4517/J XXVIII. GP
Eingelangt am 13.01.2026
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Harald Thau
an den Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
betreffend NGO-Business: 3.325,00 € für den Verein „Afro Rainbow Austria“?
Aus dem „Förderbericht der Stadt Wien für das Jahr 2023“[1] geht hervor, dass der Verein „Afro Rainbow Austria – Kulturverein“ (ZVR-Zahl 1494889634) im Rahmen der „Förderung von Maßnahmen, Projekten und gemeinnützigen Organisationen im LGBTIQ-Bereich“ eine Einzelförderung für das Projekt „Enterpride 2023“ in der Höhe von 3.325,00 Euro erhalten hat.
Inwiefern dieses Steuergeld gut investiert ist, gilt es angesichts des Ziels dieses Vereins kritisch zu hinterfragen. Dieses wird auf der Website von Afro Rainbow Austria wie folgt beschrieben:
„Afro Rainbow Austria (ARA) ist die erste Organisation von und für LGBTQI+ Migrant*innen aus afrikanischen Ländern in Österreich und hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Plattform für Sichtbarkeit, Kommunikation und Veränderung zu sein.“[2]
Der Verein versteht sich damit als spezifische Community-Struktur für LGBTQI+-Migrant*innen aus afrikanischen Ländern in Österreich. In seinem Selbstverständnis betont ARA unter anderem die Stärkung der eigenen Community, die Erhöhung der Sichtbarkeit, die Auseinandersetzung mit Homophobie im afrikanischen Kontext sowie die Zusammenarbeit mit NGOs in Afrika, um dort gegen Homophobie vorzugehen.
Angesichts der Vielzahl an öffentlich finanzierten Einrichtungen und Projekten im Bereich LGBTIQ, Integration, Migration und Asyl - deren tatsächlicher Nutzen, Effizienz und Zielerreichung insgesamt einer kritischen Überprüfung bedürfen - stellt sich grundsätzlich die Frage, welchen konkreten und messbaren Mehrwert Vereine wie „Afro Rainbow Austria“ tatsächlich erbringen. Vor allem ist zu prüfen, ob eine primär auf Sichtbarkeit, aktivistische Bewusstseinsarbeit und Community-Building ausgerichtete Tätigkeit überhaupt eine Grundlage für künftige Förderungen aus öffentlichen Mitteln darstellen sollte oder ob derartige Mittel nicht deutlich zielgerichteter und wirksamer eingesetzt werden könnten.
In diesem Zusammenhang richtet der unterfertigte Abgeordnete an den Bundes-minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport nachstehende
Anfrage
1. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Afro Rainbow Austria“ in der zurückliegenden Gesetzgebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Afro Rainbow Austria“ erbracht?
2. Wurden Maßnahmen bzw. Projekte des Vereins „Afro Rainbow Austria“ in dieser Gesetzgebungsperiode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort gefördert?
a. Wenn ja, welche und in welcher Höhe?
b. Wann wurde die Förderung beantragt?
c. Von wem wurde die Förderung beantragt?
i. Wurde die statuten-/satzungsmäßige Unterzeichnung des Antrags überprüft?
d. Wann wurde die Förderung genehmigt?
e. Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlagen wurde die Förderung aus Bundesmitteln gewährt?
i. Kamen auch Sonderrichtlinien zur Anwendung? (Bitte um Angabe welche)
f. Erfolgte die Genehmigung vorbehaltlich bestimmter Auflagen?
i. Wenn ja, mit welchen?
ii. Wenn nein, warum nicht?
g. Wurden Förderentscheidung und Volumen öffentlich bekanntgemacht?
h. Wie wurde die richtige Verwendung der Mittel durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wann?
ii. Mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn keine Kontrolle erfolgte, warum nicht?
i. Gab es regelmäßige Berichte oder Evaluierungen zum Erfolg der geförderten Maßnahme?
j. In welcher Höhe wurden für die Maßnahmen bzw. Projekte Eigen-leistungen durch den Verein „Afro Rainbow Austria“ erbracht?
3. Wurde mit dem Verein „Afro Rainbow Austria“ in der zurückliegenden Gesetz-gebungsperiode (23.10.2019 ‐ 23.10.2024) von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag im Zeitraum adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung durch den Verein „Afro Rainbow Austria“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
4. Wurde mit dem Verein „Afro Rainbow Austria“ in der laufenden Gesetzgebungs-periode (ab 24.10.2024) bislang von Ihrem Ressort ein Werk‐ bzw. Dienstleistungsvertrag abgeschlossen?
a. Wenn ja, für welche Leistungen/zu welchem Zweck und in welcher Höhe?
b. Wann wurde der Vertrag geschlossen?
c. Von wem wurde der Vertragsabschluss initiiert bzw. angebahnt?
d. Welche konkreten Leistungen waren Gegenstand des Werk- bzw. Dienstleistungsvertrag?
e. Wurde der Vertrag seitdem adaptiert bzw. angepasst?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchen Inhalten/Änderungen?
f. Wurde die Vertragserfüllung bereits durch den Verein „Afro Rainbow Austria“ durch Ihr Ressort kontrolliert?
i. Wenn ja, wann?
ii. Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
iii. Wenn nein, warum nicht?
5. An welchen Veranstaltungen innerhalb Ihres Zuständigkeitsbereichs nahmen Vertreter des Vereins „Afro Rainbow Austria“ seit dem 24.10.2024 teil?