwenderzufriedenheit gesprochen werden kann, wenn Beamte mehrfach die Dringlichkeit eines modernen elektronischen Gehörschutzes betont haben.

 

Die Gehörschutzpfropfen sind grundsätzlich für die Schießausbildung vorgesehen, wo ein doppelter Gehörschutz (Kapselgehörschutz sowie Pfropfen, vor allem bei der Ausbildung an der dienstlichen Langwaffe Steyr AUG A3 BMI) erforderlich ist. Die Verwendung von Gehörschutzpfropfen im Einsatz ist vor allem mit den dienstlich zugewiesenen Hörsprechgarnituren (Silikonschlauch) nur eingeschränkt möglich. Es handelt sich bei den zugewiesenen Gehörschutzpfropfen auch nicht um Impuls-Gehörschutzpfropfen.

 

In der Beantwortung wird darauf verwiesen, dass die SIG nach dem Vorbild der WEGA aufgestellt wurde. Deren Beamte sind aber mit elektronischen Gehörschutzsystemen ausgestattet. Hinzu kommt die fehlende Transparenz im Bereich der Budget-verwendung. Für die Jahre 2023 und 2024 wurde ein Betrag von 1.8 Millionen Euro für persönliche Schutzausrüstung der SIG ausgegeben. Wie sich diese Summe konkret zusammensetzt, bleibt unklar.

 

Ebenso unklar bleibt, warum mit diesen Mitteln kein moderner elektronischer Gehörschutz beschafft wurde. Es erschließt sich nicht wie auf der einen Seite von ständiger Evaluierung gesprochen wird, auf der anderen Seite aber die Beantwortung von Fragen mit der Begründung von zu hohem Verwaltungsaufwand verweigert wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richtet die unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Inneres nachstehende

 

Anfrage

 

1.    Wie beurteilt das Ministerium die Tatsache, dass die Schnelle Interventions-gruppe regelmäßig in Einsätzen tätig ist, die faktisch Risikocharakter besitzen?

2.    Welche Schlussfolgerungen wurden intern aus den Knalltraumata vom 7. März 2025 gezogen?

3.    Aus welchen Gründen wurde trotz bestätigter Gehörschäden bislang kein moderner elektronischer Gehörschutz beschafft?

4.    Welche Meldungen der Beamten zur unzureichenden Ausstattung sind dem Ministerium bekannt?

5.    Welche Abteilungen haben diese Meldungen erhalten und wie wurde reagiert?

6.    Welche verantwortliche Stelle hat entschieden, dass unvollständiger Ausbildungsgehörschutz für reale Einsätze ausreichen soll?

7.    Ist dem Ministerium bekannt, dass Beamte zwischen Funk und Gehörschutz wählen müssen?

8.    Welche Risiken entstehen aus dieser Situation und gibt es Gefährdungsbeurteilungen?

9.    Wann wurde zuletzt geprüft, ob impulsgeeignete Systeme verfügbar sind?

10. Warum ist die WEGA mit elektronischem Gehörschutz ausgestattet, die SIG jedoch nicht?

11. Welche internationalen Vergleichseinheiten wurden betrachtet?

12. Warum verweigerte das Ministerium die Beantwortung zu internationalen Standards?

13. Welche budgetären Mittel wurden in den Jahren 2023 und 2024 konkret ausgegeben?

14. Welche Beschaffungsvorgänge wurden mit diesen Mitteln finanziert?

15. Warum kann das Ministerium keine detaillierte Aufschlüsselung der Mittel-verwendung vorlegen?

16. Wie waren die Abteilungen Grundsatzentscheidungen, Bedarfsprüfung, Budget und Beschaffung eingebunden?

17. Welche Evaluierungen zur Praxistauglichkeit wurden dokumentiert?

18. Welche Entscheidungsgrundlagen zur Nichtmodernisierung liegen vor?

19. Welche Maßnahmen zur Modernisierung sind aktuell geplant?

20. Welche dienstlichen Unterlagen beschreiben die tatsächliche Gefährdungslage der Schnellen Interventionsgruppe?

21. Wie viele Einsätze mit potenziell gefährlicher Lärmentwicklung fanden in den Jahren 2023 und 2024 statt?

22. Wie viele dieser Einsätze fanden in geschlossenen Räumen statt?

23. Welche zusätzlichen medizinischen Untersuchungen wurden nach dem Vorfall vom 7. März 2025 durchgeführt?

24. Welche arbeitsmedizinischen Empfehlungen wurden abgegeben?

25. Welche technischen Anforderungen sieht das Ministerium für moderne Systeme vor?

26. Welche Produkte wurden in den letzten drei Jahren geprüft?

27. Welche dieser Produkte wurden aus welchen Gründen abgelehnt?

28. Warum werden moderne Systeme anderer europäischer Einheiten nicht übernommen?

29. Wie wird sichergestellt, dass Kommunikationsfähigkeit und Gehörschutz gleichzeitig gewährleistet sind?

30. Gab es Vorfälle, bei denen eingeschränkte Kommunikation einsatzrelevant war?

31. Wie viele Beschwerden zur Praxistauglichkeit der aktuellen Pfropfen liegen vor?

32. Welche strukturellen Hürden bestehen im Beschaffungsprozess?

33. Wie fließen Rückmeldungen der Einsatzkräfte systematisch in Beschaffungen ein?

34. Welche Verantwortung trägt die Bedarfsprüfung bei der Ermittlung moderner Anforderungen?

35. Welche Maßnahmen stellen sicher, dass veraltete Ausrüstung nicht weiter eingesetzt wird?

36. Welche jährlichen Kosten hätte eine vollständige Ausstattung mit modernen Systemen?

37. Welche Kostenschätzungen wurden erstellt und warum wurden sie nicht umgesetzt?

38. Welche Gespräche mit Herstellern wurden geführt?

39. Welche Unterschiede in der Lärmexposition bestehen zwischen Schneller Interventionsgruppe, WEGA und Cobra?

40. Welche Kriterien verwendet das Ministerium zur Feststellung der Anwenderzufriedenheit?

41. Welche Konsequenzen zieht das Ministerium aus der besseren Ausstattung der WEGA?

42. Welche Entscheidungsvermerke zur Nichtanschaffung liegen vor?

43. Wie wird überprüft, ob die Ausrüstung den gesetzlichen Vorgaben entspricht?

44. Welche Prüfintervalle sind vorgesehen und wurden sie eingehalten?

45. Welche Langzeitfolgen bei Lärmexposition sind dem Ministerium bekannt?

46. Wie viele Dienstunfähigkeitstage entstanden durch Gehörverletzungen und welche Kosten verursachten sie?

47. Welche alternativen Kommunikationssysteme wurden geprüft?

48. Welche Schritte plant das Ministerium zur Verbesserung zukünftiger Beschaffungsvorgänge?



[1]    Anfrage: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/J/3476

Beantwortung: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/AB/2988 (aufgerufen am 10.12.2025)