4515/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.01.2026
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ANFRAGE
der Abgeordneten Michael Fürtbauer, Martin Graf
an die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung
betreffend NGO-Business: 1.650,00 € für LGBTIQ-Videoportraits?
Aus dem „Förderbericht der Stadt Wien für das Jahr 2024“[1] geht hervor, dass das „Institut für Konfliktforschung“ (ZVR-Zahl 177611523) aus dem Bereich Bildung und Jugend (MA 13) eine Einzelförderung über 1.650,00 € für das Projekt „Verzaubert-Sein und Usambaraveilchen – LGBTIQ-Geschichten gehen weiter“ erhalten hat.
Das Projekt wird auf der Website des Instituts wie folgt beschrieben:
„Mit dem Projekt ‚Verzaubert-Sein und Usambaraveilchen‘ leistet das IKF einen Beitrag zur Aufarbeitung der queeren Bewegungsgeschichte in Wien. Dazu wurden in Kooperation mit der Filmproduktionsfirma FQM neun Videoportraits mit Personen erstellt, die LGBTIQ-Community-Räume in Wien wesentlich geprägt oder mitaufgebaut haben: Andreas Brunner, Angela Schwarz, Ernst Silbermayr, Eva Fels, Karin Schönpflug, Marty Huber, Michaela Tulipan, Tinou Ponzer und Waltraud Riegler.“ [2]
Die Botschaft ist klar zu erkennen: Queeres Gedankengut und LGBTIQ-Ideologie zu verbreiten. Inwiefern dieses Steuergeld sinnvoll investiert ist und welchen Mehrwert der Steuerzahler hiervon erfährt, gilt es kritisch zu hinterfragen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundes-ministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Institut für Konfliktforschung“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Institut für Konfliktforschung“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Institut für Konfliktforschung“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Institut für Konfliktforschung“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Institut für Konfliktforschung“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Institut für Konflikt-forschung“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Institut für Konfliktforschung“ in der laufenden Gesetz-gebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Institut für Konfliktforschung“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Institut für Konfliktforschung“ seit dem 24.10.2024 teil?